Der Vatikanstaat hat seinen eigenen AI Act: Ab 1. Januar gelten im Kirchenstaat die »Linee Guida in materia di intelligenza artificiale« (Dekret Nr. DCCII). Wo die EU 113 Artikel in 13 Kapiteln braucht, kommt die vatikanische Regelung mit 15 Artikeln in 3 Kapiteln aus – alles ist etwas kleiner im kleinsten Staat der Welt.
Inhaltlich lehnt sich das Vatikan-KI-Gesetz an die EU-KI-Verordnung an, betont aber stärker ethische Aspekte der KI-Nutzung, die in den letzten Jahren nicht zuletzt von Papst Franziskus selbst immer wieder angemahnt wurden, und die vom Vatikan bislang unterhalb einer gesetzlichen Regelung durch die KI-Ethik-Charta des »Rome Call for AI Ethics« vorangetrieben wurde.
»Digitale Nachhaltigkeit« will Verantwortung ins Digitale bringen. Der Verein »Linux User im Bereich der Kirchen« (LUKi e. V.) will diese Form der Nachhaltigkeit stärken: »Digitale Ressourcen werden dann nachhaltig verwaltet, wenn ihr Nutzen für die Gesellschaft maximiert wird, sodass die digitalen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen gleichermaßen erfüllt werden«, ist eine der Definitionen, die das Projekt des LUKI anwendet. Um digitale Nachhaltigkeit in Organisationen zu bringen, zertifiziert das Projekt Institutionen, die sich auf Grundsätze der Nachhaltigkeit verpflichten, zuletzt das Katholisch-Soziale Institut in Siegburg.
Das Projekt wird koordiniert von Jonathan Berschauer. Der gebürtige Tübinger ist Vikar im Erzbistum Paderborn und hat sich im Rahmen seines Theologiestudiums mit freier Software im Kontext der christlichen Gesellschaftslehre auseinandergesetzt. Im Interview erklärt er, was digitale Nachhaltigkeit ist – und was man selbst tun kann, um digital nachhaltiger zu handeln.