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Die EKD hat eine Denkschrift zur Digitalität veröffentlicht: »Freiheit digital – Die Zehn Gebote in Zeiten des digitalen Wandels«. Für eine ausführliche Würdigung fehlte die Zeit für die eingehende Lektüre. Explizit zum Thema Datenschutz steht nur wenig in der ansonsten bisweilen sehr kleinteiligen Denkschrift. Der Grundtenor ist aber angenehm positiv gegenüber dem Digitalen, ohne naiv zu sein: »Die Digitalisierung mehrt den Nutzen der Gaben Gottes für alle, ermöglicht Freiheit und Teilhabe, wenn sie dazu beiträgt, das Leben zu verbessern und Regionen zu entwickeln, die bisher keinen oder kaum Anteil am globalen Wohlstand haben«, heißt es etwa an einer Stelle (S. 180).
Insgesamt achtmal taucht das Wort »Datenschutz« selbst auf, auf die DSGVO wird zweimal Bezug genommen, informationelle Selbstbestimmung wird gar nicht genannt, dafür Datensouveränität als Ziel. Die DSGVO wird als gutes Beispiel dafür angeführt, wie die EU regulatorische Maßstäbe setzen kann (S. 183); »gleichwohl beschäftigt die Fachwelt, welchen Nutzen sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich erbracht hat« (S. 227) – insbesondere aufgrund von Durchsetzungsdefiziten.
Konkrete Forderungen zu einer Verbesserung des Datenschutzrechts werden nicht genannt, auch wenn in Bezug auf das Management digitaler Identitäten eine »neue Art von Datenschutz« eingefordert wird: »Soll die Datensouveränität der Nutzenden gewahrt bleiben, müssen sie besser als bisher ihre digitale Identität selbst verwalten können.« (S. 62f.) Wie bereits Markus Beckedahl vor einigen Wochen bei der Tagung »Kirche im Web« fordert auch die EKD-Denkschrift die Kirche auf, ihre Marktmacht bei der IT-Beschaffung einzusetzen: »So könnte sie dazu beitragen, eine Infrastruktur für die digitale Öffentlichkeit zu etablieren, die einer offeneren, verlässlicheren und der Anerkennung des oder der Nächsten dienenden Kommunikation dient.« (S. 208)
Bei der KDSA Ost war unter den (wieder einmal) vielen Veröffentlichungen der Woche auch ein Hinweis auf eine Reportage der ARD zu Kinderpornographie. Mit Blick auf die Nutzung frei zugänglicher Kinderfotos im Netz durch Pädokriminelle betont die Aufsicht, dass der sicherste Schutz für Kinder und Jugendliche unabhängig vom Datenschutz sei, »gar keine Bilder offen ins Netz zu stellen«: »Wir fordern deshalb die Verantwortlichen kirchlicher Einrichtungen nochmals auf, das Veröffentlichen von Personenfotos zu unterlassen. um die Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen von Kindern und Jugendlichen zu wahren.« Diese Position ist bekannt – sie blendet aber auch weiterhin aus, dass digitale Veröffentlichungen die Öffentlichkeit wesentlich konstituieren, und auch Kinder und Jugendliche nicht nur Sicherheitsinteressen, sondern auch Teilhabe- und Repräsentanzinteressen haben. Um ein Wort von Heribert Prantl zu adaptieren: So wie es die Freiheit gefährdet, den »Terroristen als Gesetzgeber«(Affiliate Link) zu adeln, sollte auch nicht der Pädokriminelle als Gesetzgeber fungieren können.
Für katholisch.de habe ich diese Woche zu Datenabfragen des Kreisordnungsamts Oldenburg bei kirchlichen Gemeinden zum Corona-Schutz recherchiert. Nach einigem Medienrummel, weil ein wohl übereifriger Mitarbeiter Kontaktdaten von Konfirmanden erfragt hatte, konnte ich Entwarnung geben: Der Mitarbeiter wurde von der Behördenleiterin eingebremst, es gibt keine weiteren (ohnehin rechtlich nicht zulässige) Kontaktdatenabfragen.
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