Sensible Abos – Wochenrückblick KW 37/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 37/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Genealogische Datenbanken bei den Mormonen

Die Tagesschau befasst sich mit der genealogischen Forschung der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Die Gemeinschaft tauft Verstorbene nach ihrem Tod und fertigt dazu umfangreiche genealogische Datenbanken an, auch mit Hilfe von Kirchenbüchern. Für den Beitrag wurde unter anderem der Leiter des Archivs der Erzdiözese Freiburg, Christoph Schmider, befragt.

Heute stellen die großen Kirchen in Deutschland in der Regel keine Kirchenbuchbestände für die mormonische Ahnenforschung zur Verfügung. Das war aber nicht immer so, erfährt man aus dem Artikel: Im Erzbistum Freiburg seien 1970 und 1977 rund 11.000 Kirchenbücher von den Mormonen digitalisiert worden, kostenlos für die katholische Kirche, aber für die Verwendung durch die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage freigegeben.

Datenpanne bei der Islamischen Zeitung

Die Islamische Zeitung informiert ihre Leser*innen über eine Datenpanne: Vom 5. bis 7. August 2026 lag eine Sicherungskopie einer Datenbank offen im Netz zugänglich, die Daten über aktuelle und ehemalige Abonnements enthielt. Ein Zugriff von außen erfolgte wahrscheinlich nicht, ausgeschlossen werden kann er nicht.

In der Information an Betroffene, die mir vorliegt, wird der Fall transparent dargestellt, auch wenn die Information auf Aufforderung der zuständigen Berliner Datenschutzaufsicht erfolgte. Dabei wird auch die kontextbezogene Sensibilität von Abo-Daten erwähnt:

»Aus den Daten geht hervor, dass Sie eine islamische Zeitung beziehen; daraus lässt sich auf Ihren Glauben schließen. Das wiegt für uns am schwersten, denn eine solche Auskunft lässt sich nicht zurücknehmen; auch die Aufsichtsbehörde hat deshalb ein hohes Risiko angenommen.«

Wie genau die Berliner Aufsicht die Sache einschätzt, wird daraus nicht deutlich: Gehören solche Abo-Daten zu den besonderen Kategorien, oder wird nur im Rahmen einer Abwägung ein höheres Risiko angenommen? Eine Anfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Denkbar wäre es, bei einem bloß wahrscheinlichen Schluss auf religiöse Überzeugungen besondere Kategorien personenbezogener Daten anzunehmen; das ist durchaus in der Spur der EuGH-Entscheidung Lindenapotheke, macht aber die Datenverwaltung religiös konnotierter Medien nicht einfacher.

Kollaboratives Hörbuch zur KI-Enzyklika

Auf Mastodon entsteht gerade ein Community-Hörbuch zur KI-Enzyklika »Magnifica humanitas«. Der Plan ist, die gesamte Enzyklika abschnittsweise einzulesen. Ich habe mich für die Nr. 171 gemeldet – den Abschnitt, in dem es um Datenschutz geht. Falls sich noch jemand beteiligen will: Noch sind viele Abschnitte zu haben.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

Aus der Welt

  • Die bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes eingebracht. Der Entwurf steht im Zeichen der Modernisierung; so wird etwa der bisherige Art. 7 zu »besonderen automatisierten Verfahren« durch einen zu Künstlicher Intelligenz ersetzt. Was fehlt: Eine Lösung der Problematik, dass keine der beiden bayerischen Datenschutzaufsichten für die körperschaftlich verfassten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ohne eigene Aufsicht zuständig sein will. Das Problem ist der Landesregierung bekannt, sie sieht den Ball aber im Feld des Bundesgesetzgebers.

Kirchenamtliches

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