Mitarbeitervertretungen spielen eine wichtige Rolle dabei, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gut zu gestalten – auch beim Umgang mit den personenbezogenen Daten von Beschäftigten. Vieles, was MAVen täglich tun und wo sie mitreden, hängt mit Datenverarbeitung zusammen.

Und dennoch gibt es weder im katholischen noch im evangelischen Recht, weder im kollektiven Arbeitsrecht noch im Datenschutzrecht, ausdrückliche Regelungen zur Mitbestimmung der MAV beim Datenschutz. In der MAVO wie im MVG-EKD muss man daher für Ansatzpunkte für die Mitbestimmung auf die Suche gehen.
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