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Datenschutzaufsichtsfreie Räume für Religionen in Bayern
In der EU soll es keine datenschutzfreien Räume geben: Alle verantwortlichen Stellen müssen sich an Datenschutzrecht halten und unterliegen einer Datenschutzaufsicht. Das gilt auch für Religionsgemeinschaften, sollte man denken. Bisher war das Bild klar: Entweder haben Kirchen eine eigene spezifische Aufsicht eigerichtet und kümmern sich selbst darum – oder die örtlich zuständige Landesdatenschutzaufsicht ist am Zug.
Doch nicht alle Landesdatenschutzaufsichten sehen sich als zuständig für alle Religionsgemeinschaften an: Trotz identischer Rechtslage dank DSGVO und weitgehend analoger Rechtslage in den Landesdatenschutzgesetzen gibt es Aufsichten, die sich nicht für als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Religions- und Weltanschauungsgemeinschafen ansehen – und damit in ihrem Bundesland doch einen datenschutzfreien Raum lassen. Mindestens in Bayern ist das der Fall – weitere Antworten stehen noch aus.
Update, 19. Oktober 2023: Die Aufsicht in Thüringen hat mittlerweile ihre Rechtsaufsicht geändert und geht jetzt von einer Zuständigkeit aus. Der Artikel wurde entsprechend ergänzt.
Weitere Antworten der zuvor fehlenden Aufsichten werden laufend ergänzt.
Aufsichten in Bayern – Rezension Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch
An Kommentaren zur DSGVO mangelt es nicht. Neben der DSGVO sind in Deutschland zusätzlich das BDSG und die 16 Landesdatenschutzgesetze relevant. Während das BDSG ähnlich umfangreich kommentiert ist wie die DSGVO, gibt es zum Landesrecht weniger Literatur. Für das Landesrecht in Bayern erscheint ein Loseblattwerk: Zum Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch ist mittlerweile die 36. Ergänzungslieferung erschienen. Aktualisiert wurde dabei auch die Kommentierung von Art. 91 DSGVO.
Herausgeber Christian Peter Wilde hat sich des Kirchenartikels angenommen – und obwohl es nicht ganz offensichtlich ist, warum es hier viel Mühe in einem Werk mit Relevanz für ein Bundesland braucht, zeigt die Kommentierung: Bei weitem nicht alles ist klar, einige interessante Rechtsfragen sind theoretisch wie praktisch offen.
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