Datenschutzrecht der Evangelischen Kirchen (EKD)

Die Evangelisch Kirche Deutschlands hat neben der katholischen das ausgeprägteste Eigenrecht. Ihr Vorteil gegenüber der Schwesterkirche: Sie hat ein einheitliches, auf EKD-Ebene beschlossenes Gesetz, nicht viele jeweils von den Landeskirchen beschlossene. Bei der Datenschutzaufsicht kommt es dennoch zu einer großen regionalen Vielfalt.

Rechtsgrundlagen

Recht der Landeskirchen

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD führt zudem eine umfangreiche Rechtssammlung.

Die meisten Landeskirchen haben umfangreiche und gut erschlossene Rechtssammlungen über Fachinformationssammlungen zum Kirchenrecht. Die Linkliste dort ermöglicht die einfache Recherche in den Rechtssammlungen. Vier Landeskirchen haben keine Rechtssammlungen. Ihre Amtsblätter sind ab 2018 ausgewertet.

Aufsichtsbehörden