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Verzeichnisse in Berlin und Neuseeland – Wochenrückblick KW 30/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 30/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Drei Tipps für datensparsame Formulare

»Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein«, steht so oder ähnlich in der DSGVO und den kirchlichen Datenschutzgesetzen – Datenminimierung ist ein Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten, der theoretisch sehr einleuchtend ist. In der Praxis erhebt man aber gerne viel mehr Daten, als man eigentlich braucht – sei’s, weil man sie irgendwann brauchen könnte, sei’s weil man’s schon immer so gemacht hat und das Formular zur Datenerhebung nunmal die Felder hat, die es hat.

Ein Steuerformular, das noch nicht ausgefüllt ist – und das wird dauern, weil lang und schmerzhaft. Der Stift liegt schon bereit.
Sicher kein Best-practice-Beispiel für ein gutes Formular. Aber immerhin wahrscheinlich mit ordentlicher Rechtsgrundlage für jedes auszufüllende Feld. (Symbolbild, Photo by Leon Dewiwje on Unsplash)

Zu einem guten Datenschutzmanagement gehört daher, einen Blick darauf zu werfen, welche Daten man erhebt – und ob es die wirklich braucht. Mit einer klugen Gestaltung von Formularen lässt sich viel erreichen – das gilt sowohl für Web-Formulare wie für Formulare, die am Bildschirm oder auf Papier ausgefüllt und ausgedruckt oder digital verschickt werden.

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Teilnehmerlisten bei Veranstaltungen – geht das noch?

Eine Frage darf bei keinem Datenschutz-Seminar mit Bildungsträgern fehlen: Wie ist das eigentlich mit Teilnehmer*innen-Listen – dürfen die noch geführt und verteilt werden? Solche Listen sind praktisch – vor der Veranstaltung, um Fahrgemeinschaften zu organisieren, währenddessen, um sich die Namen zu merken, und hinterher, um in Kontakt zu bleiben. Leider sieht man es vielen personenbezogenen Daten nicht an, wie schutzbedürftig sie sind.

Photo by Romain Dancre on Unsplash

Einen besonders drastischen Fall hat die Diözesandatenschutzbeauftragte für die Südwest-Bistümer in ihrem letzten Bericht geschildert, bei dem gut gemeinter Datenaustausch ziemlich problematisch wurde. Dabei wäre es eigentlich recht einfach und unbürokratisch möglich, die Vorteile einer Teilnehmer*innen-Liste mit einem angemessenen Datenschutzniveau zu verbinden.

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