Schlagwortarchiv: Bischöfliches Offizialat Vechta

Was in einer KI-Ordnung stehen muss, damit sie trägt

Noch vor einem Jahr war die Lage übersichtlich: Wer im kirchlichen Raum nach einer veröffentlichten Regelung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz suchte, fand die KI-Nutzungs-Ordnung des Erzbistums Köln vom 10. Dezember 2024 und sonst wenig.

Titelseiten der Amtsblätter mit den besprochenen KI-Ordnungen
(Montage: fxn)

Inzwischen sind es neun, aus sieben katholischen Diözesen und zwei Landeskirchen: nach Köln die Erzdiözese Salzburg (Februar 2026), die Evangelische Kirche von Westfalen und die Erzdiözese Freiburg (März 2026), die Diözese Rottenburg-Stuttgart (April 2026), die Diözese Gurk (Juni 2026), der oldenburgische Teil der Diözese Münster (August 2026) und zuletzt das Erzbistum Paderborn (September 2026), dazu ein undatiertes Papier aus Kurhessen-Waldeck. Die Regelungstiefe reicht von zwölf Paragrafen bis zu sieben Leitsätzen. Berücksichtigt sind die bis zum 1. September 2026 veröffentlichten Regelungen.

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30fach gesetzt – Wochenrückblick KW 19/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 19/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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