Archiv des Autors: Matthias Ullrich

Über Matthias Ullrich

Matthias Ullrich leitet die Kirchliche Datenschutzaufsicht Ost und ist damit Diözesandatenschutzbeauftragter für das Erzbistum Berlin, die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg sowie den Katholischen Militärbischof. Zuletzt war er im Jahr 2023 Sprecher der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten.

Dokumentation: Streit um Aufarbeitung im Bistum Erfurt

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums Erfurt erhebt in ihrem Jahresbericht 2025 schwere Vorwürfe gegen den Leiter der KDSA Ost, Matthias Ullrich. Der Diözesandatenschutzbeauftragte sieht es laut dem Bericht nicht vom Untersuchungsauftrag der Kommission gedeckt an, dass sich die Kommission mit einem Brief an Betroffene wendet, um mehrere Antworten zum Umgang des Bistums mit ihnen abzufragen.

Sowohl der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich als auch die Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Ulrike Brune, haben sich auf Anfrage gegenüber Artikel91.eu ausführlich geäußert. Auf Wunsch einer der Parteien dokumentiere ich die Antworten, der Vollständigkeit halber mit beiden Positionen. Entfernt wurden lediglich Grußformeln und einleitende Formulierungen.

Die Berichterstattung erfolgte im Wochenrückblick vom 2. April 2026 und im Wochenrückblick vom 27. März 2026.

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Zweck erreicht, trotzdem nicht löschen? Anfragen ans IDSG

Müssen personenbezogene Daten vom Verantwortlichen weiterhin gespeichert werden, wenn er den Zweck der Verarbeitung für erreicht hält? Das ist eine Fragestellung, die sich durch den Beschluss des Interdiözesanen Datenschutzgerichtes IDSG 26/2022 vom 26. Mai 2025 ergibt.

Ein Stapel alter Zeitungen liegt auf einer Fensterbank
Ein Stapel Ungelöschtes (Foto von Unlimited Access auf Unsplash)

Hier wurde das Urteil bereits positiv besprochen. Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die ostdeutschen Bistüme Matthias Ullrich vertritt die Gegenposition: Die Löschung durch den Verantwortlichen war gerechtfertigt.

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Kündigung nach Kirchenaustritt – mit Steuerdaten?

Auch nach der Reform der katholischen Grundordnung des kirchlichen Dienstes bleibt der Kirchenaustritt von Katholik*innen ein Kündigungsgrund. Ob das rechtens ist, entscheidet wohl bald der EuGH. Mindestens bis dahin stellt sich die Frage, wie kirchliche Arbeitgeber überhaupt vom Kirchenaustritt erfahren – und ob sie ihr Wissen verwenden dürfen.

Ein transparentes Notausgang-Schild, dahinter unscharf und bunt ein Gang
Kirchenaustritt und kirchliches Arbeitsverhältnis – eine konfliktreiche Kombination (Bildquelle: Ashwini Chaudhary(Monty) auf Unsplash, bearbeitet)

Vorhanden sind die Daten zur Kirchenmitgliedschaft in jedem Unternehmen: In der Lohnbuchhaltung liegen die vom Finanzamt übermittelten Daten zur Kirchensteuer vor. In einem Gastbeitrag befasst sich der Leiter der KDSA Ost Matthias Ullrich damit, ob diese Daten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen dazu genutzt werden dürfen, um Kirchenaustritte arbeitsrechtlich zu sanktionieren.

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Verwaltung der Aufsicht durch die Beaufsichtigten?

Der Trend geht zur Körperschaft – zwei Diözesandatenschutzaufsichten sind schon als KdÖR verfasst, zwei weitere sollen es werden. Der Status soll die geforderte Unabhängigkeit der Aufsicht sichern. Doch in den Satzungen der bisher errichteten Körperschaften sichern sich die Diözesanbischöfe einiges an Mitsprache – zu viel? In einem Gastbeitrag sieht der Sprecher der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten Matthias Ullrich die vom Europarecht verlangte Unabhängigkeit der katholischen Aufsichten in Gefahr.

Brustbild eines Bischofs, der mit seinem rechten Zeigefinger auf etwas zeigt.
(Bildquelle: Maya Reagan auf Unsplash, bearbeitet)
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