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In ihrem frisch erschienenen Tätigkeitsbericht schildert die Berliner Datenschutzbeauftragte einen Fall einer Sicherheitslücke in einer Software für Stipendienportale. Durch die Ausnutzung der Schwachstellen soll es möglich gewesen sein, ein Nutzungskonto anzulegen, die Datenbank abzufragen, hochgeladene Dokumente herunterzuladen und ein Nutzungskonto mit Adminrechten auszustatten. Laut Bericht waren vier Studienstiftungen betroffen. Da durch die Ausrichtungen der nicht namentlich genannten Stiftungen auch Daten zur Religionszugehörigkeit und zur Nähe zu politischen Parteien erhoben wurden, ist davon auszugehen, dass auch eine der Stiftungen von Religionsgemeinschaften betroffen ist. Auf Anfrage teilten das katholische Cusanuswerk und das Evangelische Studienwerk Villigst mit, dass sie von keiner Sicherheitslücke betroffen waren. Das jüdische Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk und die muslimische Avicenna-Studienstiftung haben auf die Anfrage noch nicht geantwortet. (Angefragt wurden nur diese vier, die aus Mitteln des Bildungsministerium finanziert werden.)
Mit Transparenz tut sich die römisch-katholische Kirche schwer – gerade, was ihre Gerichtsbarkeit angeht. Immerhin: Die Datenschutzgerichte veröffentlichen Entscheidungen – aber nur ausgewählte, freiwillig und ohne Rechtspflicht. Daher hat die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP), in der ich mich im Vorstand engagiere, sich erneut für mehr Transparenz in der kirchlichen Justiz ausgesprochen. Anlass ist die Ankündigung des Münsteraner Bischofs Felix Genn, schon vor der Genehmigung einer bundesweiten kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit durch den Heiligen Stuhl eine vorläufige diözesane einzurichten. »Die Kirche darf in ihrem eigenen Rechtssystem nicht hinter Selbstverständlichkeiten des Rechtsstaats zurückbleiben, wenn sie Vertrauen zurückgewinnen will. Ungehinderte Gerichtsberichterstattung ist ein wesentliches Element jeder freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung«, sagt der GKP-Vorsitzende Joachim Frank. Gefordert sind öffentliche mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen, die Veröffentlichung von Urteilen sowie Informations- und Auskunftsrechte für die Medien.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- In dieser Woche hat die Datenschutzkonferenz getagt. Die rheinland-pfälzische Aufsicht verrät schon einmal, dass eine FAQ zu Facebook-Fanpages beschlossen wurde. Die FAQ ist noch nicht veröffentlicht, die Stoßrichtung aber klar: »Die DSK betont, dass es den Aufsichtsbehörden nicht um ein generelles Verbot von Facebook Fanpages geht, sondern um einen rechtskonformen Betrieb. Ein solcher kann derzeit jedoch ohne Änderungen der Datenverarbeitung durch Facebook und dessen Mutterkonzern Meta nicht gewährleistet werden.«
- Der BvD hat die Siegerinnen des Kreativwettbewerbs der Initiative »Datenschutz geht zur Schule« ausgezeichnet. Die prämierten Beiträge zeigen: Das Vorhängeschloss als Symbolbild Datenschutz ist auch beim Nachwuchs hoch im Kurs.
- Datenschutz als Verteidigungsrecht gegen einen übergriffigen und übermächtigen Staat ist weniger im Blick als Compliance-Fragen und Datenschutz gegenüber Unternehmen. Umso erfreulicher, dass die Berliner Datenschutzbeauftragte Musterschreiben zum Selbstdatenschutz gegenüber Berliner Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zur Verfügung stellt.
- Sebastian Laoutoumai hat die gängigen Ratschläge zu datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Veröffentlichung von Mitarbeiter*innenfotos im Internet zusammengefasst.