Streitsache Akteneinsicht – Wochenrückblick KW 25/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 25/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Datenschutzverstoß im Bistum Münster durch Akteneinsicht für Missbrauchsstudie

Akten sind zentral für die Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche: Personalakten, Sachakten, historische Bestände und aktuelle Unterlagen aus dem Verfahren zur Anerkennung des Leids, mit dem in der katholischen Kirche Zahlungen von Betroffenen organisiert sind. Diese Akten enthalten notwendig besonders sensible Daten, auch dann, wenn einzelne Bestände nicht unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten fallen.

Die Türme des Münsteraner Paulusdoms
Die Türme des Münsteraner Paulusdoms (Bildquelle: Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0, Link, zugeschnitten)

Datenschutzrechtlich ist daher eigentlich klar: Es braucht eine Rechtsgrundlage. Das Bistum Münster wurde nun auf eine Beschwerde einer betroffenen Person hin vom zuständigen KDSZ Dortmund gerügt – für die Weitergabe von (nicht genug) anonymisierten Akten an die unabhängige Forschergruppe, die die Missbrauchsstudie für das Bistum angefertigt hat, fehlte es an einer Rechtsgrundlage.

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Im Spiegel der Gerichte – Wochenrückblick KW 24/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 24/2023
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Eltern vor Gericht – Wochenrückblick KW 23/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 23/2023
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Fediverse und Facebook-Verbot – das plant der neue Chef des KDSZ Bayern

Fünf Jahre hat es vom Beschluss bis zur Einrichtung des Katholischen Datenschutzzentrums Nürnberg gedauert: Aufbauen wird die neue katholische Datenschutzaufsicht für die bayerischen Bistümer Dominikus Zettl. Der Jurist und Fachanwalt für Strafrecht ist seit dem 1. April als Diözesandatenschutzbeauftragter im Dienst. Viel übernehmen konnte er von seinem Vorgänger nicht: Büro, IT-Infrastruktur, ein Großteil des Personals – alles wird neu in der neuen Behörde.

Porträtfoto Dominikus Zettl
Dominikus Zettl ist seit 1. April 2023 Diözesandatenschutzbeauftragter für die bayerischen Bistümer. Zuvor war er betrieblicher Datenschutzbeauftragter des Erzbistums München und Freising. Vor seinen Tätigkeiten im Datenschutz war Zettl als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht tätig.
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Mailsicherheit geprüft – Wochenrückblick KW 22/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 22/2023
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Neue Einsichtsnormen zur Missbrauchsaufarbeitung: Jetzt auch für Sachakten

Im Lauf des vergangenen Jahres hat die Mehrheit der katholischen Bistümer Einsichtsnormen für Personalakten zur Missbrauchsaufarbeitung erlassen. (Die EKD-Synode hat dagegen eine allgemeine Aufarbeitungsnorm in ihr Datenschutzgesetz geschrieben.) Die Gesetzgebung erweitert die in allen Diözesen einheitliche Personalaktenordnung um bistumsspezifische Einsichtsnormen, die Aufarbeitungskommissionen, Forschungsprojekten und Anwaltskanzleien Akteneinsicht und Auskunft ermöglichen – je nach Bistum an eine bis drei dieser Gruppen.

Karteikärtchen in einer Schublade
(Photo by Maksym Kaharlytskyi on Unsplash)

Die Einsichtsnormen haben sich dabei auch tatsächlich auf die Personalaktenordnung beschränkt. Erfasst waren also nur Personalakten von Beschäftigten im Einzugsbereich der PAO, also Klerikern, Kirchenbeamten und in der Regel auch angehende Kleriker. Eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Verwendung von Sachakten für die Aufarbeitung gab es bislang mit zwei Ausnahmen nicht. Im Lauf des Jahres haben nun einige Bistümer die Sachakteneinsicht geregelt – teils in einer Spezialnorm nur dafür, in einem Fall mit einem einheitlichen Gesetz für Personal- und Sachakten.

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Fünf Jahre – Wochenrückblick KW 21/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 21/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Fünf Jahre KDG – Interview mit dem Vorsitzenden der katholischen DSK Matthias Ullrich

Am 24. Mai ist das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz fünf Jahre in Kraft. Nach einiger Aufregung zu Beginn hat sich der Datenschutz in der katholischen Kirche nun eingespielt. Viele Aufregerthemen wie Social Media und Messenger sind in der Praxis gar nicht so konfliktträchtig wie ursprünglich gedacht.

Porträtfoto von Matthias Ullrich vor dem Logo der KDSA Ost
Matthias Ullrich leitet die KDSA Ost und ist damit Diözesandatenschutzbeauftragter für die fünf ostdeutschen Bistümer und das Militärbischofsamt. 2023 steht er der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten vor.

Für den Vorsitzenden der katholischen Datenschutzkonferenz, Matthias Ullrich, ist das KDG ein Solitär im kirchlichen Recht: Nirgends sonst geben Bischöfe so viel Macht an unabhängige Behörden ab. Im Interview erzählt er, wie er mit einem widerspenstigen Bistum umgeht – und warum Datenschutz für ihn eine politische Mission ist.

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Fünf Jahre DSG-EKD – Interview mit BfD EKD Michael Jacob

Am 24. Mai gilt das Datenschutzgesetz der EKD seit fünf Jahren. Was hat sich bewährt? Wo gibt es Reformbedarf? Im Interview berichtet der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, von seinen Erfahrungen als Leiter der größten evangelischen Datenschutzaufsicht. Datenschutz ist für ihn keine Bremse, sondern ein Qualitätsmerkmal.

Porträtfoto Michael Jacob
Michael Jacob ist seit 2014 BfD EKD, 2022 trat er seine zweite achtjährige Amtszeit an. Der westfälische Jurist hat in seiner ersten Amtszeit den Übergang vom alten aufs neue, an die DSGVO angelehnte Datenschutzgesetz der EKD begleitet. Bildquelle: BfD EKD/Michael Jacob

Nach fünf Jahren steht die Evaluation des DSG-EKD an. Bei der Aufsichtstätigkeit haben sich einige Punkte ergeben, an denen es zu schrauben gilt – und auch die Entscheidungen von Gerichten sind zu berücksichtigen.

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