Schlechte Nachrichten für Leute, die lieber keinen Direktvertrieb an der Haustür wollen: Die Weitergaben von Kirchenmitgliederdaten für Haustürwerbeaktionen von Kirchenzeitungen ist rechtens. Das hat das Interdiözesane Datenschutzgericht nun entschieden (Beschluss IDSG 13/2023 vom 22. März 2024).

Die Entscheidung ist nicht nur für Kirchenzeitungsverlage eine gute Nachricht: Die Rechtsgrundlage des »kirchlichen Interesses« war bislang einer der weißen Flecken des Datenschutzrechts. Wann und wie genau es herangezogen werden kann, war eher unklar. Nun gibt es erstmals eine Entscheidung, die dafür Kriterien an die Hand gibt.
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