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Jetzt hat wieder das VG Berlin über diese Frage entschieden: Eine andere Kammer kam zu einem ganz anderen Ergebnis – mit womöglich weitreichenden Folgen für das schon lange umkämpfte Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen. (VG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2026 – 42 K 25/25, nicht rechtskräftig)
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Nach der eingefrorenen Plazenta und den Exorzismen des Vorjahres musste der Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt 2025 wohl zwingend etwas weniger spektakulär ausfallen. Dabei gab es viel zu tun: Die KI-Beschwerdewelle rollt auch im Südwesten – und anscheinend schwappt sie gigabyteweise bis zum Interdiözesanen Datenschutzgericht.
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Die katholische Kirchliche Archivordnung (KAO) wird gerade novelliert. Was nicht zur Debatte steht: Archivierung soll auch künftig als Löschungssurrogat gelten. Das heißt: Wo datenschutzrechtliche Löschpflichten bestehen, kann eine Archivierung die Löschung ersetzen. Das ist praktisch – aber sind die unterschiedlichen Ziele von Archiv- und Datenschutzrecht so gut in Einklang gebracht?
Tanja Feuerpfeil spricht sich für eine sorgfältige Abwägung aus, wenn es wie geplant beim Archivieren als Löschungssurrogat bleiben soll. Der Kommentar spiegelt allein die Meinung der Verfasserin wider und stellt keine offizielle Stellungnahme des Bistums Würzburg dar.
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Christian Arnold und Jens Günther haben die dritte Auflage ihres Praxishandbuchs »Arbeitsrecht 4.0« vorgelegt. Dem Untertitel zufolge soll es um »Arbeits-, IP- und Datenschutzrecht in einer digitalisierten Arbeitswelt« gehen.
Arnold/Günther: Arbeitsrecht 4.0, Praxishandbuch zum Arbeits-, IP- und Datenschutzrecht in einer digitalisierten Arbeitswelt, 3. Auflage 2026, XXX, 390 S., 99 Euro. (Foto: fxn)
Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt, wie das eingelöst wird: Schon die Überschriften sorgen für einige Aha-Momente, indem immer wieder Querverbindungen hergestellt und Themen angesprochen werden, an die man nicht sofort denkt: Kann man Beschäftigte in Bitcoin bezahlen? Wie lässt sich KI im Arbeitsschutz einsetzen? Was ist beim Datenschutz in der »Smart Factory« zu bedenken? Wie begegnet das Arbeitsrecht agilen Arbeitsmethoden wie Scrum und flexiblen Beschäftigungsverhältnisse wie Crowd- und Clickworking?
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