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Entscheidungen evangelischer Gerichte mit Datenschutzbezug sind nach wie vor rar. Immerhin eine mit Bezug zum Persönlichkeitsrecht ist jetzt in der Evangelischen Kirche der Pfalz ergangen. Das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Landeskirche hatte darüber zu entscheiden, ob Mitglieder des Presbyteriums Führungszeugnisse vorliegen müssen, wie es das 2019 von der Landessynode im Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vorgesehen ist. Leider wurde die Entscheidung bislang nicht veröffentlicht. Laut der Pressemitteilung der Landeskirche begründete das Gericht die Ablehnung der Klage von vier Presbytern aus Schifferstadt damit, dass der Eingriff in die persönlichen Rechte aufgrund des »übergeordneten Ziels« verhältnismäßig sei. Das gesamte Presbyterium als Kirchenleitung vor Ort sei gefragt, mit dem Thema Missbrauch vorbildlich umzugehen.
Die Tübinger Kirchenrechtlerin Sarah Röser, die in Freiburg zum kirchlichen Arbeitsrecht promoviert, hat sich in Feinschwarz mit kirchlicher Rechtskultur im Kontext der Debatte um die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes befasst. Ihre Beobachtungen zu einer mangelnden Rechtskultur treffen nicht nur im kirchlichen Arbeitsrecht: »Da verkündet der Papst seine neuesten Gesetze in der Tageszeitung des Vatikanstaats anstatt im dafür vorgesehenen amtlichen Publikationsorgan, da publizieren Diözesanbischöfe ihre Gesetze gar nicht oder fehlerhaft in ihren kirchlichen Amtsblättern, da werden Gesetze nur angewendet, wenn es den kirchlichen Autoritäten gefällt, und unterlaufen, wenn sich unerwünschte Konsequenzen ergeben. Die Liste ließe sich beliebig verlängern.« Röser fordert klare, korrekt promulgierte Normen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Zu dem Thema habe ich für katholisch.de mit dem Tübinger (weltlichen) Arbeitsrechtler Hermann Reichold gesprochen – der kommt überraschenderweise zu dem Schluss, dass bischöfliche Selbstverpflichtungen durchaus eine gewisse Sicherheit bieten könnten: »Wenn ein Bischof so etwas kommuniziert, dann ist das zwar nur eine freiwillige Selbstbeschränkung, die nicht in legislativer Form erfolgt. Aber es spricht exekutiv eine eindeutige Sprache.« Das ist dann aber Machtkultur, keine Rechtskultur.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Das niederländische Justizministerium hat (auf englisch) eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Microsoft Teams veröffentlicht, auf die der Datenschutz-Guru hinweist – sicherlich eine gute Anregung für die eigene Arbeit.
- Die Datenschutz-Notizen schauen in den Briefkastenschlitz. Wenn das denn geht – wenn man die technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Briefempfang ordentlich gestaltet hat, geht das nämlich nicht.
- Bei netzpolitik.org gibt es eine hervorragende und umfassende Übersicht über alternative datensparsame Videokonferenzsysteme. Eine gute Ergänzung zum Artikel hier, der auch die Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzes in den Blick nimmt.
Kirchenamtliches
- Bistum Rottenburg-Stuttgart: NORMEN zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Bistum Würzburg: Normen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Unabhängige Kommission und für alle wissenschaftlichen oder rechtsanwaltlichen Aufarbeitungsprojekte in der Diözese Würzburg