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Schließung und Pannen – Wochenrückblick KW 29/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 29/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Krankenhaus, Friedhof, Fundraising: Neues Datenschutzrecht in Bremen

Im evangelischen Bereich ist die regionale Datenschutzgesetzgebung deutlich überschaubarer als im katholischen. Eine Ausnahme ist nun das Eigenrecht der Bremischen Evangelischen Kirche: Im jetzt erst veröffentlichten Amtsblatt vom 30. Dezember finden sich gleich vier neue Datenschutzordnungen.

Links Krankenseelsorge, in der Mitte Grabsteine und rechts steckt eine Hand Geld in einen Kasten
Am Habit und Heiligenschein erkennt man das Symbolbild – in der reformierten Klinikseelsorge dürfte man so nicht mal als Krankenhausclown auflaufen. (Montage: Wellcome Collection (CC BY 4.0), Betzy Akersloot-Berg (gemeinfrei, Wikimedia Commons), Bayu Prayuda (Unsplash))

Der Kirchenausschuss – das höchste Verwaltungsgremium zwischen den Kirchentagen, dem Parlament der Kirchen – hat bereits am 16. Dezember 2021 eine Datenschutzausführungsverordnung sowie Ordnungen für Patient*innen-Datenschutz, Friedhöfe und Fundraising beschlossen. Bremen hat damit als wohl einzige EKD-Gliedkirche das EKD-Datenschutzrecht derart umfassend ergänzt.

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Wir sehen uns in der 2. Instanz – Wochenrückblick KW 14/2021

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Letzte Woche nach Redaktionsschluss des Wochenrückblicks gab es noch eine kleine Änderung auf der Entscheidungs-Seite des Interdiözesanen Datenschutzgerichts: »Rechtsmittel anhängig«, steht dort jetzt bei der bei Veröffentlichung hier schon sehr kritisch diskutierten Entscheidung zum Recht des leitenden Pfarrers auf Einsicht in die Corona-Schutzlisten von Gottesdiensten – damals schon hatte ich prognostiziert, dass das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund wohl Rechtsmittel einlegen wird.

Da es sich bei dem Fall um eine Anwendung der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung handelt, hatte ich parallel auch die Staatskanzlei angefragt, ob die Verordnung ein derartiges Einsichtsrecht des Pfarrers rechtfertige. Wie schon zuvor bei der verunglückten Formulierung der Rechtsgrundlage für die Rückverfolgungslisten (und allgemein beim NRW-Corona-Management) zeigte sich dabei eine gewisse Wurstigkeit und Überforderung: Die Anfrage wurde nicht beantwortet, nur das Gesundheitsministerium hat einige nichts mit der Anfrage zu tun habende Textbausteine geschickt. Eine erneute Nachfrage blieb unbeantwortet.

Die KDSA Ost publiziert mittlerweile so häufig, dass man schon von Blog sprechen kann – sehr gut! Diese Woche ging es um die geplanten Änderungen im Mitbestimmungsrecht zur Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Auch wenn das nicht unmittelbar für die Kirchen mit ihrem eigenen Mitarbeitervertretungsrecht relevant ist, ist doch zu hoffen, dass der Impuls auch bei der nächsten MAVO-Novellierung aufgegriffen wird. Bei der »Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird«, gibt es momentan vor allem über den (allerdings mächtigen) Umweg der Mitbestimmung bei »technischen Überwachungssystemen« einen Hebel für die Mitarbeitervertretung. Dem Fazit der KDSA Ost kann man sich daher anschließen: »Die geplante Erweiterung der Mitbestimmung könnte so auch aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Bereicherung darstellen.«

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