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Für alle heißt für alle – DGB zum Beschäftigtendatenschutz bei Kirchen

Keine Sonderrechte für Kirchen beim Beschäftigtendatenschutz – das ist das erklärte Ziel des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Und in der Tat: Ausnahmen für Kirchen kennt der hier schon besprochene Entwurf des DGBs für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht. Mit Blick auf den Sonderweg der Selbstbestimmung, den die Kirchen in Deutschland aufgrund des »beredten Schweigens« des Bundesdatenschutzgesetzes zur Anwendung auf öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften beschritten haben, macht das misstrauisch: Heißt »für alle« wirklich »für alle«?

Das Logo des Deutschen Gewerkschaftsbunds steht im Saal beim Bundeskongress 2018
(Pressebild vom 18. DGB-Bundeskongress 2018, DGB/Simone M. Neumann)

Der DGB jedenfalls ist überzeugt: So wie der Entwurf formuliert ist, genügt das, um die Kirchen rechtssicher zu erfassen. Das betonte der Referatsleiter Sozialrecht beim DGB-Bundesvorstand Bertold Brücher auf Anfrage: »Wenn wir ›für alle‹ schreiben, dann sind damit auch tatsächlich alle Beschäftigte gemeint. Also auch die kirchlichen Beschäftigen«, so Brücher. 

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DGB-Entwurf Beschäftigtendatenschutzgesetz – auch für Kirchen?

Schon lange fordern die Gewerkschaften ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz, passiert ist bisher kaum etwas – immerhin hat die Ampelkoalition »Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz« in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und das Arbeitsministerium einen Bericht des zuständigen Beirats veröffentlicht. Nun sollen der Regierung Beine gemacht werden.

Das Logo des Deutschen Gewerkschaftsbunds steht im Saal beim Bundeskongress 2018
(Pressebild vom 18. DGB-Bundeskongress 2018, DGB/Simone M. Neumann)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat nun die Sache in die eigenen Hände genommen und einen Entwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt. Erklärtes Ziel des DGB ist es, dabei auch die kirchlichen Beschäftigten zu erfassen, so hat es schon der 21. DGB-Bundeskongress 2018 beschlossen. Ein Blick in den Gesetzesentwurf zeigt aber: Auch wenn dieses Gesetz den Kirchen wahrscheinlich endlich einen ausführlich geregelten Beschäftigtendatenschutz bescheren würde, bleiben doch einige Fragen im Zusammenspiel mit dem kirchlichen Datenschutz offen. (Eine Presseanfrage dazu an den DGB vom Montag ist bisher noch nicht beantwortet.)

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