Schlagwort-Archiv: E-Mail

Erosionen – Tätigkeitsbericht der KDSA Ost 2025

Dieses Jahr hat die KDSA Ost das traditionelle Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Ordensdatenschutzaufsicht um den schnellsten Tätigkeitsbericht einer kirchlichen Aufsicht für sich entschieden. Im Jubiläumsjahr ihres zehnjährigen Bestehen zeichnet der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich nicht das rosigste, aber wohl ein realistisches Bild der grundrechtlichen Großwetterlage, die längst nicht mehr nur für die von ihm beaufsichtigten ostdeutschen Bistümer herrscht.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2025 der KDSA Ost

Zugleich ist der 10. Tätigkeitsbericht für 2025 aber wieder voll mit sehr praktischen Fällen und Tipps – allen voran die Einblicke in die Prüfung von Mitarbeitervertretungen helfen im Arbeitsalltag sehr, ein gutes Datenschutzmanagement aufzubauen.

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Daten sicher und praktikabel austauschen

Wie kommen Daten sicher von A nach B? Das ist eine Frage, die im Alltag immer wieder auftaucht. Während es innerhalb und zwischen kirchlichen Einrichtungen in der Regel einfach per Mail geht, braucht es vor allem im karitativen und diakonischen Bereich Strategien, wie man niederschwellig und nutzungsfreundlich Daten sicher mit Klient*innen und Behörden austauscht.

Vorhängeschlösser hängen an einer dicken Leine
(Foto von Felix Hanspach auf Unsplash)

Was in der Regel nicht funktioniert, ist weniger gebräuchliche oder komplizierte technische Wege vorzugeben. Lösungen, die in der Praxis auch tatsächlich funktionieren, sollten im Idealfall Bordmittel einsetzen. Zum Glück geht das.

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Ägyptische und anglikanische Probleme – Wochenrückblick KW 35/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 35/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Renitente Verantwortliche – Tätigkeitsbericht 2023 der KDSA Ost

Die KDSA Ost hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2023 vorgelegt. Auf 116 Seiten geht es vor allem praxisorientiert zu: Detaillierte Prüfberichte und Schilderungen, wie man etwa ein Verarbeitungsverzeichnis einer Kita richtig gestaltet, machen diesen Bericht zur Arbeitshilfe.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2023 der KDSA Ost

Krass sind einige der Fälle, die der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich schildert: Von einem plastischen Chirurgen, der Fotos einer Patientin zweckentfremdet bis zu einem Bistum, das so gar keine Lust hat, auf ein Auskunftsersuchen zu reagieren, tun sich Abgründe auf. In den beiden Fällen gab es kein Bußgeld – ein weiterer Extremfall hat aber sogar eine fünfstellige Buße nach sich gezogen. Ein Motiv zieht sich in vielen Fällen durch: Wo es schief läuft, sorgt renitentes Verhalten von Verantwortlichen oft für weitere Eskalation.

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Mailsicherheit geprüft – Wochenrückblick KW 22/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 22/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Ein Bistum ohne Datenschutz – Tätigkeitsbericht 2022 der KDSA Ost

Bei der KDSA Ost darf man sich jedes Jahr auf klare grundrechtliche Ansagen ebenso wie ausführliche Berichte aus dem prallen kirchlichen (Datenschutz-)Leben freuen. So nimmt auch der jetzt erschienene Tätigkeitsbericht für 2022 wieder diese Perspektiven ein.

Tätigkeitsbericht der KDSA Ost 2022

Geprüft wurden vor allem Kitas und Pfarreien, und während in den meisten anderen Berichten kirchlicher Aufsichten das allgemeine Datenschutzbewusstsein gelobt wird, findet der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich eine Diözese, in der sich Pfarreien so gut wie gar nicht um das geltende Recht scheren.

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Blick in die Akten – Wochenrückblick KW 29/2022

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Das Bistum Rottenburg-Stuttgart ermöglicht nun auch die Akteneinsicht zur Missbrauchsaufarbeitung bei allen Beschäftigten. Im aktuellen Amtsblatt wurde eine Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Beschäftigten (OAK-DRS) veröffentlicht. Die Ordnung ist eine Premiere: Mittlerweile haben zwar mindestens 16 Bistümer Einsichtsnormen in Personalakten von Klerikern und Kirchenbeamten in Kraft gesetzt, darunter Rottenburg-Stuttgart. Aber über einen Beschluss der Bistums-KODA tatsächlich alle Beschäftigten zu erfassen, auch die nicht unmittelbaren Bistumsbeschäftigten, geht weit darüber hinaus. Ob das so zulässig ist, wird sich im Streitfall vor Gericht erweisen. (Auch bei katholisch.de habe ich darüber berichtet.)

Der Jahresbericht 2021 der Kommission der EU-Bischofskonferenzen COMECE ist erschienen. Darin gibt es auch einen kurzen Abschnitt zum Datenschutz und zum Umgang mit der DSGVO (»a permanent priority of the Catholic Church in Europe«), in dem von einer Überarbeitung der internen Richtlinien für die Bischofskonferenzen der EU, die in diesem Jahr fertig gestellt werden soll. Was darin genau steht, ist nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass es sich um das Muster-Datenschutzgesetz handelt, auf dessen Grundlage beispielsweise die polnische, die maltesische und die spanische Bischofskonferenz ihr Datenschutzgesetz erlassen haben. Außerdem erfährt man vom Datenschutz-Austauschtreffen der COMECE, von dem bereits der polnische Datenschutzbeauftragte (KIOD) berichtet hatte. Thema war außerdem die Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse und das Zusammenspiel von DSGVO und Kirchenrecht. Zudem werden datenschutzrechtliche Fälle mit Kirchenbezug gesammelt.

Bei Nebentätigkeiten entwickeln Dienstgeber häufig eine ungesunde Neugierde und haben wenig im Blick, was erforderlich ist und dass Nebentätigkeiten auch von Grundrechten geschützt sind. Da ist es sehr hilfreich, wenn die KDSA Ost eine kleine Handreichung zur Verfügung stellt, wie der Datenschutz dabei ins Spiel kommt.

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Wunschoma will anonym bleiben

Die schon in der vergangenen Woche angekündigte Entscheidung des IDSG zu einem offenen E-Mail-Verteiler ist da (Beschluss vom 29. November 2011 – IDSG 04/2019). Und wer – wie hier vermutet – lediglich nüchterne und praxisrelevante Tipps zum E-Mail-Schreiben erwartet hat, erhält deutlich mehr als erhofft: Eine weitere kuriose Anekdote, in der Kommunikation gründlich schiefgegangen ist.

Eine ältere Dame mit einem schwarzen Balken vor den Augen
Nein, das ist nicht die echte Wunschoma aus dem Beschluss. Bitte nicht verklagen! (Photo by RepentAnd SeekChristJesus on Unsplash, bearbeitet)

Der Auslöser der Klage ist datenschutzrechtlich unspektakulär: Rundmail an Ehrenamtliche eines Caritas-Projekts, offener Verteiler ohne Einwilligung, bitte nicht machen, danke. Nur leider ist dann alles ein wenig eskaliert.

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Kein Brief von Bischof Gebhard – Wochenrückblick KW 7/2022

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Aus der Rubrik »was der Datenschutz alles verhindert« dieses Mal der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst im Interview mit der Südwest-Presse: »Wir hatten im Januar erheblich mehr Kirchenaustritte als in den Jahren zuvor. Das ist außerordentlich schmerzlich. In früheren Wellen habe ich mit den Ausgetretenen Kontakt aufgenommen und sie zu Gesprächen eingeladen. Ob ich das noch einmal machen kann, weiß ich nicht. Dem steht heute der Datenschutz entgegen.« Warum ein einmaliges Anschreiben nicht datenschutzrechtlich abzubilden sein soll, wird nicht ausgeführt – selbst wenn man vertritt, dass die Daten gar nicht im Ordinariat landen dürfen, wäre doch zumindest eine Beilage zum Schreiben vom Pfarrer möglich.

Nun hat sich auch die KDSA Nord zu Impf- und Genesenennachweisen geäußert – allerdings nicht so umfassend wie der BfD EKD, sondern nur mit Blick auf die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, und auch nicht so konkret. Immerhin wird festgehalten, dass aus der Pflicht zur Vorlage der Serostatusdokumentation nicht auch folgt, dass von den vorgelegten Dokumenten Kopien gefertigt werden dürfen. Eine so klare Äußerung wie beim evangelischen Kollegen, dass bei den anzufertigenden Dokumentationen nicht der Serostatus selbst erfasst werden darf, sondern nur die Information darüber, fehlt allerdings.

In den USA haben sich mehrere Dutzend Vertreter*innen verschiedenster Religionen und Konfessionen in einem Offenen Brief an Mark Zuckerberg gewandt und ein endgültiges Aus für die Pläne gefordert, ein Instagram für Kinder zu entwickeln. Für katholisch.de habe ich mit dem Mainzer Medienpädagogen Andreas Büsch und der Frankfurter Religionspädagogin Viera Pirker darüber gesprochen – die finden kleine Kinder auf Social Media zwar auch nicht nur erstrebenswert, legen aber einen deutlich differenzierteren Ansatz als der Offene Brief an den Tag.

Buzzfeed News hat mehrere Gebets-Apps untersucht – und die Ergebnisse sind ernüchternd, aber kaum überraschend: »Nothing Sacred: These Apps Reserve The Right To Sell Your Prayers« Neben den erwartbaren intransparenten Datenweitergaben an Dritte zur Monetarisierung wird auch dieses Detail erwähnt: »At least one government has taken an interest in prayer app data, too — the US military bought extensive location data mined from Muslim prayer apps back in 2020 for use in special forces operations.«

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Happy Datenschutztag! Wochenrückblick KW 4/2022

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Heute feiern wir den Europäischen Datenschutztag! Das Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet wurde – quasi die Mutter aller internationalen Datenschutzabkommen. Das Übereinkommen Nr. 108 des Europarats zeichnete grundsätzlich vieles vor, was heute noch geltendes Recht ist – auch der besondere Schutz personenbezogener Daten, die »religiöse oder andere Überzeugungen erkennen lassen« (so die Formulierung in Art. 6) war schon vorhanden. Mittlerweile sind 55 Staaten, darunter 9, die nicht dem Europarat angehören, dem Abkommen beigetreten. Wer fehlt, ist wie so oft bei Menschenrechtsabkommen der Heilige Stuhl – der Vatikan kommt immer noch ganz ohne Datenschutzrecht aus.

Ach, E-Mails: Geht nicht mit, geht nicht ohne. Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie hat eine Arbeitshilfe zum Umgang mit E-Mail veröffentlicht. Inhaltlich gibt es nicht viel Neues (auch hier gab es schon Tipps zum Umgang mit E-Mails), aber eine gute Zusammenstellung von best und worst practices. Dass ganz pauschal festgestellt wird, dass offene Mailverteiler ohne Einwilligung aller Beteiligten nur innerbetrieblich zulässig sind, ist vom Absender her verständlich, auch wenn dann doch wohl Konstellationen denkbar sind, in denen es auch so geht (wahrscheinlich wieder: dumm gelaufen mit dem unpraktikabel gelösten berechtigten Interesse im DSG-EKD). Dass E-Mails realistisch betrachtet eigentlich überhaupt nicht in Frage kommen, zeigen unumsetzbare Tipps wie dieser: »Setzen Sie technische Hilfsmittel ein, damit Empfänger, egal ob innerbetrieblich oder extern eine E-Mail nicht an Unbefugte weiterleiten können«.

Die Datenschutz-Notizen stellen einen aktuellen arbeitsrechtlichen Fall vor: Eine Kündigung einer Pfarrangestellten wegen eines Datenschutzverstoßes. Sie hatte Daten über den Pfarrer aus einer E-Mail unerlaubt weitergegeben, unter anderem an die Staatsanwaltschaft. Über die (nachvollziehbare) arbeitsrechtliche Sache hinaus ist auch interessant, dass das Urteil des LAG Köln (vom 02.11.2021 – 4 Sa 290/21) auf § 26 BDSG Bezug nimmt, obwohl das DSG-EKD (es handelt sich um einen Fall im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland) einschlägig wäre – das hätte in der Sache zwar nichts geändert, zeigt aber doch auf, dass das eigene Datenschutzrecht der Kirchen nicht notwendig bei staatlichen Gerichten präsent ist.

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