Weniger geheim, weniger weit – Wochenrückblick KW 10/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 10/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Trierer Geheimarchiv etwas weniger geheim

Nach Essen hat nun auch das Bistum Trier eine Ordnung für das bischöfliche Geheimarchiv – und wie in Essen öffnet die Ordnung das Archiv deutlich weiter, als es das Universalkirchenrecht vorsieht. Eine Herausgabe von Informationen ist möglich, wenn es das Wohl der Kirche und der Gläubigen erfordert, nur so ein Ärgernis behoben oder die Gerechtigkeit wiederhergestellt werden kann, nur so eine Person ihre Rechte geltend machen oder ein ihr widerfahrenes Leid bearbeiten kann. Einzelpersonen können Anträge zur Aktenherausgabe stellen.

KI-Nutzungs-Ordnung in Köln doch nicht so expansiv

Anfang Januar hatte das Erzbistum Köln seine KI-Nutzungs-Ordnung in Kraft gesetzt. Dabei habe ich auf den unklaren Geltungsbereich hingewiesen, der dem Wortlaut nach alle der bischöflichen Gesetzgebung unterworfenen kirchlichen Einrichtungen umfasste. Auf meine Presseanfrage für katholisch.de teilte mir das Erzbistum mit, dass es so weitreichend gar nicht gemeint war.

Nun hat die Anfrage auch eine legislative Konsequenz: Im aktuellen Amtsblatt wird eine authentische Interpretation nachgereicht: Die Ordnung gilt für die Erzbischöfliche Kurie, einschließlich der angeschlossenen Dienststellen des Erzbischöflichen Generalvikariates, die Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbände sowie das Erzbischöfliche Priesterseminar. Authentische Interpretationen sind eine Besonderheit des Kirchenrechts: Der jeweilige Gesetzgeber kann selbst verbindlich erklären, wie seine Norm auszulegen ist. Eine authentische Interpretation kann auch rückwirkend gelten, allerdings nur dann, »wenn sie nur in sich klare Worte eines Gesetzes erläutert« (c. 16 Abs. 2 CIC). Bei einer einschränkenden Wirkung wie in diesem Fall gilt sie ab amtlicher Veröffentlichung.

Franziskaner-Ordenshochschule kooperiert mit Datenschutzaufsicht

Die italienische Datenschutzaufsicht will zusammen mit der Päpstlichen Universität Antonianum in Rom eine Beobachtungsstelle für den digitalen Wandel (»Osservatorio per la Transizione Digitale«) einrichten. Themen sollen unter anderem die Erforschung rechtlichen Auswirkungen neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten sein. Drei Mitglieder der Beobachtungsstelle werden von der Aufsicht, drei von der Ordenshochschule der Franziskaner benannt.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • Ein Bündnis aus 79 Organisationen fordert in einem offenen Brief Union und SPD auf, die Kontrolle von Online-Plattformen und eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung in die Agenda der Sondierungsgespräche aufzunehmen. Zu den Unterzeichner*innen gehören auch vier kirchliche Organisationen: Brot für die Welt, die Diözesankommission für Umweltfragen im Bistum Trier, die Evangelische Kirche der Pfalz, das Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen und das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau.
  • Eigentlich sollte die DSGVO einen risikobasierten Ansatz haben. Tatsächlich gilt eher one size fits all. Sauber wäre, Pflichten differenzierter zu verteilen – und genau dieser Vorschlag kommt von Max Schrems und Axel Voss, berichtet Euractiv (dass der Datenschutz-Aktivist und der CDU-Netzpolitiker sich auf etwas einigen können, ist schon an sich eine Nachricht): »In the new regime, the legal burden would be adjusted by the size of the company, akin to how the Digital Services Act singles out very large online platforms (VLOPs) for higher scrutiny.«

Kirchenamtliches

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