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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Vatikan gegen Aufarbeitung durch Namensnennung verstorbener Beschuldigter
Der Vatikan ist sehr skeptisch, was die Namensnennung von bereits verstorbenen Beschuldigten angeht. Das Dikasterium für die Gesetzestexte – das ist die vatikanische Behörde, die für die Auslegung kirchlichen Rechts zuständig ist – hat sich vor Jahren bereits abschlägig dazu geäußert. (Mit Blick auf die Namensnennung von Beschuldigten im Bistum Aachen habe ich das bei katholisch.de ausgeführt.)
Jetzt hat das Dikasterium seine Position bestätigt und eine weitere Antwort (aus dem vergangenen September) auf eine Anfrage zur Namensnennung veröffentlicht. Darin bezieht sich das Dikasterium auf c. 220 CIC, den »Datenschutzkanon«, der den guten Ruf und die Privatsphäre schützt. Deutlich spricht sich die Antwort gegen eine Veröffentlichung im Rahmen von Aufarbeitung aus, da bei Verstorbenen die Namensnennung nicht dazu dient, Gefahren und Bedrohungen einzudämmen: »Es scheint daher nicht zulässig zu sein, die Veröffentlichung solcher Mitteilungen aus vermeintlichen Gründen der Transparenz oder Wiedergutmachung zu rechtfertigen (es sei denn, die betroffene Person ist einverstanden, womit Verstorbene wiederum ausgeschlossen sind).«
Ein wichtiger Grund für die Position der Behörde – die sich auch auf eine entsprechende Aussage von Papst Franziskus stützt – ist die Unschuldsvermutung – Tote können sich nicht mehr verteidigen und können nicht mehr verurteilt werden. Die Betroffenen scheinen überhaupt nicht im Blick zu sein im Vatikan, denen durch den Tod von Beschuldigten so die Aufarbeitung versagt bleibt. Mit dem Schreiben befasst sich auch der Pillar, vor allem mit Blick auf die US-amerikanische Praxis.
Spyware gegen Priester in der Seenotrettung
Ein Priester, der sich in der Seenotrettung engagiert, wurde anscheinend von der italienischen Regierung abgehört, berichtet der Guardian. Mattia Ferrari ist Seelsorger auf einem Rettungsschiff der Organisation Mediterranea Saving Human. Sein Smartphone soll mit Spyware der Firma Paragon infiziert worden sein. Papst Franziskus lobte das Engagement Ferraris regelmäßig und stand mit ihm auch in dem Zeitraum der Überwachung telefonisch und persönlich in Kontakt – ob dadurch möglicherweise die Informationssicherheit des Vatikans kompromittiert wurde, ist nicht bekannt.
Glaubwürdigkeitsfördernde Aufsicht
Der Limburger Bischof und DBK-Vorsitzende Georg Bätzing war zu Besuch beim katholischen Datenschutzzentrum in Frankfurt. »Die unabhängige Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen im Datenschutz der katholischen Kirche ist eine wichtige vertrauensbildende Aufgabe. Sie hat für mich glaubwürdigkeitsfördernde Bedeutung«, zitiert ihn die Aufsicht. Besonders viele direkte Aussagen katholischer Gesetzgeber (und das ist Bätzing als Diözesanbischof) gibt es nicht, deshalb kann man das Zitat in die Kiste packen, aus der man Argumente für die mens legislatoris zum KDG zieht (was ich in meiner kanonistischen Masterarbeit versucht habe). Als DBK-Chef hat sich Bätzing übrigens bereits in seinem Vorwort zur Rechtssammlung zum katholischen Datenschutz programmatisch geäußert.
In eigener Sache
- Beim Evangelischen Kirchentag gibt es Gesprächsrunden am Stand der evangelischen Datenschutzaufsicht. Ich bin am Samstag, 3. Mai 2025, 12.15–13 Uhr im Gespräch mit dem BfD EKD.
- Bei den Praxistagen Datenschutz & Informationssicherheit in Gesundheits- und Sozialwesen, Kirche & Non-Profits von Althammer & Kill bin ich wieder mit einem Workshop zu den Novellen der kirchlichen Datenschutzgesetze dabei. (10. bis 12. September 2025 in Hannover, ab 890 Euro)
- Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Schon fest steht das Seminar zu Bildrechten am 8. Oktober 2025, 16.30–19 Uhr. (20 Euro, Anmeldeschluss 24. September 2025.)
Auf Artikel 91
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Aus der Welt
- Die AG Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie stellt umfangreiches Material zum Gesundheitsdatenschutz zur Verfügung, das nicht nur im Gesundheitswesen und in der Forschung nützlich ist. Hilfreich und aktuell sind etwa die Unterlagen zu KI mit Empfehlungen zum Vorgehen bei der Einführung von KI, Checklisten und ein Beispiel für eine betriebliche Richtlinie finden.
Kirchenamtliches
- Dicasterium de Legum Textibus: Prot. Nr. 18316/2024