Schlagwort-Archive: Meldewesen

Empfindliche Buße – Tätigkeitsbericht 2022 des KDSZ Frankfurt

Im vergangenen Jahr musste die Frankfurter Diözesandatenschutzbeauftragte einen Katastrophenbericht abgeben: Corona und Hochwasser. In diesem Jahr hat sich die Lage entspannt. Das Hochwasser ist kein Thema mehr, die Corona-Themen tauchen wohl zum letzten Mal auf. Der Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt für 2022 ist im neuen Normal angekommen.

Titelseite des Tätigkeitsberichts des KDSZ Frankfurt für 2022
Der Tätigkeitsbericht für 2022 ist mit 40 Seiten, davon einige zur Dokumentation von Positionen der katholischen Datenschutzkonferenz, noch kompakt.

Der Frankfurter Tätigkeitsbericht ist immer eher praktisch angelegt: Einige plastische Fallschilderungen, zu streitigen Fragen des Datenschutzrechts dagegen kaum etwas. Zahlen gibt es kaum, aber so deutliche Hinweise auf verhängte Geldbußen wie bei keiner anderen kirchlichen Aufsicht. Ein guter Vorsatz zu Geld und Zahlen wurde leider auch dieses Jahr nicht umgesetzt.

Weiterlesen

Auf zum letzten Bericht – Tätigkeitsbericht 2022 der KDSA Nord

Der erste Tätigkeitsbericht des Jahres kommt aus dem Norden. Zugleich ist es der letzte Tätigkeitsbericht des schon in den Ruhestand verabschiedeten Diözesandatenschutzbeauftragten Andreas Mündelein.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2022 der KDSA Nord

Der Bericht über die Tätigkeit der KDSA Nord für 2022 ist der erste, der nicht mehr durchweg von Corona geprägt ist – lediglich der Verzicht auf Vor-Ort-Termine und die Notwendigkeit von Videokonferenzen sind noch übriggeblieben, ansonsten herrscht auch bei den Fällen wieder Alltag.

Weiterlesen

Religion nicht mal mehr freiwillig – Wochenrückblick KW 40/2022

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Mit dem am Donnerstag letzter Woche beschlossenen dritten Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften wurde die gesetzliche Möglichkeit zur freiwilligen Eintragung der Religionszugehörigkeit in die Personenstandsregister abgeschafft. Eine vernünftige Entscheidung, die staatliche Datenhaltung auf das erforderliche Maß zurückstutzt, sollte man denken, und angesichts der Rolle von Religionseinträgen bei der Organisation des Holocausts auch ein spätes Lernen aus der Geschichte. Aus den Unionsparteien gab es aber Protest. Die Ampel-Koalition wolle die Religion immer weiter ins Private zurückdrängen, kritisierte CDU-MdB Philipp Amthor, der religionspolitische Sprecher der Unionsfraktion Thomas Rachel sieht als Ziel ein »Zurückdrängen der Religionsgemeinschaften«. Auch die beiden kirchlichen Berliner Lobbybüros waren gegen diese Änderung und argumentierten identitär: Es sei »von großer Bedeutung, dass sich eine Person hierzu bekennen und damit in dem Personenstandsregister zum Ausdruck bringen kann, dass zu ihrer Identität der Glaube gehört«.

Der Freiburger Generalvikar hat per Dekret einen Fachausschuss Digitalisierung im Ordinariat eingerichtet – also ein Gremium, das dank rechtlicher Regelung durchaus Gewicht hat. Er soll den Generalvikar im Themenfeld der Digitalisierung beraten und unterstützen. »Ausgehend von diesem Grundauftrag berät der Fachausschuss über die Digitalisierung der pastoralen und kirchlichen Praxis, insbesondere der örtlichen kirchlichen Rechtsträger (z. B. Kirchengemeinden) sowie der dazugehörigen kirchlichen Verwaltung, um nützliche und nutzbare digitale Werkzeuge (z. B. Programme, Tools, Apps oder Services) zu ermöglichen, neue Formen der Kommunikation innerhalb der Gesellschaft und Kirche zu erschließen und die Definition einheitlicher Qualitätskriterien und verbindlicher Standards für die pastorale und kirchliche Praxis vorzunehmen«, heißt es im Dekret. Zu den gesetzten Mitgliedern gehört unter anderem der Diözesanökonom, aber niemand aus dem Bereich Datenschutz – aber immerhin will der Generalvikar noch zwei bis vier weitere Mitglieder berufen. Angesichts des Arbeitsauftrags wäre es sicher ressourcensparend, von vornherein Datenschutz mitzudenken.

Zum Datenschutzgesetz der Polnischen Bischofskonferenz gibt es jetzt einen zweibändigen Kommentar – leider nur gedruckt und wenig überraschend nur auf Polnisch. Das Werk dürfte auch über Polen hinaus interessant sein, weil das polnische Datenschutzdekret zu den kirchlichen Datenschutzgesetzen gehört, die sich eng an das Muster der COMECE anlehnen.

Weiterlesen

Kommunikation nach Kirchenaustritt – so geht’s datenschutzkonform

Der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst würde aus der Kirche Ausgetretene gerne wie früher zu Gesprächen einladen. »Ob ich das noch einmal machen kann, weiß ich nicht. Dem steht heute der Datenschutz entgegen«, sagte er im Interview mit der Südwest-Presse, das auch hier schon Thema war.

Briefumschlag auf Notizbüchern
Photo by pure julia on Unsplash

Wie immer beim Argument »geht nicht wegen Datenschutz« lohnt sich ein zweiter Blick: Geht das wirklich nicht? Und wie könnte man Prozesse so gestalten, dass das eigene Kommunikationsinteresse mit der Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz bei den Betroffenen in Einklang zu bringen ist?

Weiterlesen