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Alle Institutionen müssen ihren Umgang mit KI-Systemen klären und reflektieren – wer darauf verzichtet, setzt nicht keine KI-Systeme ein, sondern lebt mit schlecht zu regulierender Schatten-IT. Deshalb ist der Umgang mit »Künstlicher Intelligenz« am Arbeitsplatz auch zunehmend ein Thema für Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen.
Die baden-württembergische Stadt Schorndorf geht dieses Thema aktiv an. Im vergangenen Jahr hat sie für eine Dienstanweisung zum Umgang mit KI einen Anerkennungspreis der »Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung« beim »Preis für gute Gesetzgebung« erhalten. Die Dienstanweisung und die später geschlossene Dienstvereinbarung, die die Anweisung abgelöst hat, sind mittlerweile dank einer Anfrage nach dem baden-württembergischen Landesinformationsfreiheitsgesetz öffentlich. Damit steht eine gute Grundlage für eigene Regelungen zur Verfügung.
2025 war das Jahr des neuen Datenschutzrechts: Das novellierte DSG-EKD trat in Kraft, das novellierte KDG wurde beschlossen. 2025 war außerdem das Jahr, in dem KI-Themen endgültig nicht mehr aus dem kirchlichen Datenschutz wegzudenken sind – nicht zuletzt, weil Papst Leo XIV. den Umgang mit künstlicher Intelligenz als soziale Frage unserer Zeit identifiziert hat.
Der Artikel-91-Jahresrückblick zeigt, welche Themen den kirchlichen Datenschutz 2025 geprägt haben. Wieder einmal sind viele Dauerbrenner dabei – manche Themen kommen aber langsam zu einem Abschluss.
Die Landeskirchen Bayerns und des Rheinlands entwickeln zusammen mit der EKD eine eigene KI-Plattform: »ELOKI« steht für »Evangelisch. Lernend. Offen. KI.« Ziel ist ein sicherer, datenschutzkonformer und kircheneigener KI-Dienst. Im Interview erläutert Projektkoordinator Jens Palkowitsch-Kühl die technischen Hintergründe und die Herausforderungen bei der Entwicklung.
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Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte hatte in den vergangenen fast zwei Jahren viel zu tun: Aus einer ambulanten Zwei-Personen-Aufsicht wurde das KDSZ Bayern mit eigener Geschäftsstelle und nennenswertem Personal – dazu kamen selbstgestellte Aufgaben wie der Betrieb verschiedener Instanzen für Fediverse-Dienste.
Auch wenn’s der erste Tätigkeitsbericht des KDSZ Bayern ist, stellt die Numerierung Kontinuität mit den vier vorangegangenen der Gemeinsamen Datenschutzaufsicht der bayerischen Diözesen her.
Jetzt liegt der erste Tätigkeitsbericht in der neuen Struktur vor. Der Diözesandatenschutzbeauftragte Dominikus Zettl legt einen Bericht vor, aus dem man viel über die von Anfang an datenschutzrechtlich reflektierte Gestaltung von Strukturen lernen kann.
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