Archiv des Autors: Felix Neumann

Über Felix Neumann

Felix Neumann ist Journalist und berichtet hauptsächlich über kirchliche Themen. Der Politikwissenschaftler und vergleichende Kirchenrechtler hat die Qualifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK) absolviert und berät freiberuflich kirchliche Verbände und Institutionen zu praktischen Fragen des Datenschutzes und durch Datenschutzschulungen.

Für alle heißt für alle – DGB zum Beschäftigtendatenschutz bei Kirchen

Keine Sonderrechte für Kirchen beim Beschäftigtendatenschutz – das ist das erklärte Ziel des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Und in der Tat: Ausnahmen für Kirchen kennt der hier schon besprochene Entwurf des DGBs für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht. Mit Blick auf den Sonderweg der Selbstbestimmung, den die Kirchen in Deutschland aufgrund des »beredten Schweigens« des Bundesdatenschutzgesetzes zur Anwendung auf öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften beschritten haben, macht das misstrauisch: Heißt »für alle« wirklich »für alle«?

Das Logo des Deutschen Gewerkschaftsbunds steht im Saal beim Bundeskongress 2018
(Pressebild vom 18. DGB-Bundeskongress 2018, DGB/Simone M. Neumann)

Der DGB jedenfalls ist überzeugt: So wie der Entwurf formuliert ist, genügt das, um die Kirchen rechtssicher zu erfassen. Das betonte der Referatsleiter Sozialrecht beim DGB-Bundesvorstand Bertold Brücher auf Anfrage: »Wenn wir ›für alle‹ schreiben, dann sind damit auch tatsächlich alle Beschäftigte gemeint. Also auch die kirchlichen Beschäftigen«, so Brücher. 

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Zeugen Jehovas lassen warten – Wochenrückblick KW 11/2022

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In dieser Woche sind die Regelungen zum einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat der BfD EKD seine Stellungnahme dazu aktualisiert. Im wesentlichen wurde deutlich gekürzt im Vergleich zur vorigen Fassung. Die aktuelle Version beschränkt sich darauf, in welchen engen Grenzen der gesetzlichen Vorschriften Arbeitgeber die Beschäftigtendaten verarbeiten dürfen.

In ihrer Rede anlässlich der Verleihung des Herbert-Haag-Preises befasst sich Doris Reisinger mit den bekannten Unzulänglichkeiten der kirchlichen Justiz: »Bis heute – zwölf Jahre nach dem Ausbruch der Krise in Deutschland und beinahe 40 Jahre nach dem Ausbruch der Krise in den USA – sind kirchliche Verfahren geheim. Bis heute werden Opfer von Sexualstraftaten in kirchlichen Verfahren nicht als Opfer gesehen. Bis heute haben sie keine Akteneinsicht und keinen Nebenklägerstatus.« Es dürfte interessant werden, ob die Ordnungen für die Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit der DBK zumindest hinsichtlich der Akteneinsicht nicht hinter die Betroffenenrechte des KDG zurückfallen. Ob man bei den anderen Punkten Hoffnung haben darf?

Schon seit über einem Jahr ist bekannt, dass unter anderem die Datenschutzaufsichten in Hessen und Berlin Zweifel am Datenschutzrecht einer Religionsgemeinschaft haben, seit letztem Jahr, dass es sich dabei um die Zeugen Jehovas handelt – doch die Verfahren ziehen sich. Dieser Tage habe ich – wie ziemlich regelmäßig – nach dem aktuellen Stand gefragt: In Hessen gibt es keinen neuen Informationsstand, in Berlin, wo es Signale gab, dass die Prüfung sich dem Ende nähert, hieß es: »Die Prüfung konnte aufgrund personeller Engpässe noch nicht abgeschlossen werden.«

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Wunschoma will anonym bleiben

Die schon in der vergangenen Woche angekündigte Entscheidung des IDSG zu einem offenen E-Mail-Verteiler ist da (Beschluss vom 29. November 2011 – IDSG 04/2019). Und wer – wie hier vermutet – lediglich nüchterne und praxisrelevante Tipps zum E-Mail-Schreiben erwartet hat, erhält deutlich mehr als erhofft: Eine weitere kuriose Anekdote, in der Kommunikation gründlich schiefgegangen ist.

Eine ältere Dame mit einem schwarzen Balken vor den Augen
Nein, das ist nicht die echte Wunschoma aus dem Beschluss. Bitte nicht verklagen! (Photo by RepentAnd SeekChristJesus on Unsplash, bearbeitet)

Der Auslöser der Klage ist datenschutzrechtlich unspektakulär: Rundmail an Ehrenamtliche eines Caritas-Projekts, offener Verteiler ohne Einwilligung, bitte nicht machen, danke. Nur leider ist dann alles ein wenig eskaliert.

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Einer weniger – Bericht der Ordensdatenschutzaufsicht 2021

Auch bei den Orden ist immer noch Corona. Der am Dienstag veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2021 der Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der Deutschen Ordensobernkonferenz (GDSB) für den Berichtszeitraum 1. Februar 2021 bis 31. Januar 2022 schreibt daher im wesentlichen das vergangene Jahr fort.

Titelseite des Tätigkeitsberichts der Ordensdatenschutzaufsicht für 2021

Einiges scheint sich konsolidiert zu haben – auch die Zahl der Gemeinschaften, die sich der GDSB unterworfen haben: 238 Orden sind es jetzt, und damit eine Gemeinschaft weniger als im Vorjahr. Woran das liegt, geht aus dem Bericht nicht hervor: Liegt es an der traurigen Realität sterbender Orden – oder hat ein Orden sich entschieden, künftig staatliches Recht anzuwenden?

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DSK, IuK und EU-KI – Wochenrückblick KW 10/2022

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Über eine Informationsfreiheitsanfrage habe ich das Protokoll des Austauschs der Datenschutzkonferenz mit den spezifischen Aufsichtsbehörden vom 8. Dezember 2021 besorgt. (Zu finden bei fragdenstaat.de) Daraus erfährt man, dass der BfDI während seines DSK-Vorsitzes im Jahr 2022 »das übergreifende Thema der Zusammenarbeit zwischen der DSK und den spezifischen Aufsichtsbehörden« vertiefen möchte. Wie erwartet fragt hier vor allem der Rundfunkdatenschutzbeauftragte wieder mal kritisch nach. Viel erfährt man darüber nicht; gesprochen wurde unter anderem über den Zugang zum Dokumentenmanagementsystem des Europäischen Datenschutzausschusses Confluence. Das sei auch schon bei der 102. DSK besprochen worden – der Zugang könne dann beantragt werden, wenn die jeweilige spezifische Aufsichtsbehörde betroffen ist. Wieder einmal sind von den kirchlichen Aufsichten nur der BfD EKD und die Vorsitzende der katholischen Datenschutzkonferenz anwesend – und die »Katholische Kirche Südbayern«, wer auch immer das sein mag. Möglicherweise der für Süddeutschland zuständige Ordensdatenschutzbeauftragte?

Die Landeskirche Hannovers hat eine IuK-Richtlinie erlassen. Erfreulich: Darin wird explizit auch geregelt, dass auch Ehrenamtliche dienstliche Kommunikationsgeräte erhalten können, »wenn die übertragenen Aufgaben es von ihrem Inhalt oder Umfang her erfordern«. Über die Bereitstellung für Ehrenamtliche entscheidet die beauftragende Körperschaft. Da allerdings ohne besondere Hürden auch die dienstliche Nutzung privater Kommunikationsgeräte erlaubt wird, dürfte das nicht dazu führen, dass beispielsweise Kirchenvorstände künftig für ihre Arbeit mit kirchlichen Geräten ausgestattet werden, um die IT-Sicherheit und Vertraulichkeit zu sichern. Die praktischen Auswirkungen der Richtlinie auf das tatsächliche Datenschutzniveau sind damit nicht allzu hoch anzusetzen.

Das Interdiözesane Datenschutzgericht kündigt wieder einmal eine Entscheidungsveröffentlichung an – den Stichworten nach zu urteilen mit hoher praktischer Relevanz: IDSG 04/2019, Offener E-Mail-Verteiler und Kontextinformationen. Erfahrungsgemäß dauert es etwa eine Woche von der Erwähnung in der Entscheidungssammlung bis zur Veröffentlichung der Entscheidung im Volltext.

Der Bund Katholischer Unternehmer hat sich zum Entwurf der EU-KI-Verordnung geäußert und dabei den Schwerpunkt auf die Forderung nach dem Vorrang menschlichen Handelns und Autonomie gelegt. „Die Würde des Menschen und das Recht auf Selbstbestimmung bleiben auch in der digitalen Welt unantastbar“, heißt es in dem Papier des Arbeitskreises Digitalpolitik. Insbesondere wende man sich gegen „digitale Monopole und Datenkolonialismus“. Um als „mündige Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt partizipieren und die persönlichen wie gesellschaftlichen Risiken besser einschätzen und steuern zu können“, wird ein Mindestanspruch auf digitale Bildung gefordert: „dies betrifft z.B. auch den Umgang mit den eigenen personenbezogenen Daten“, so das Papier weiter. Neben der eigentlichen Regulierung brauche es daher auch eine bildungspolitische und zivilgesellschaftliche Strategie. Der BKU ist dabei nicht der einzige kirchliche Player, der sich bereits zur EU-KI-Politik geäußert hat, wie ich vor einiger Zeit durch eine Informationsfreiheitsanfrage an die EU-Kommission herausgefunden hatte.

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Kita geprüft, Caritas kommt: Tätigkeitsbericht 2021 der KDSA Nord

Das kirchliche Berichtsjahr beginnt mit einer Überraschung: Nicht die Ordensaufsicht, sondern die KDSA Nord eröffnet den Reigen mit ihrem Tätigkeitsbericht für 2021 – im letzten Jahr musste man sich bis Ende Juli gedulden. Allzu viel Konkretes erfährt man aber nicht – der Bericht macht generell einen sehr deskriptiven und zurückhaltenden Eindruck.

Titelseite des Berichts der KDSA Nord für 2021

Mit dem Bericht wird auch das angekündigte Ergebnis der Querschnittsprüfung in Kindertagesstätten vorgestellt – inklusive des verwendeten Fragebogens. Der dürfte aufgrund seiner allgemeinen Gestaltung auch für alle anderen kirchlichen Stellen nützlich sein.

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KDSA Ost hat erhebliche Bedenken gegen Luca in Brandenburg

Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die ostdeutschen Bistümer ist kein Freund der Luca-App zur Kontaktverfolgung – das hat er schon im vergangenen April ungewöhnlich deutlich gemacht: »datenschutzrechtlich zweifelhaft und demnächst überflüssig«, war sein Urteil. Jetzt setzt er noch einen drauf – zumindest für kirchliche Stellen im Land Brandenburg: »Kirchliche Datenschutzaufsicht empfiehlt alle[n] kirchlichen Dienststellen im Land Brandenburg, für die Kontaktnachverfolgung ausschließlich die Corona Warn-App (CWA) zu nutzen!«, heißt es in der aktuellen Pressemeldung.

Die Corona-Warn-App läuft auf einem Handy
(Bildquelle: Photo by Mika Baumeister on Unsplash)

Die Einschätzung »demnächst überflüssig« war im April nur etwas zu optimistisch, aber immerhin haben die meisten Bundesländer mittlerweile dann doch Abstand von Luca genommen – aber Brandenburg setzt immer noch darauf. Und nicht nur für Kontaktverfolgung in der Corona-Bekämpfung soll Luca genutzt werden – die brandenburgische Justizministerin hat noch ganz andere Begehrlichkeiten: Eine Verwendung zur Strafverfolgung. (Unter anderem netzpolitik.org hat die Details.)

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Austreten und ausmisten – Wochenrückblick KW 9/2022

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Bei der Recherche zur Frage nach der Kommunikation nach Kirchenaustritt habe ich die Südwest-Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-Rathmair auch gefragt, ob in der Praxis eigentlich datenschutzrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Austritten auftreten. Ihre Antwort: »Auch in der aktuellen Welle der Kirchenaustritte hatten wir bisher noch keine Beschwerden von Betroffenen in Bezug auf einen Kirchenaustritt. Vor einiger Zeit gab es einmal den Fall eines Pfarrers, der am Jahresende nicht nur die Zahl der Taufen im Gottesdienst mitteilte, sondern auch namentlich die aus der Kirche Ausgetretenen. So etwas geht natürlich nicht, da hätten wir erhebliche Bedenken.«

Nach der aktuellen Empfehlung der katholischen Datenschutzkonferenz zu Social Media und Messengerdiensten und der deutlichen Aussage der KDSA Ost zu Telegram war es klar, dass die verbliebenen Telegram-Erlaubnisse auch nicht mehr lange Bestand haben werden. Wie angekündigt hat das Bistum Regensburg nun seine Empfehlungen überarbeitet, wie aus dem aktuellen Amtsblatt hervorgeht: »Aus Sicht des Datenschutzes können für die dienstliche Kommunikation derzeit, nicht abschließend folgende Messenger-Dienste eingesetzt werden: Threema, Ginlo.
Die Messenger-Dienste Whatsapp und Telegram erfüllen die oben genannten Kriterien nicht. Die Verwendung dieser Dienste ist daher für eine dienstliche Kommunikation datenschutzrechtlich unzulässig.«

Die KDSA Ost erinnert ans Ausmisten: »Mittlerweile dürfte den meisten bekannt sein, dass personenbezogene Daten nach den Datenschutzgesetzen nicht auf ewig aufbewahrt werden dürfen.« Der Diözesandatenschutzbeauftragte gibt praktische Tipps zur Umsetzung von Löschfristen inklusive Rechenbeispielen. Bevor man in einer kirchlichen Einrichtung jetzt aber fröhlich ans Schreddern geht, sollte lieber noch einmal überprüft werden, ob nicht vielleicht stattdessen eine Archivierungspflicht besteht – die sieht beispielsweise die katholische Archivordnung vor.

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Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte fordert Beteiligung an der Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzaufsichten des Bundes und der Länder bleiben bei der Datenschutzkonferenz weitgehend unter sich – die spezifischen Aufsichten, also diejenigen für die Rundfunkanstalten und die Kirchen, werden nur über regelmäßige Austauschtreffen und die Möglichkeit beratender Ausschussmitarbeit beteiligt.

Deckblatt des Tätigkeitsberichts für 2021 des Rundfunkdatenschutzbeauftragten

Diesen Missstand – schließlich werden so Aufsichten ausgeschlossen, die genauso legitim sind wie die staatlichen – beklagen kirchliche Aufsichten dezent, der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF immer wieder deutlich. Auch in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für 2021, der nun veröffentlicht wurde.

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Kommunikation nach Kirchenaustritt – so geht’s datenschutzkonform

Der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst würde aus der Kirche Ausgetretene gerne wie früher zu Gesprächen einladen. »Ob ich das noch einmal machen kann, weiß ich nicht. Dem steht heute der Datenschutz entgegen«, sagte er im Interview mit der Südwest-Presse, das auch hier schon Thema war.

Briefumschlag auf Notizbüchern
Photo by pure julia on Unsplash

Wie immer beim Argument »geht nicht wegen Datenschutz« lohnt sich ein zweiter Blick: Geht das wirklich nicht? Und wie könnte man Prozesse so gestalten, dass das eigene Kommunikationsinteresse mit der Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz bei den Betroffenen in Einklang zu bringen ist?

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