Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Rückverfolgbarkeit der Mitfeiernden bei Gottesdiensten ein wichtiges Element – das allerdings auch datenschutzkonform umgesetzt werden muss. In Nordrhein-Westfalen wurde die entsprechende Anforderung erst sehr spät (und für die katholische Kirche überraschend) in die ab 30. Mai geltende Corona-Schutzverordnung aufgenommen, Wochen, nachdem die öffentlichen Gottesdienste wieder aufgenommen wurden.
Das ist problematisch: Zwar haben die Kirchen bereits vorher selbst für Rückverfolgbarkeit gesorgt. Nur: Auf welcher Rechtsgrundlage? Viele online verfügbare Formular-Muster verwenden eine Einwilligung – problematisch, da jederzeit widerrufbar. Andere verweisen auf »lebenswichtige Interessen« – fragwürdig, da (so die Kommentarliteratur) diese Rechtsgrundlage dann zum Tragen kommen sollte, wenn keine andere passt und eine Einwilligung nicht möglich ist. Auch »berechtigtes Interesse« war zu sehen – für Gottesdienste, bei denen die verantwortliche Stelle eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, dafür kaum einschlägig.
Rechtsgrundlage erst unklar, dann kam die wunderlich formulierte NRW-CoronaSchVo
Kirchliche Gesetze wurden meines Wissens keine erlassen, die eine saubere Lösung über die Rechtsgrundlage »rechtliche Verpflichtung« oder »Gesetz« zu ermöglichen. Die NRW-Corona-Schutzverordnung stellt nun – wenn auch reichlich spät – die rechtliche Verpflichtung her, die eine recht einfache Lösung möglich macht, allerdings sehr unsauber formuliert ist: Rückverfolgbarkeit muss hergestellt werden, aber »mit Einverständnis« der Veranstaltungsteilnehmenden. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung sei damit aber nicht gemeint, erläuterte die Staatskanzlei erst auf Nachfrage.
Praxistipps
- Musterformulare für Gottesdienste nach DSGVO, KDG und DSG-EKD hat der Jurist Alexander Golland entworfen.
- Einen Überblick über die Corona-Verordnungen verschiedener Länder und einen sinnvollen Umgang mit Rückverfolgbarkeit von Veranstaltungen gibt es bei Dr. Datenschutz: DSGVO: Gästelisten in der Gastronomie zu Zeiten der Corona-Pandemie
Mehr dazu anderswo
Bei katholisch.de habe ich über die Geschehnisse um die Corona-Schutzverordnung und die Kritik seitens der katholischen Kirche berichtet: