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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Keine Klagen gegen Namensnennung von Beschuldigten und Tätern im Bistum Aachen
Im Bistum Aachen wurde der Jahresbericht zu Aufklärung und Vorbeugung von sexuellem Missbrauch veröffentlicht. Darin werden das Verfahren und die Grundsätze zur Nennung von Namen von des Missbrauchs Beschuldigten und Verurteilten ausführlich erläutert und eine positive Bilanz gezogen. Ursprünglich hatten Angehörige eines Beschuldigten angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Namensnennung zu prüfen. Für katholisch.de habe ich nachgefragt, ob sich da etwas ergeben hat: Laut der Pressesprecherin sind in dieser Sache keine Klagen anhängig. Gut fürs Bistum, aber für die Rechtssicherheit wäre eine gerichtliche Klärung hilfreich gewesen.
Katholisch-Soziales Institut als digital nachhaltig zertifiziert
Schon Anfang des Monats wurde das Katholisch-Soziale Institut (KSI) der Erzdiözese Köln im Rahmen des Projekts »Digitale Nachhaltigkeit des LUKi e. V. zertifiziert. KSI-Direktor Ralph Bergold erläuterte anlässlich der Verleihung die Motivation des Bildungshauses für die Zertifizierung: »Wir möchten mit dazu beitragen, ein Bewusstsein für dieses Thema zu entwickeln. Hier geht es im Kern um das christliche Grundprinzip der Weitergabe und Teilhabe.« Digitale Nachhaltigkeit wird dabei so gefasst: »digitale Güter sollen weitergegeben werden, alle Menschen sollen Zugang zu Software und Wissen erhalten. Das bedeutet u. a. auch eine Algorithmus-Transparenz und die Förderung quelloffener Software wie Linux, Libre Office etc. Digitale Nachhaltigkeit wird damit zum Schlüssel für eine weltweite soziale Gerechtigkeit und die Freiheitsrechte aller Menschen.«
Spanische Bischofskonferenz legt versehentlich Betroffenendaten offen
Die spanische Bischofskonferenz hat versehentlich personenbezogene Daten von 45 Betroffenen sexualisierter Gewalt auf ihrer Webseite veröffentlicht, berichtet El Pais (Zusammenfassung bei Religión Digital). Demnach sei versehentlich eine nicht anonymisierte Version des Missbrauchsgutachtens online gestellt worden. Eine Meldung bei der Datenschutzaufsicht sei unterblieben, berichten die Medien. Die katholische Kirche Spaniens hat ein eigenes Datenschutzrecht, aber keine eigene Aufsicht eingerichtet. Zuständig ist daher die staatliche Aufsicht, die auf Grundlage des Kirchengesetzes tätig wird. Sanktionen und Abhilfebefugnisse der Datenschutzaufsicht sind im Kirchengesetz nicht eigens geregelt, daher dürfte hier die DSGVO einschlägig sein – in der Presse wird daher ein mögliches Bußgeld in Millionenhöhe diskutiert.
In eigener Sache
- Am 5. Juni, 16.30 bis 18.30 Uhr biete ich wieder für JHD.Bildung ein Online-Seminar zu Kirchlichem Datenschutz allgemein und in den sozialen Netzwerken an. (Anmeldung bis 22. Mai bei JHD.Bildung, 20 Euro.)
- Bei den Praxistagen Datenschutz & Informationssicherheit von Althammer & Kill vom 4. bis 6. September bin ich wieder als Referent dabei, dieses Mal voraussichtlich zum neuen DSG-EKD. (Anmeldung bei Althammer & Kill, 850 Euro, Frühbucherrabatt bis 31. Mai.)
Auf Artikel 91
- IDSG: Missbrauchsaufarbeitung von überwiegendem kirchlichen Interesse
- Vatikanstaat führt Datenschutz-Gesetz ein – Analyse
Aus der Welt
- Im Bundestag hat am Mittwoch die erste Lesung für die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes stattgefunden. Die Aufzeichnung und das Plenarprotokoll sind schon online. Die Randfrage nach der Behandlung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ohne eigene Aufsicht, die hier intensiv debattiert wird, spielte erwartungsgemäß keine Rolle. Diskutiert wurde – neben allgemeinen Fragen tatsächlicher oder angeblicher Bürokratie – vor allem die geplante Neuregelung des Scoring. (Dazu Golem.) Der Entwurf geht jetzt in die Ausschüsse.
Kirchenamtliches
- Pontificia commissione per lo Stato della Città del Vaticano: N. DCLVII – Decreto della Pontificia Commissione per lo Stato della Città del Vaticano con il quale viene promulgato il Regolamento Generale sulla protezione dei Dati personali.
- Interdiözesanes Datenschutzgericht: Beschluss IDSG 16/2021 vom 24. Februar 2024
- Bistum Rottenburg-Stuttgart: Ordnung zur Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Meldestellenordnung – MeldeStO, Verlinkungspflicht zur Homepage der gemeinsamen internen Meldestelle gem. MeldeStO