Meta-Dilemma – Wochenrückblick KW 2/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 2/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

DSG-EKD-Ausführungsgesetz in Baden

Die Landeskirche Baden hat ein Ausführungsgesetz zum DSG-EKD erlassen. Die Regelungen sind weitgehend unspektakulär und erwartbar und verweisen auf bestehende IT- und Datensicherheits-Richtlinien. Ein wichtiger Bestandteil ist die klare Regelung des Anwendungsbereichs des DSG-EKD; welche Einrichtungen kirchliches Datenschutzrecht anzuwenden haben, ist oft eine prekäre Frage, vor allem im katholischen Bereich – im evangelischen Bereich sollte es einfacher sein, da ein Verzeichnis zu führen ist. In Baden ist mit dem Ausführungsgesetz nun völlig klar, wer evangelisches Datenschutzrecht anwendet und wer nicht und wie eine wirksame Zuordnung geregelt wird.

Vorbildlich transparent ist auch die ausdrückliche Übertragung der Aufsicht auf den BfD EKD – die Regelung der ehemals eigenen Aufsichten der Landeskirchen Pfalz, Sachsen und Anhalt (und ihre Abschaffung) hat soweit ersichtlich nie Niederschlag in den Amtsblättern gefunden.

Clearingstelle Medienkompetenz zu Kirche in Social Media

Beim Domradio ordnet Andreas Büsch, der Leiter der Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz, die Ankündigung Metas ein, künftig die Moderation massiv zurückzufahren. Dabei äußert er sich auch zur Präsenz kirchlicher Akteur*innen auf Social-Media-Plattformen:

Das ist wirklich ein klassisches Dilemma. Es gibt keine dritte Alternative. Entweder drin bleiben und dort versuchen ein gutes Gegengewicht zu liefern. Das ist ehrenwert und auch ein ganz wesentliches Argument. Das nicht mehr zu tun, heißt auch, dass man keine Kontaktflächen mehr für Menschen bieten kann, die nach Orientierung suchen, die nach kirchlichen Angeboten oder vielleicht auch einfach nach gutem Zuspruch oder so etwas fragen.

Büsch zeigt dabei auch Sympathien für das Fediverse:

Die Frage ist wirklich, was kann ich in so einem Netzwerk erreichen? Oder ist es dann am Ende des Tages realistischer und ehrlicher zu sagen: Nein, das ist nicht unsere Plattform, sondern wir setzen auf nicht kommerzialisierte Plattformen oder freie Netzwerke wie Mastodon oder so, um die stark zu machen. Also Umzug in andere Netzwerke, die selbst organisiert und selbst verwaltet sind, Stichwort Fediverse. Dort kann man sich auch mit anderen Menschen vernetzen. Ich weiß aber auch, dass wir dort nicht diese riesigen Zahlen haben haben wie auf facebook oder anderen Plattformen.

Angesichts der noch sehr geringen Reichweite solcher freien Netze ist das immer noch ein schwer zu vermittelnder Schritt – auf Mastodon versucht derzeit der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte, den Katholikentag von seiner Bluesky-First-Strategie auf katholisch.social abzuwerben. Viel Erfolg!

KI-Nutzungs-Ordnung in Köln mit eingeschränktem Anwendungsbereich

In der vergangenen Woche habe ich die KI-Nutzungs-Ordnung des Erzbistums Köln erwähnt und ihren etwas unklar formulierten Anwendungsbereich. Die Formulierung, dass sie »für die Nutzung von KI durch alle Institutionen und Einrichtungen im Erzbistum Köln« gelten soll, zielt den Wortlaut auf einen extrem weiten Adressatenkreis. Nun hat mir auf meine Anfrage für katholisch.de hin das Erzbistum geantwortet. Demnach soll die KI-Richtlinie für alle Einrichtungen und Institutionen gelten, die durch den Bereich IT & Digitalisierung des Erzbischöflichen Generalvikariats betreut werden. Insbesondere seien das die Einrichtungen und Institutionen des Erzbistums inklusive der Erzbischöflichen Kurie sowie die Pfarreien und Kirchengemeindeverbände. Vereine, Verbände und sonstige kirchliche Rechtsträger sind also grundsätzlich nicht erfasst.

Reformationsviolett

Die Neuerungen beim BfD EKD hören nicht auf: In der vergangenen Woche hat die EKD-Aufsichtsbehörde die letzte verbliebene andere evangelische Datenschutzaufsicht geschluckt, in dieser Woche gibt’s ein optisches Update, die das aufgefrischte Design der EKD nachvollzieht: Das alte einfache Dunkelrot (#800000) wurde durch das deutlich komplexere EKD-Violett ersetzt (#551285), in der etwas in die Jahre gekommenen Wort-Bild-Marke wurde EKD vollflächig (statt Umriss), »Evangelische Kirche in Deutschland« und »DER BEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ« wurden schlanker und mit weniger Weißraum gesetzt.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • In der aktuellen Folge des c’t-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache (in dem ich auch schon einmal zu Gast war geht es Datenmissbrauch gestern und heute – der historische Blick macht deutlich, dass der Zweck von Datenschutz keine Compliance um ihrer selbst willen ist, sondern der Schutz von Grund- und Menschenrechten.
  • Dazu passt ein neues Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zu Datenschutz bei Geflüchteten: »Die Digitalisierung im Ausländerwesen und die hierzu geltenden Regelungen sind wenig transparent und eher auf Repression als auf Integration ausgerichtet«, stellt Thilo Weichert fest und gibt praktische Hinweise für einen menschenrechtsorientierten Umgang mit den Daten von Geflüchteten.

Kirchenamtliches

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