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2025 hat das Potential, das Jahr der Reformen zu werden: Gesetzt ist das DSG-EKD – das tritt novelliert in Kraft. Aber auch das neue KDG könnte beschlossen werden ebenso wie eine Reihe weiterer katholischer Großgesetzgebungsverfahren. All das kann sich verzögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr das Jahr der Novellen wird, ist aber deutlich größer als die Hoffnung auf ein Jahr der Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungsgerichten und des EuGH – da geht’s eher um gut abgehangene Dauerbrenner, die auf ihren Tag vor Gericht warten.
Kann man gegen Entscheidungen einer Datenschutzaufsicht klagen? Natürlich, sollte man denken. In einem Spezialfall hat sich das Klagen jetzt nicht als besonders einfach erwiesen: Eine betroffene Person wollte gegen einen Bescheid der Datenschutzaufsicht von Jehovas Zeugen klagen und tat das bei dem Gericht, das die Aufsicht im Rechtsbehelf benannte – nur: das Verwaltungsgericht Berlin wollte nicht.
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So voll der Jahresrückblick auch immer ist – wie viele Themen dann doch wieder im Ausblick erscheinen, zeigt, wie lange vieles doch geht. Immerhin: Mit dem KDSZ Bayern und dem DSG-EKD-Kommentar konnten viele Dinge von der Liste gestrichen werden. Vor allem die gerichtliche Klärung von Fragestellungen dauert aber – und das nicht nur in den Fällen, die eine Runde über den EuGH drehen.
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