Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD hat seinen Bericht für 2019 und 2020 vorgelegt – der erste, der komplett in den Geltungsbereich des neuen Datenschutzrechts fällt. Mit 64 Seiten ist er für zwei Jahre und eine Zuständigkeit für fast die komplette EKD doch recht kompakt. Dennoch gibt es darin einiges Interessantes über den Datenschutz in der evangelischen Kirche zu erfahren – und viel über die Eigenheiten des von der DSGVO besonders stark abweichenden DSG-EKD.
Natürlich kommt auch der BfD EKD nicht ohne eine Betonung der Relevanz seines Feldes aus – Bonuspunkte sammelt er dadurch, dass er nicht das abgelutschte Bonmot vom Schutz der Menschen, nicht der Daten verwendet. Bei ihm ist es so formuliert: »Auch in Zeiten der Corona-Pandemie brauchen wir in Staat und Kirche einen grundrechtebasierten Datenschutz! Das ›Datenschutzgrundrecht‹ hat sich stets als ein verlässlicher Partner an der Seite der Menschen erwiesen.«
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