Felix Neumann ist Journalist und berichtet hauptsächlich über kirchliche Themen. Der Politikwissenschaftler und vergleichende Kirchenrechtler hat die Qualifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK) absolviert und berät freiberuflich kirchliche Verbände und Institutionen zu praktischen Fragen des Datenschutzes und durch Datenschutzschulungen.
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Jehovas Zeugen wenden in Deutschland ein eigenes Datenschutzrecht an und haben eine eigene Aufsicht eingerichtet: Das volle Programm nach Art. 91 DSGVO. Trotz einiger Kritik von Aussteiger*innen und Skepsis bei den Landesdatenschutzaufsichten in Hessen und Berlin schien das bisher recht problemlos vonstatten gegangen zu sein.
Nun ist aber Bewegung in die Sache gekommen: Im für 2023 jüngst nachgereichten Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzaufsicht Sachsen-Anhalts ging es um die Zuständigkeit für die Religionsgemeinschaft. Recht knapp wurde festgestellt: »Der Landesbeauftragte ist für Beschwerden gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch örtliche Vertreter oder Vereinigungen der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen zuständig.« Warum und wie weit diese Zuständigkeit besteht, ging aus dem Bericht nicht vollständig hervor. Nun teilt die Aufsicht auf Anfrage mit, wie es zu der Position kommt.
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In der ersten Instanz hat das Bundespresseamt gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte gewonnen: Die Facebook-Seite der Bundesregierung darf nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erst einmal online bleiben. Die Entscheidung hat viele überrascht, weil mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit einer anderen Entscheidung gerechnet wurde.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: Die BfDI geht in die Berufung. Zusammen mit der Ankündigung der Rechtsmittel veröffentlichte die Aufsicht außerdem eine Handreichung »Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht’s«. Die Handreichung richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes, für die die BfDI zuständig ist. Die beschriebene Vorgehensweise ist aber für alle Verantwortliche hilfreich, die Social-Media-Dienste datenschutzkonform betreiben wollen.
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