Papst Leo XIV. hat seine erste Enzyklika vorgelegt. »Magnifica humanitas« ist eine Sozialenzyklika, entwickelt also die päpstliche Soziallehre weiter. Das große Thema ist »Künstliche Intelligenz«, die der Papst schon früh in seinem Pontifikat als »Soziale Frage unserer Zeit« erkannt hat.

Dass das nicht nur ein großes Etikett war, hat der Papst nun mit viel Substanz untermauert. Hier sind vor allem seine Aussagen zu Datenpolitik wichtig – um Datenschutz im engeren Sinn geht es kaum. Dennoch finden sich viele Parallelen zu klassischen Datenschutzdiskursen. Der Schwerpunkt besteht im digitalpolitischen Bereich in einer Begründung der Regulierung von datengetriebenen Geschäftsmodellen – und es finden sich bemerkenswerte Aussagen zur Sozialpflichtigkeit des geistigen Eigentums.
Menschenwürde und Subsidiarität als Leitsterne
Zentral für die Argumentation ist der Begriff der Menschenwürde. Als »Personalitätsprinzip« ist er im Kern der katholischen Soziallehre. Daraus entwickelt der Papst zusammen mit dem Subsidiaritätsprinzip eine Vision, wie KI und damit die Digitalität insgesamt reguliert werden müssen, um menschendienlich zu sein.
Subsidiarität bezeichnet das Prinzip, dass Entscheidungen und Verantwortung jeweils auf der niedrigstmöglichen Ebene angesiedelt werden sollen: Was Familien leisten können, muss nicht der Staat regeln, was Kommunen leisten können, gehört da hin und nicht auf die Bundesebene. Subsidiarität sorgt damit dafür, dass Räume der Freiheit und Selbstverantwortung möglichst gestärkt werden.
Mit dem Begriff der Würde problematisiert der Papst Datensammlungen, die den Menschen verzwecken:
»Ganze Gebiete, insbesondere jene mit geringerer geopolitischer Bedeutung und größerer struktureller Anfälligkeit, werden derzeit von einer neuen Logik der Ausbeutung durchzogen: Gesundheitsdaten, epidemiologische Profile, genetische Karten und demografische Daten. Dies sind die neuen „Seltenen Erden“ der Macht: lebenswichtige Informationen, die, sobald sie miteinander verknüpft sind, dazu genutzt werden können, Vorhersagemodelle zu trainieren, Investitionsstrategien zu lenken, Krisen vorauszusehen und vor allem auszuwählen, wer und was zählt.« (Nr. 178)
Die Lösung für diese Problematik sieht der Papst in einer gemeinwohldienstlichen Datenregulierung. Anders als mittlerweile vielleicht die EU glaubt der Papst an Projekte, grenzen- und verantwortungslose Datennutzung durch Regulierung einzuhegen.
Dabei stellt der Papst fest, dass das bisherige Verständnis des Subsidiariätsprinzips zu kurz greift. Traditionell wurde es verwendet, um Aussagen über das Verhältnis von Menschen und staatlichen Ebenen zut treffen. Leo weitet dieses Verständnis auf die Privatwirtschaft: »Hier ist die übergeordnete Ebene nicht der Staat, sondern jeder große wirtschaftliche und technologische Akteur, der faktische Macht über die Bedingungen des gemeinsamen Lebens ausübt«. Wie der übergriffige Staat, der Zuständigkeiten an sich ziehen will, gilt es hier für den Papst die übergriffige Privatwirtschaft zu regulieren:
»Subsidiarität verlangt, dass solche Prozesse nicht von oben auf undurchsichtige und einseitige Weise aufoktroyiert werden, sondern durch Transparenz, Verantwortlichkeit und echte Formen der Teilhabe (unabhängige Überprüfungen, Transparenz bei Algorithmen, gerechten Zugang zu Daten, Rechtsbehelfsmöglichkeiten) auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind.« (Nr. 71)
Der umfassende Gedanke der Menschenwürde wie der sozialen Gerechtigkeit führen dazu, dass der Papst nicht nur KI-Systeme an sich betrachtet, sondern den Blick weitet auf die »Strukturen der Sünde« (Johannes Paul II.), die in der gesamten Produktionskette zu finden sind. »Nichts ist in der Welt der KI immateriell oder magisch«, ist die starke Formulierung, die Leo dafür findet. Jede Antwort der KI entspringe »einer langen Kette von Vermittlungen, einem ausgedehnten Netzwerk aus natürlichen Ressourcen, Energieinfrastruktur und vor allem Menschen«:
»Ein wesentlicher Teil der Funktionsweise der digitalen Wirtschaft beruht auf der stillen Arbeit von Millionen von Menschen, die in wenig sichtbaren, aber unverzichtbaren Tätigkeiten beschäftigt sind: Datenbeschriftung, Moderation von Inhalten – oftmals der schlimmsten Art – und Modelltraining. In vielen Fällen handelt es sich um junge Menschen, zumeist Frauen, die für einen Mindestlohn hart arbeiten. Zu dieser unsichtbaren Mühe kommt die noch brutalere Arbeit hinzu, die Ressourcen zu gewinnen, die für die Herstellung der Geräte und Mikroprozessoren benötigt werden, auf denen KI basiert.« (Rn. 173)
Klassische Datenschutzdiskurse
Es ist immer wieder überraschend, wie klassische Datenschutzdiskurse, wie sie vor allem in Deutschland das Verständnis von Privatphäre geprägt haben, in der neueren Soziallehre der Kirche anschlussfähig sind. Schon in der ersten größeren kurialen Äußerung zu KI, der im vergangenen Jahr veröffentlichten Note »Antiqua et Nova«, glaubte man bisweilen nicht vom Glaubensdikasterium, sondern vom Bundesverfassungsgericht zu lesen. Das dort vertretene Verständnis von personenbezogenen Daten als relationale Daten, die daher zu schützen sind, las sich wie eine getaufte Fassung der Begründung der informationellen Selbstbestimmung aus dem Volkszählungsurteil.
Ähnliches findet sich wieder in der Enzyklika, auch wenn hier leider keine so klare Datenschutzdefinition wie in der Note des Glaubensdikasteriums zu finden ist. In der Enzyklika heißt es beispielsweise, dass eine Ausrichtung auf Menschenwürde bedeuten muss, dass es Transparenz und Zurechenbarkeit braucht: »Wenn Daten und Algorithmen die Kreditvergabe, die Personalauswahl, den Zugang zu Dienstleistungen oder Chancen beeinflussen, ist es notwendig, dass Entscheidungen nachvollziehbar und anfechtbar sind und einer Kontrolle unterzogen werden, damit der Mensch nicht auf ein Profil reduziert wird« – ein Satz, der auch in einem Schriftsatz einer Verbraucherschutzklage von Digitalcourage oder noyb stehen könnte.
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung, die es braucht, um Freiheitsräume zu schützen, findet sich auch bei Leo:
»Ein weiteres Risiko, das weniger sichtbar, aber nicht weniger schwerwiegend ist, ist das der sozialen Kontrolle, die durch die massive Datenerhebung und den Einsatz algorithmischer Systeme ermöglicht wird. Wenn jede Handlung – Bewegungen, Käufe, Beziehungen, Vorlieben – Spuren hinterlässt, dann entsteht eine neue Macht: Jene, Profile zu erstellen, Vorhersagen zu treffen und Verhalten zu beeinflussen, oft ohne dass sich die Menschen dessen voll bewusst sind. Werden diese Daten genutzt, um Entscheidungen zu treffen, die konkrete Möglichkeiten beeinflussen (Zugang zu Krediten, Personalauswahl, Dienstleistungen), besteht die Gefahr, dass die Freiheit beeinträchtigt und die Schwächsten diskriminiert werden. Darüber hinaus erfolgt Kontrolle nicht bloß durch ausdrückliche Verbote, sondern durch eine Architektur des Sichtbaren: Was verstärkt oder unsichtbar gemacht wird, was belohnt oder bestraft wird, prägt letztlich Meinungen und Entscheidungen und führt zu Konformität und Selbstzensur. Aus diesem Grund ist Freiheit im digitalen Zeitalter nicht nur eine interne Angelegenheit: Sie ist auch eine öffentliche Angelegenheit, die klare Regeln, Transparenz, Rechtsbehelfsmöglichkeiten und angemessene Grenzen für den Einsatz invasiver Technologien erfordert, damit die Technik im Dienste des Menschen bleibt und nicht zu einer Form der Herrschaft über das Bewusstsein wird.« (Nr. 171)
Das klingt teilweise wie eine Paraphrase der zentralen Passagen des Volkszählungsurteils:
»[…] Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]« (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 – 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, Rn. 146)
Notwendigkeit von Regulierung
Für den Papst ist eine gerechte soziale Ordnung im digitalen Zeitalter eine, »die allen einen gleichberechtigten Zugang zu Chancen garantiert, die Jüngsten und die Fragilsten schützt, Hass und Desinformation bekämpft und die Nutzung von Daten und Technologien einer öffentlichen Kontrolle unterwirft, damit nicht der bloße Profit zum Maßstab wird, sondern die Würde eines jeden Menschen und das Wohl der Völker.« Umso gefährlicher ist es, wenn multinationale Konzerne zu mächtig werden. »Wenn sich solche Macht in wenigen Händen konzentriert, besteht die Gefahr, dass sie undurchsichtig wird und sich der öffentlichen Kontrolle entzieht.«
Er wendet sich gegen »technokratische Logiken« als bestimmende Faktoren der Entwicklung. Vielmehr braucht es einen angemessenen rechtlichen Rahmen, unabhängige Aufsicht, Aufklärung der Nutzenden und eine Politik, die sich nicht ihrer Verantwortung entzieht.
Der Papst will KI nicht nur als neutrales Werkzeug sehen, bei dem es nur darauf ankommt, wie man es nutzt. Das gilt zwar für einen Hammer, den man zum Bauen und zum Verletzen verwenden kann. KI ist aber von vornherein ein Werkzeug, in das Wertentscheidungen hineingelegt sind. »In Wirklichkeit bringt jedes technische Artefakt Entscheidungen und Prioritäten mit sich: was es misst, was es ignoriert, was es optimiert und wie es Menschen und Situationen einstuft.« Ethische Urteilskraft dürfe sich nicht darauf beschränken, ob ein System für etwas Gutes oder etwas Schlechtes eingesetzt wird, »sondern muss sich auch fragen, wie es konzipiert ist und welches Bild von Mensch und Gesellschaft in die Daten und Modelle eingeschrieben ist, die es leiten«.
Stark ist die Enzyklika dann, wenn sie ethische Leitlinien für die Regulierung vorgibt wie Menschenwürde, Subsidiarität und die Option für die Armen. Sobald es konkreter wird, merkt man aber, dass eine Enzyklika kein Ort ist, um vertieft konkrete Lösungen zu diskutieren. So werden etwa an einer Stelle Altersgrenzen im Internet gefordert. Eine Reflexion, was die wenige Zeilen zuvor getroffene Feststellung dafür bedeutet, dass das Digitale »keine parallele oder rein virtuelle Welt« sei, sondern »nunmehr Teil des Lebens der Menschen, insbesondere der Jüngeren«, bleibt aus. Ebensowenig kommen trotz Plädoyers für freie und offene Kommunikation die Auswirkungen von Altersgrenzen auf alle Menschen vor, die dann durch die nötigen Alterskontrollen überwachbar werden, und damit die Auswirkungen auf die offene digitale Gesellschaft.
Allmende der Immaterialgüter
Bemerkenswert ist neben den Ausführungen zur Regulierung von Tech-Unternehmen vor allem sein Verständnis von der Sozialpflichtigkeit von Immaterialgütern. Eigentlich ist der Begriff des »geistigen Eigentums« ein Kampfbegriff, unter dem immer schärfere Urheberrechtsgesetze verlangt wurden. Entsprechend unbeliebt ist er in der digitalpolitischen Szene, auch weil hergebrachte Eigentumskonzepte bei beliebig kopierbaren Daten wenig Sinn ergeben.
Der Begriff enthält aber auch eine Sollbruchstelle: Wenn Immaterialgüter Eigentum sind, dann sind sie auch sozialpflichtig: Eigentum verpflichtet. (Die Rückmeldungen auf meinen Vorschlag, den Kampfbegriff »Geistiges Eigentum« fruchtbar zu machen unter Rückgriff auf eine klassische scholastische Soziallehre und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums vor über zehn Jahren wurden jedenfalls in der digitalpolitischen Szene eher skeptisch aufgenommen.)
So sieht es auch Papst Leo: Das Eigentum von Daten dürfe »nicht ausschließlich privaten Einrichtungen anvertraut werden, sondern muss reguliert werden«:
»Daten sind das Ergebnis der Beiträge vieler und dürfen nicht an einige Wenige verkauft oder ihnen überlassen werden. Es bedarf einer Kreativität, die imstande ist, sie als ein gemeinsames oder kollektives Gut zu verwalten, im Sinne von Teilhabe, wie es bereits der heilige Johannes Paul II. in Bezug auf kollektive Güter vorgeschlagen hat.« (Nr. 108)
Dass die Sozialpflichtigkeit des geistigen Eigentums Einzug in die Soziallehre der Kirche hält, war alles andere als ausgemacht. Zu Immaterialgütern publizieren relativ wenig Theolog*innen – am ausführlichsten und prominentesten wohl der Kirchenrechtler Winfried Schulz, ein Kirchenmusiker, der mit einer naturrechtlichen Argumentation die Unverwirkbarkeit geistigen Eigentums und den absoluten Besitz an eigenen Schöpfungen propagierte.
Leo greift jetzt gerade einen naturrechtlichen Eigentumsbegriff auf, um solche absoluten Konzepte geistigen Eigentums abzulehnen, und zwar sehr bewusst. Vor der zitierten Stelle äußert er sich noch einmal sehr viel expliziter und deutlicher:
»Zu den Gütern, die universal für alle bestimmt sind, müssen wir heute auch die neuen Formen des Eigentums zählen: Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten. In einem Kontext, in dem der Reichtum der Nationen immer mehr von Wissen und Technologien abhängt, entsteht ein neues Ungleichgewicht, wenn diese Güter ohne angemessene Teilhabe und Zugangsmöglichkeiten in den Händen weniger konzentriert bleiben: Dies widerspricht der allgemeinen Bestimmung der Güter und vergrößert die Kluft zwischen den Teilhabenden und den Ausgeschlossenen, zwischen denen, die an der digitalen Revolution teilhaben können, und denen, die am Rande stehen.« (Nr. 67)
In Papst Leo XIV. hat die Open-Data-Bewegung jetzt einen großen Fürsprecher; in dieser Aufzählung fehlen allerdings Urheberrechte – die lassen sich nur aus dem Zitat vorher erschließen. Stringent wäre es aber, die Ausführungen hinsichtlich einer digitalen Allmende und der Commons-Bewegung zu interpretieren. Spannend wird sein, was das für kirchliche Immaterialgüter wie Digitalisate aus Archiven und Kunst bedeutet – und ob der Papst als Souverän und Gesetzgeber des Staats der Vatikanstadt das eher restriktive Vatikan-Urheberrecht allmendefreundlicher gestaltet.
Fazit
Mit seiner Sozialenzyklika hat Papst Leo XIV. die Soziallehre der Kirche auf den Stand der heutigen Sozialen Fragen gebracht. Er schärft den Instrumentenkasten der katholischen Soziallehre, indem er die klassischen Sozialprinzipien – Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl, Nachhaltigkeit (»ganzheitliche Entwicklung des Menschen«) – anhand der Zeichen der Zeit neu erläutert und konkret für heute macht.
Am Ende gibt der Papst angesichts von gefühlter Vergeblichkeit jedes persönlichen Handeln noch einige Impulse für das eigene Engagement mit. Diese Aufgabenliste des Papstes lohnt es sich zu lesen (ab Nr. 212) und zu bedenken:
- die Worte entwaffnen,
- Frieden in Gerechtigkeit aufbauen,
- die Perspektive der Opfer einnehmen,
- einen gesunden Realismus pflegen,
- den Dialog und den Multilateralismus wiederbeleben.
Wie genau die Regulierung aussehen soll, die sich der Papst wünscht, ist nicht ausgeführt – das ist im Detail nicht die Aufgabe einer Enzyklika. Er gibt aber wesentliche Impulse, um ein umfassendes Datenrecht gerecht zu gestalten.
(Eine ausführlichere und allgemeinere Analyse der Enzyklika von mir ist bei katholisch.de erschienen: »Was will der Mensch bauen? Leo macht die Soziallehre gegenwartsfest«.)

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