Entzyckend – Wochenrückblick KW 22/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 22/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Alle zur KI-Enzyklika

Die erste Enzyklika eines Papstes ist immer ein Weltereignis. Hier eine detaillierte Aufzählung aller Artikel zum Thema aufzuzählen, wäre kaum möglich. Daher nur ein paar ausgewählte Hinweise, was sich zu lesen lohnt.

  • Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung saß Anthropic-Mitgründer Chris Olah mit auf dem Podium. RNS hat recherchiert, warum das Verhältnis zwischen Anthropic und dem Vatikan so ist, wie es ist.
  • Zwei kritische Anmerkungen zu Doppelstandards insbesondere durch die Beteiligung von Anthropic gibt es in Mastodon-Threads von Lorena Jaume-Palasí und Timnit Gebru.
  • Die taz dagegen sieht in der Enzyklika ein »Gegenprogramm zur Thielologie«.
  • Vielen ist auch das Tolkien-Zitat in der Enzyklika aufgefallen – ein Diss per Nonmention gegenüber der Techbro-Interpretation des Herrn der Ringe durch Peter Thiel und Elon Musk, wie Wired und Where Peter is erläutern.

Spezifische Aufsichten weiterhin schlecht beteiligt

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seinen Tätigkeitsbericht für 2025 vorgelegt. Im Berichtszeitraum liegt das Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags, der die Datenschutzaufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zentralisiert hat (lediglich die Deutsche Welle hat noch eine eigene Aufsicht – damit fällt auch die Geschäftsgrundlage für die Rundfunkdatenschutzkonferenz weg, die beiden Medien-Aufsichten bleiben aber in Kontakt). Anders als die NDR-Aufsicht ist dieser Bericht daher nicht nur der letzte seiner Art, sondern zugleich auch der erste unter dem neuen Arrangement.

Ein durchlaufendes Thema ist der Einsatz der Rundfunkdatenschutzkonferenz für eine bessere Beteiligung der spezifischen Aufsichten an der Arbeit der DSK. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte berichtet auch dieses Mal über den Versuch, besser in die DSK eingebunden zu werden – bekanntlich ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen, wie man auch den jüngst veröffentlichten Protokollen der Austauschrunde DSG–spezifische Aufsichten entnehmen konnte. Die Nacherzählung der Versuche fällt höflich, aber wenig begeistert aus: »Ich habe bemängelt, dass es nur teilweise gelungen ist, die Zusammenarbeit auf eine tragfähige und für alle Beteiligten befriedigende Basis zu stellen.« Weiterhin gibt es keinen Gaststatus der spezifischen Aufsichten, lediglich eine bessere Mitarbeit an Ausschüssen wurde zugesichert. Wie das in der Praxis aussieht, kann man auch nachlesen: Weiterhin dürfen die spezifischen nicht auf die Mailverteiler der Ausschüsse und können sich daher nicht adäquat auf die Sitzungen vorbereiten, zu denen sie mit Gaststatus eingeladen sind – und manchmal werden sie ganz vergessen, wie beim AK Grundsatz berichtet wird.

Das Argument der Kohärenz bei der Aufsichtspraxis, demdie DSGVO einen hohen Stellenwert einräumt, sollte eigentlich schlagend sein in der Beteiligungsfrage: »Das Gebot der Zusammenarbeit ist möglichst weit und nicht möglichst eng auszulegen. Gewünscht hatte ich mir einen Austausch über konkrete Schritte, die unternommen werden, um sowohl dem Gedanken der Zusammenarbeit als auch dem Status der nicht-staatlichen Aufsichtsbehörden Rechnung zu tragen.« Solange die DSK Gatekeeper in eigener Sache sein kann, weil sie sich selbst ihre Ordnung gibt, wird das nicht besser werden. Leider ist das Problem auch nicht bei der Politik präsent; die aus dem gescheiterten Referentenentwurf bekannte Plan zur Institutionalisierung der DSK vergessen die spezifischen Aufsichten schlicht.

Konfession aus dem Briefumschlag raten

Das finnische Oberste Verwaltungsgericht hatte einen interessanten Fall zu entscheiden: Darf aus dem Umschlag eines Briefs von der Kirchengemeinde an ein Mitglied zu erschließen sein, dass der Empfänger Kirchenmitglied ist? Weil es sich um Kirchenwahlunterlagen handelte und der Umschlag einen Wahlaufruf enthielt, war das möglich. Aber war es auch erlaubt? Das finnische Gericht hat eine interessante Möglichkeit gefunden, die restriktive Artikel-9-Rechtsprechung des EuGH für diesen Fall handhabbar zu machen. (Eine ausführliche Analyse des Urteils veröffentliche ich demnächst.)

In eigener Sache

  • Wer mit der KI-Challenge von medienkompetenz CONNECT KI-Kompetenz erwirbt, kann sich zu Online-Begleitveranstaltungen anmelden. Ich biete die Einheit zur EU-KI-Verordnung und KI-Richtlinien an, die am 13. Juli 2026, 18–19.30 Uhr stattfindet. Die Teilnahme an der KI-Challenge ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Workshop und ist kostenlos, ein Zertifikat ist bei Absolvierung des Kurses für 30 Euro Bearbeitungsgebühr zu erhalten.

Auf Artikel 91

Tech-Regulierung und Digitale Allmende – Leos Enzyklika aus netzpolitischer Perspektive

Aus der Welt

Am Sonntag ist nicht nur Bob Dylan 85 geworden, auch das Inkrafttreten der DSGVO jährte sich zum zehnten Mal. Beide gelten als weltverändernd und bisweilen als kryptisch, sind aber doch ganz gut, wenn man sich darauf einlässt. Zur DSGVO gab‘s weit weniger zu lesen als zu Dylan, wohl, weil das Zehnjährige sich aufs Inkrafttreten 2016, nicht auf das Wirksamwerden 2018 bezieht. Von der BfDI gab‘s nur ein kurzes Statement auf Mastodon, der Bitkom hat eine ausführliche Zwischenbilanz veröffentlicht. Wenig überraschend führt der Wirtschaftsverband vor allem den hohen Erfüllungsaufwand an. Überraschend sind dann aber doch Zahlen zur Einschätzung des europäischen Datenschutzes im Verhältnis zu KI-Innovationen: 2025 sahen 59 Prozent der befragten Unternehmen den europäischen Datenschutz als Vorteil für die Entwicklung von KI in Europa (2024 53 Prozent, 2023 48 Prozent), nur noch 36 Prozent als Nachteil (2024 39 Prozent, 2023 46 Prozent).

Kirchenamtliches

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