Autorenarchiv: Nils Peters

Über Nils Peters

Nils Peters ist Diplom-Kaufmann und richtet KI-Systeme für kirchliche und sozialwirtschaftliche Träger ein, mit Schwerpunkt auf den Vorgaben, die sich aus dem kirchlichen Datenschutz- und Mitbestimmungsrecht für Architektur und Betrieb ergeben. Er schreibt darüber auf kirchliche-ki.de und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was in einer KI-Ordnung stehen muss, damit sie trägt

Noch vor einem Jahr war die Lage übersichtlich: Wer im kirchlichen Raum nach einer veröffentlichten Regelung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz suchte, fand die KI-Nutzungs-Ordnung des Erzbistums Köln vom 10. Dezember 2024 und sonst wenig.

Titelseiten der Amtsblätter mit den besprochenen KI-Ordnungen
(Montage: fxn)

Inzwischen sind es neun, aus sieben katholischen Diözesen und zwei Landeskirchen: nach Köln die Erzdiözese Salzburg (Februar 2026), die Evangelische Kirche von Westfalen und die Erzdiözese Freiburg (März 2026), die Diözese Rottenburg-Stuttgart (April 2026), die Diözese Gurk (Juni 2026), der oldenburgische Teil der Diözese Münster (August 2026) und zuletzt das Erzbistum Paderborn (September 2026), dazu ein undatiertes Papier aus Kurhessen-Waldeck. Die Regelungstiefe reicht von zwölf Paragrafen bis zu sieben Leitsätzen. Berücksichtigt sind die bis zum 1. September 2026 veröffentlichten Regelungen.

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