Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
In dieser Woche sind die Regelungen zum einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat der BfD EKD seine Stellungnahme dazu aktualisiert. Im wesentlichen wurde deutlich gekürzt im Vergleich zur vorigen Fassung. Die aktuelle Version beschränkt sich darauf, in welchen engen Grenzen der gesetzlichen Vorschriften Arbeitgeber die Beschäftigtendaten verarbeiten dürfen.
In ihrer Rede anlässlich der Verleihung des Herbert-Haag-Preises befasst sich Doris Reisinger mit den bekannten Unzulänglichkeiten der kirchlichen Justiz: »Bis heute – zwölf Jahre nach dem Ausbruch der Krise in Deutschland und beinahe 40 Jahre nach dem Ausbruch der Krise in den USA – sind kirchliche Verfahren geheim. Bis heute werden Opfer von Sexualstraftaten in kirchlichen Verfahren nicht als Opfer gesehen. Bis heute haben sie keine Akteneinsicht und keinen Nebenklägerstatus.« Es dürfte interessant werden, ob die Ordnungen für die Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit der DBK zumindest hinsichtlich der Akteneinsicht nicht hinter die Betroffenenrechte des KDG zurückfallen. Ob man bei den anderen Punkten Hoffnung haben darf?
Schon seit über einem Jahr ist bekannt, dass unter anderem die Datenschutzaufsichten in Hessen und Berlin Zweifel am Datenschutzrecht einer Religionsgemeinschaft haben, seit letztem Jahr, dass es sich dabei um die Zeugen Jehovas handelt – doch die Verfahren ziehen sich. Dieser Tage habe ich – wie ziemlich regelmäßig – nach dem aktuellen Stand gefragt: In Hessen gibt es keinen neuen Informationsstand, in Berlin, wo es Signale gab, dass die Prüfung sich dem Ende nähert, hieß es: »Die Prüfung konnte aufgrund personeller Engpässe noch nicht abgeschlossen werden.«
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Ein Merkblatt des ULD Schleswig-Holstein hat leider wieder einen Anlass: Grundregeln des Datenschutzes bei der Hilfe für Geflüchtete – da es ohne Verweise auf Gesetze auskommt, ist es trotz des Erscheinens vor der DSGVO immer noch aktuell.
- In der aktuellen Ausgabe der »Datenschutz und Datensicherheit« beschäftigt sich Olaf Rossow im Lichte des TTDSG mit der Frage, ob Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten als Telekommunikationsanbieter anzusehen sind. Das Ergebnis – aufgrund des Vorrangs des Europarechts kommt die DSGVO und darüber der Beschäftigtendatenschutz aus dem BDSG zum Tragen – dürfte auf Kirchen angewendet eine Erleichterung in der Rechtsanwendung darstellen, wenn dort dann eindeutig die kirchlichen Aufsichten zuständig sind. Wenn denn das Europarecht tatsächlich völlig analog den kirchlichen Datenschutzgesetzen vorgeht, und in dieser Konstellation nicht doch das TTDSG als Spezialgesetz zum Tragen kommt.
- Eine Datenschutzfolgenabschätzung für Teams aus den Niederlanden gab es hier schon verlinkt, jetzt gibt es auch eine DPIA für Zoom vom niederländischen Forschungsnetz SURF.
- Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die DSGVO? Eine Studie an der Martin School der Universität Oxford hat das untersucht: Privacy Regulation and Firm Performance: Estimating the GDPR Effect Globally. Ihr Schluss: Vor allem kleinere Unternehmen haben Rückgänge beim Umsatz und den Gewinnen zu verzeichnen, die großen kommen ganz gut damit klar.
Kirchenamtliches
- KDSA Ost: Beschäftigtendatenschutz in der katholischen Kirche
- KDSA Nord: BSI veröffentlicht Warnung gemäß § 7 BSIG
- BfD EKD
- KDSZ Frankfurt am Main: BSI warnt vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprodukten (März 2022)