Sobald personenbezogene Daten zu den besonderen Kategorien gehören, wird’s kompliziert. Und im Bereich der besonderen Kategorien ist man nach der Linie des europäischen Gerichtshofs schnell.

Das finnische Oberste Verwaltungsgericht hatte nun einen Fall zu klären, bei dem es um ableitbare Daten über religiöse Überzeugungen ging, die mehr oder weniger öffentlich gemacht wurden: Durfte eine Kirche Wahlunterlagen zu Kirchenwahlen in Umschlägen verschicken, die darauf schließen lassen, dass die Empfänger*innen Kirchenmitglied sind? (Korkein hallinto-oikeus, Urteil 563/2025 vom 30. April 2026)
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