2025 hat das Potential, das Jahr der Reformen zu werden: Gesetzt ist das DSG-EKD – das tritt novelliert in Kraft. Aber auch das neue KDG könnte beschlossen werden ebenso wie eine Reihe weiterer katholischer Großgesetzgebungsverfahren. All das kann sich verzögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr das Jahr der Novellen wird, ist aber deutlich größer als die Hoffnung auf ein Jahr der Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungsgerichten und des EuGH – da geht’s eher um gut abgehangene Dauerbrenner, die auf ihren Tag vor Gericht warten.
Was uns von den Aufsichten erwartet
- Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten wird vom bayerischen DDSB Dominikus Zettl geleitet.
- Zum 31. 12. 2024 lief die nur auf ein Jahr ausgesprochene Berufung des alt-katholischen Bistumsdatenschutzbeauftragten für eine zweite Amtszeit aus. In den insgesamt sechs Jahren hat man von ihm fast nichts gehört – ob dieses Jahr wohl ein*e Nachfolger*in berufen wird?
- 2025 ist ein ungerades Jahr und damit evangelisches Berichtsjahr. Große Frage: Hat der BfD EKD sein Bußgeldmodell anwenden können? Spannend dürfte auch sein, ob die anderthalb fehlenden Berichte des aufgelösten DSBKD noch nachgetragen werden.
- Bei den katholischen Aufsichten muss Bayern noch nacharbeiten und den Bericht für 2023 ablegen. Dort steht auch noch der Rest aus 2022 nach Ende der Amtszeit von Jupp Joachimski aus. Der DDSB hat mir schon angekündigt, dass es eine Doppelausgabe für den Zeitraum von Rest-2022 bis 2024 im ersten Quartal 2025 geben wird.
- In Bayern steht außerdem die eigene Webseite der Aufsicht aus, bislang ist sie noch beim Erzbistum Gast.
- Die KDSA Nord könnte eine KdÖR werden – aber das Thema ist im kirchlichen Datenschutz, was im weltlichen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist. (Schon mindestens seit dem Tätigkeitsbericht für 2019 wurde das angekündigt.)
- Im Verhältnis zwischen weltlichen und spezifischen Aufsichten ist der Dauerbrenner die Frage, ob sich die Landesdatenschutzaufsichten von Hessen und Berlin je einigen werden, wer denn nun den Zeugen Jehovas mit ihrer eigenen Aufsicht auf die Finger schaut – im Dezember gab’s dazu noch keinen neuen Stand, in Berlin hat man mir gesagt, dass man mit einer Entscheidung im ersten Quartal rechnet.
Was uns von den Gerichten erwartet
Kirchliche Gerichte
- Das DSG-DBK dürfte zur Frage entscheiden, ob Missbrauchsaufarbeitung wirklich ein erhebliches kirchliches Interesse ist, wie es die Vorinstanz bewertet hatte.
- Das IDSG muss noch über den Münsteraner Fall entscheiden, bei dem ein Betroffener sich gegen die Aktenweitergabe zur Ausarbeitung der Aufarbeitungsstudie gewandt und von der Aufsicht recht bekommen hatte.
Staatliche Gerichte
- Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg liegt noch die Berufung zum Urteil, mit dem im November 2022 das Datenschutzrecht der SELK kassiert wurde. Mitte Dezember gab es dazu noch keinen Termin für das Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 LC 95/24.
- Außerdem zum Thema lost in Verwaltungsgerichtsbarkeit: Was machen eigentlich die Streite um die Facebook-Fanpages der Bundesregierung und der sächsischen Landesregierung? Beide Fanpages haben jedenfalls ohne ihren Tag vor Gericht bisher zu erleben die jeweilige Regierung überlebt, die zum Zeitpunkt des Bescheids amtierte.
- Das zuständige belgische Verwaltungsgericht hat im Dezember dem EuGH Fragen zum Löschrecht im Taufbuch vorgelegt. Hier schon dieses Jahr eine Entscheidung zu erwarten, ist wohl etwas optimistisch.
Was uns in der Gesetzgebung erwartet
Kirchliche Gesetzgebung
- Das novellierte DSG-EKD ist beschlossen und verkündet – am 1. Mai 2025 tritt es in Kraft.
- Für die Novelle des KDG läuft bis 31. Januar ein Anhörungsverfahren, eine Beschlussfassung scheint für 2025 geplant sein, so dass das neue KDG 2026 in Kraft treten könnte.
- Die Novelle der Katholischen Archivordnung ist schon weiter vorangeschritten als die des KDG. Hier darf man mit einer Verabschiedung rechnen.
- Weit gediehen, aber noch mit einigen offenen Punkten, ist die Reform der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung. Dort ist mindestens analog (oder entgegen) zu § 79a BetrVG zu regeln, dass MAVen keine eigenen Verantwortlichen sind (oder doch).
- Im Dezember hat der Vatikanstaat noch seine Richtlinien für KI im Vatikan erlassen, die am 1. Januar in Kraft traten. Innerhalb von zwölf Monaten soll eine neu eingerichtete vatikanische KI-Kommission Durchführungsgesetze und -verordnungen zu dem Rahmengesetz erarbeiten.
Staatliche Gesetzgebung
- Eine BDSG-Novelle könnte kommen – hoffentlich mit einer klaren Regelung, wie mit körperschaftlich verfassten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verfahren wird, wenn sie keine eigenen Aufsichten haben.
- Ein Beschäftigtendaten(schutz)gesetz ist unter einer wahrscheinlich CDU-geführten Regierung weniger wahrscheinlich. Andererseits gilt auch hier: Only Kirk could go to Khitomer.
In eigener Sache
- Voraussichtlich im Mai wird die der DSGVO-Kommentar von Taeger/Gabel in fünfter Auflage erscheinen. Nachdem ich bisher immer an der Seitenlinie stand und Kommentare kommentiert habe (so auch die Art.-91-Kommentierung in der 4. Auflage des Taeger/Gabel von Anne Reiher und Karsten Kinast), bin ich nun dabei: Zusammen mit Karsten Kinast habe ich Art. 91 DSGVO übernommen; für den ersten Aufschlag haben wir die Kommentierung der 4. Auflage behutsam aktualisiert, allerdings auch mit Akzentverschiebungen.
- Am 14. Juli wird Artikel91.eu fünf Jahre (den offiziellen Geburtstag markiert ein Tweet). Details zu den Feierlichkeiten sind noch nicht geplant.
Bisherige Jahresausblicke
- Das passiert 2021 im kirchlichen Datenschutz
- Kommt der Facebook-Crackdown? Jahresausblick 2022 zum kirchlichen Datenschutz
- Endlich Evaluierung? Jahresausblick 2023 zum kirchlichen Datenschutz
- Vor Gericht und bei der Evaluierung – Jahresausblick 2024
- Jahr der Reform, Jahr des Gerichts – Jahresausblick 2025