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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Trierer Geheimarchiv etwas weniger geheim
Nach Essen hat nun auch das Bistum Trier eine Ordnung für das bischöfliche Geheimarchiv – und wie in Essen öffnet die Ordnung das Archiv deutlich weiter, als es das Universalkirchenrecht vorsieht. Eine Herausgabe von Informationen ist möglich, wenn es das Wohl der Kirche und der Gläubigen erfordert, nur so ein Ärgernis behoben oder die Gerechtigkeit wiederhergestellt werden kann, nur so eine Person ihre Rechte geltend machen oder ein ihr widerfahrenes Leid bearbeiten kann. Einzelpersonen können Anträge zur Aktenherausgabe stellen.
KI-Nutzungs-Ordnung in Köln doch nicht so expansiv
Anfang Januar hatte das Erzbistum Köln seine KI-Nutzungs-Ordnung in Kraft gesetzt. Dabei habe ich auf den unklaren Geltungsbereich hingewiesen, der dem Wortlaut nach alle der bischöflichen Gesetzgebung unterworfenen kirchlichen Einrichtungen umfasste. Auf meine Presseanfrage für katholisch.de teilte mir das Erzbistum mit, dass es so weitreichend gar nicht gemeint war.
Nun hat die Anfrage auch eine legislative Konsequenz: Im aktuellen Amtsblatt wird eine authentische Interpretation nachgereicht: Die Ordnung gilt für die Erzbischöfliche Kurie, einschließlich der angeschlossenen Dienststellen des Erzbischöflichen Generalvikariates, die Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbände sowie das Erzbischöfliche Priesterseminar. Authentische Interpretationen sind eine Besonderheit des Kirchenrechts: Der jeweilige Gesetzgeber kann selbst verbindlich erklären, wie seine Norm auszulegen ist. Eine authentische Interpretation kann auch rückwirkend gelten, allerdings nur dann, »wenn sie nur in sich klare Worte eines Gesetzes erläutert« (c. 16 Abs. 2 CIC). Bei einer einschränkenden Wirkung wie in diesem Fall gilt sie ab amtlicher Veröffentlichung.
Franziskaner-Ordenshochschule kooperiert mit Datenschutzaufsicht
Die italienische Datenschutzaufsicht will zusammen mit der Päpstlichen Universität Antonianum in Rom eine Beobachtungsstelle für den digitalen Wandel (»Osservatorio per la Transizione Digitale«) einrichten. Themen sollen unter anderem die Erforschung rechtlichen Auswirkungen neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten sein. Drei Mitglieder der Beobachtungsstelle werden von der Aufsicht, drei von der Ordenshochschule der Franziskaner benannt.
In eigener Sache
- Beim Evangelischen Kirchentag gibt es Gesprächsrunden am Stand der evangelischen Datenschutzaufsicht. Ich bin am Samstag, 3. Mai 2025, 12.15–13 Uhr im Gespräch mit dem BfD EKD.
- Bei den Praxistagen Datenschutz & Informationssicherheit in Gesundheits- und Sozialwesen, Kirche & Non-Profits von Althammer & Kill bin ich wieder mit einem Workshop zu den Novellen der kirchlichen Datenschutzgesetze dabei. (10. bis 12. September 2025 in Hannover, ab 890 Euro)
- Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Schon fest steht das Seminar zu Bildrechten am 8. Oktober 2025, 16.30–19 Uhr. (20 Euro, Anmeldeschluss 24. September 2025.)
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Ein Bündnis aus 79 Organisationen fordert in einem offenen Brief Union und SPD auf, die Kontrolle von Online-Plattformen und eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung in die Agenda der Sondierungsgespräche aufzunehmen. Zu den Unterzeichner*innen gehören auch vier kirchliche Organisationen: Brot für die Welt, die Diözesankommission für Umweltfragen im Bistum Trier, die Evangelische Kirche der Pfalz, das Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen und das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau.
- Eigentlich sollte die DSGVO einen risikobasierten Ansatz haben. Tatsächlich gilt eher one size fits all. Sauber wäre, Pflichten differenzierter zu verteilen – und genau dieser Vorschlag kommt von Max Schrems und Axel Voss, berichtet Euractiv (dass der Datenschutz-Aktivist und der CDU-Netzpolitiker sich auf etwas einigen können, ist schon an sich eine Nachricht): »In the new regime, the legal burden would be adjusted by the size of the company, akin to how the Digital Services Act singles out very large online platforms (VLOPs) for higher scrutiny.«
Kirchenamtliches
- Lippische Landeskirche
- Bistum Trier
- Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten in Sachakten des Bistums Trier
- Richtlinien zur Regelung des Verfahrens zur Akteneinsicht und Aktenauskunft an Betroffene sexuellen Missbrauchs und Dritte
- Allgemeines Dekret über die Verwaltung des Geheimarchivs
- Erzbistum Hamburg: Hinweis auf Widerspruchsrecht nach dem Ausführungsdekret zur Veröffentlichung von Sakramentsspendungen sowie Geburtstags-, Ehe-, Weihe-, Ordens- und Dienstjubiläen im Erzbistum Hamburg
- Landeskirche Schaumburg-Lippe: Kirchengesetz zur dritten Änderung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) vom 13. November 2024
- Erzbistum Köln
- Ordnung über die Nutzung Künstlicher Intelligenz durch Einrichtungen und Institutionen im Erzbistum Köln (KI-Nutzungs-Ordnung)
- Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten in Akten der kirchlichen Rechtsträger und deren Einrichtungen im Erzbistum Köln durch die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Erzbistums Köln, zu Forschungszwecken im Rahmen der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs sowie durch Rechtsanwaltskanzleien
- KDSA Ost: Höflichkeitsfloskeln und Datenschutz