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In der vergangenen Woche kündigten die katholischen Datenschutzaufsichten der Nord- und Südwest-Bistümer an, 100 Einrichtungen aus dem Sozialbereich und Pfarreien zum Umgang mit Datenpannen zu befragen.

Der Fragebogen ist nicht öffentlich, mir wurde er jetzt aber aus Kreisen von befragten Einrichtungen zugespielt. Es handelt sich um ein online auszufüllendes Formular, das grundsätzlich recht kompakt ist. Aus den Fragen lässt sich einiges darüber ablesen, wie ein gutes Verfahren zum Umgang mit Datenschutzverletzungen nach der Vorstellung der Aufsichten aussieht.
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Die Google-Fonts-Abmahnungen beschäftigen auch kirchliche Stellen. Die Rechtsabteilung des Bistums Osnabrück warnt vor Schadensersatzforderungen. In der Warnung wird darauf hingewiesen, dass eine dynamische Einbindung dann datenschutzrechtlich problematisch sein kann, »wenn kein zusätzliches Consent-Tool eingesetzt wird«. Von einer Bezahlung wird abgeraten: »Angesichts der Häufung derartiger Abmahnungen handelt es sich um ein unzulässiges und damit rechtsmissbräuchliches Vorgehen«, so die Rechtsabteilung. Im Erzbistum Freiburg weist die Datenschutzabteilung darauf hin, dass das bistumseigene CMS Sesam Google-Fonts lokal und damit datenschutzkonform einbindet – was eine Kanzlei nicht von einer (unbegründeten) Abmahnung abhielt, und auch das Bistum Speyer warnt. Nicht nur Deutschland ist betroffen: Schon im September hatte die österreichische Diözese St. Pölten vor entsprechenden Massenanschreiben einer österreichischen Kanzlei gewarnt.
Ein anderer Google-Dienst ist datenschutzkonform einsetzbar: »Da die Google Search Console keine personenbezogenen Daten verarbeitet, ist die Nutzung dieser Konsole datenschutzrechtlich unbedenklich, so der EKD-Datenschutzbeauftrage auf Nachfrage«, findet man bei Ralf Peter Reimanns Einblicken in die Analyse der Webseiten der Evangelischen Kirche im Rheinland. Damit auch im Backend der Datenschutz gewahrt wird, sollte man allerdings für den Zugang keine personalisierten Accounts verwenden.
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht befasst sich der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte mit der Vorlage von Kontoauszügen beim Jobcenter und der Zulässigkeit von Schwärzungen. Das Schwärzen von einzelnen Buchungen könne dem Antragsteller nicht grundsätzlich verwehrt werden, betont der TLfDI. Grundsätzlich zulässig sei es, wenn die Buchungstexte Angaben über besonders geschützte Daten enthielten: »Dazu zählen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Beispielsweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation geschwärzt werden«, heißt es im Bericht. Nicht geschwärzt werden solle bei den einzelnen Buchungen aber, dass es sich um Mitgliedsbeiträge oder Spenden handelt.
Bei katholisch.de habe ich über zunehmende Ransomware-Angriffe auf kirchliche Einrichtungen berichtet. Zu Wort kommt neben der Caritas München auch der Vorsitzende der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten.
In der aktuellen Ausgabe von Theologie und Glaube hat der Paderborner Kirchenrechtler Rüdiger Althaus einen Beitrag zu geistlichem Missbrauch veröffentlicht. Darin widmet er sich auch der Bedeutung des Datenschutzkanons can. 220 CIC beim Schutz von Persönlichkeitsrechten und Intimsphäre. (Open access, aber nicht direkt verlinkbar, S. 320f.)
In der Regel verhandeln die kirchlichen Datenschutzgerichte ohne mündlichen Termin. Die erste mündliche Verhandlung überhaupt findet an diesem Freitag um 13 Uhr statt. Gegen die Entscheidung des IDSG im Zusammenhang mit der Visitation der Katholischen Integrierten Gemeinde (IDSG 03/2020) wurden Rechtsmittel eingelegt (Aktenzeichen DSG-DBK 02/2022), über die das DSG-DBK jetzt zu entscheiden hat. Obwohl die KDSGO dazu keine Regelung trifft, ist die Verhandlung öffentlich, ich bin als Journalist akkreditiert und werde berichten.
WeiterlesenVor zwei Wochen hatte die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Tätigkeitsbericht den Fall einer Lücke in Software für Stipendienbewerbungen geschildert. Laut Bericht waren vier Studienstiftungen betroffen. Da durch die Ausrichtungen der nicht namentlich genannten Stiftungen auch Daten zur Religionszugehörigkeit erhoben wurden, ist davon auszugehen, dass auch eine der Stiftungen von Religionsgemeinschaften betroffen war. Nun ist klar, um welche es sich handelt: Auf Anfrage teilte das Avicenna-Studienwerk mit, dass dort die fragliche Software eingesetzt wurde. Ausgenutzt wurde die Sicherheitslücke aber nicht.

»Die Herstellerfirma informierte uns unmittelbar über die Sicherheitslücke und deaktivierte die Webseite. Erst nach der Beseitigung der Sicherheitslücke wurde das Bewerbungsportal wieder freigeschaltet«, teilte das muslimische Begabtenförderungswerk auf Anfrage mit. Die zuständige niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte sei durch das in Osnabrück ansässige Werk unmittelbar über den Vorfall informiert worden. »Ein externer Zugriff konnte nach intensiver Prüfung von allen Seiten ausgeschlossen werden. Eine weitere Veranlassung wurde seitens der Landesdatenschutzbehörde für nicht notwendig erachtet«, so das Werk weiter.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte mitgeteilt, dass sie Ende August 2021 einen Hinweis erhalten habe, dass durch eine Sicherheitslücke in einer Software für Stipendienportale der Zugriff auf eine große Menge personenbezogener Daten verschiedener Studienstiftungen möglich sei. »Die unsichere Software wurde hauptsächlich zum Bereitstellen von Stipendienbewerbungsportalen genutzt, wo eine große Menge von zum Teil höchstpersönlichen Daten gespeichert werden. Aufgrund der jeweiligen Ausrichtung der betroffenen Studienstiftungen waren zudem besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Religionszugehörigkeit oder Daten zur politischen Überzeugung und Weltanschauung betroffen«, hieß es im Bericht. Die Sicherheitslücke, die auf die falsche Nutzung eines Frameworks zurückging, sei mittlerweile behoben.
Die anderen drei konfessionellen und religiösen Begabtenförderungswerke, die aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums gefördert wurden, waren nicht betroffen. Schon vor zwei Wochen teilten sowohl das katholische Cusanuswerk wie das Evangelische Studienwerk Villigst mit, die Software nicht eingesetzt zu haben. Mittlerweile hat sich auch das Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk zu der Sicherheitslücke geäußert: Wie die christlichen Studienwerke setzt auch das jüdische Begabtenförderungswerk die bemängelte Software nicht ein und ist daher nicht betroffen.