Schlagwortarchiv: VG Berlin

VG Berlin kassiert Datenschutz von Jehovas Zeugen

Wo klagt man gegen Bescheide der Datenschutzaufsicht von Jehovas Zeugen? Eine eigene Gerichtsbarkeit hat die Religionsgemeinschaft nicht. Und trotzdem hat vor zwei Jahren das VG Berlin entschieden, dass es nicht zuständig ist. Woher dann der von der DSGVO geforderte wirksame gerichtliche Rechtsbehelf kommen soll, blieb offen.

Ein Gruppe von Jehovas Zeugen beim Predigtdienst
Eine Gruppe von Jehovas Zeugen beim Predigtdienst. (Bildquelle: »Predigtversammlung«, conceptphoto.info, Creative Commons (BY 2.0), zugeschnitten.)

Jetzt hat wieder das VG Berlin über diese Frage entschieden: Eine andere Kammer kam zu einem ganz anderen Ergebnis – mit womöglich weitreichenden Folgen für das schon lange umkämpfte Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen. (VG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2026 – 42 K 25/25, nicht rechtskräftig)

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Niederlage für Jehovas Zeugen – Wochenrückblick KW 33/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 33/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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VG Berlin urteilt nicht über Datenschutz von Jehovas Zeugen

Kann man gegen Entscheidungen einer Datenschutzaufsicht klagen? Natürlich, sollte man denken. In einem Spezialfall hat sich das Klagen jetzt nicht als besonders einfach erwiesen: Eine betroffene Person wollte gegen einen Bescheid der Datenschutzaufsicht von Jehovas Zeugen klagen und tat das bei dem Gericht, das die Aufsicht im Rechtsbehelf benannte – nur: das Verwaltungsgericht Berlin wollte nicht.

Deckblatt des Urteils des VG Berlin mit Berliner Wappen

Die Entscheidung des VG Berlin (Urteil vom 1. August 2024, VG 1 K 29/23, veröffentlicht vom ITM der Uni Münster) überrascht mit einigen Positionen, die die bisherigen Ansichten zu gerichtlichen Rechtsbehelfen im religiösen Datenschutzrecht durcheinanderwirbeln dürften, wenn es rechtskräftig werden sollte.

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