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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Kita-Praxishilfe der KDSA Ost
Die KDSA Ost hat eine Praxishilfe Datenschutz im Kindergarten veröffentlicht, und gleich beim Vorwort bin ich überzeugt: Es geht nicht primär um Compliance, sondern um Kinderrechte. »Kinder haben Persönlichkeitsrechte, die ihnen zustehen, beachtet und respektiert werden müssen«, heißt es mit Verweis auf Art. 16 der UN-Kinderrechtskonvention. (Am Ende muss man doch Compliance machen – aber man weiß, warum.)
Auf eine allgemeine Einführung in Grundprinzipien des Datenschutzsrechts folgen sehr konkrete Hinweise, die sich an den üblichen Stationen und Situationen orientieren: Anmeldung, Warteliste, Betreuungsvertrag, Fotos, Entwicklungsdokumentationen, Besuche von Eltern, Elternlisten, Medizinisches, Datenaustausch mit anderen Stellen, Kindswohlgefährdung. Dabei werden jeweils passende Rechtsgrundlagen, Hinweise zum praktischen Vorgehen und zu Löschfristen gegeben. Interessant ist, dass in einem Fall kirchliches Interesse als Rechtsgrundlage vorgeschlagen wird: wenn das Einrichtungskonzept eine Bevorzugung von konfessionsangehörigen Familien bei der Platzvergabe vorsieht, soll kirchliches Interesse die richtige Rechtsgrundlage sein, um die Konfession des Kindes zu erheben. Weitere Kapitel widmen sich technischen Endgeräten und Anwendungen sowie dem Beschäftigtendatenschutz, im Anhang gibt es Muster für eine Fotoeinwilligung und für einen Verarbeitungsverzeichnis-Eintrag zur Anmeldung eines Kinds.
Die Handreichung macht einen sehr praxistauglichen Eindruck und ist auch sehr verständlich formuliert – solche praktischen Handreichungen wünscht man sich von Aufsichten. (Als nächstes dann gerne einen Vereinsleitfaden.)
Handys sicher löschen und spenden
Die KDSA Ost hat eine Checkliste zum Entsorgen und Recyclen von alten Handys veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Schritte, um personenbezoge Daten zu entfernen, sind sehr gut umsetzbar: SIM- und Speicherkarten entfernen, falls nicht schon geschehen Verschlüsselung aktivieren, auf Werkeinstellungen zurücksetzen. Die Tipps sind zwar nicht ausdrücklich für Dienstgeräte ausgewiesen, sollten aber eine gute Grundlage dafür sein, auch beim Recyclen und Spenden von Dienstgeräten angewandt zu werden. Geht man davon aus, dass nach diesem Vorgehen das alte Gerät keine personenbezogenen Daten mehr enthält, dürfte eine Handyspende – zum Beispiel über das katholische Hilfswerk Missio – problemlos möglich sein, ohne dass man einen Auftragsverarbeitungsvertrag dafür braucht. (Denn den bräuchte man wohl in Analogie zum Auftragsverarbeitungsvertrag für Aktenvernichtung, wenn sich noch personenbezogene Daten auf dem Gerät befinden.)
Kein Anspruch auf härtere Sanktion für Kirche von Norwegen
Seit 2017 ist die Norwegische Kirche keine Staatskirche mehr, Zugriff auf staatliche Personenstandsregister durfte die Kirche nur bis zum 1. Oktober 2018 haben. Dennoch hatte die Kirche danach noch Zugriff auf Geburtsurkunden von Kindern und hat Daten aus dem staatlichen Personenstandsregister verarbeitet. Dagegen legte unter anderem der humanistische Verband Human-Etisk Forbund Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht ein. Die Aufsicht hat der Beschwerde stattgegeben und gegenüber der Kirche eine Beanstandung ausgesprochen. Das genügte dem Verband aber nicht, er legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Die Aufsicht blieb bei ihrer Position, auf eine Beschwerde dagegen stellte der zuständige Datenschutzausschuss (»Personvernnemnda«) nun fest, dass es für die Betroffenen keinen Anspruch auf eine härtere Sanktion gebe.
In eigener Sache
- Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Am 18. Dezember 2024, 16.30–19 Uhr, geht es um Bildrechte (Anmeldung bis 4. Dezember), am 29. Januar 2025, 16.30–19 Uhr, um Datenschutz und Social Media (Anmeldung bis 20. Januar). Die Seminare kosten je 20 Euro.
Auf Artikel 91
- VG Berlin urteilt nicht über Datenschutz von Jehovas Zeugen
- IDSG zu illegalem Exorzismus und kirchlichem Interesse
Aus der Welt
- Geburtstagsgeschenk für das Grundgesetz: Der Beck-Verlag hat den Grundgesetz-Kommentar von Sodan kostenlos ins Netz gestellt.
- Die Ankündigung für den 38. Chaos Communication Congress wurde veröffentlicht: »There is a storm brewing. Political and legal efforts to prevent Europe from sliding into divided, unfriendly societies of surveillance and repression are becoming less and less effective and sustainable. So, it’s time to return to good traditions: Technical resistance against surveillance, measurement, data snorkeling, and infiltration, is one of the necessary components.«
Kirchenamtliches
- KDSA Ost
- Interdiözesanes Datenschutzgericht: Beschluss IDSG 15/2023 vom 12. August 2024
- Erzdiözese München und Freising: Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Erzdiözese München und Freising (§ 29-KDG-Gesetz), Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Erzdiözese München und Freising vom 2. September 2024 (§ 29-KDG-Gesetz-DVO