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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Kita-Checkliste für Bilder
Die KDSA Ost bietet im September zwei Termine für Online-Veranstaltungen zum Thema »Fotos in der Kita« an. Vorab gibt es schon eine Checkliste, die bei den Veranstaltungen gemeinsam durchgearbeitet werden soll. Auch ohne Veranstaltungsteilnahme und auch für andere Kontexte ist die Checkliste hilfreich – jedenfalls dann, wenn schon Grundkenntnisse im Datenschutz bestehen. Für bDSB lohnt es sich in jedem Fall, die Liste durchzugehen.
Digital souveränere Pfarreien für die offene Gesellschaft
Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte Dominikus Zettl hat für das Magazin des Landeskomitees der Katholiken einen Beitrag zu Offenheit als Herausforderung unserer Zeit geschrieben: »Es gilt, Räume zu schaffen, in denen Menschen einander begegnen, zuhören und gemeinsam Verantwortung übernehmen.« Diese Aufgabe stelle sich auch in Pfarrgemeinden – und sie habe längst eine digitale Dimension.
Zettl plädiert für souveräne IT-Lösungen in kirchlichen Einrichtungen und wirbt für die von ihm betriebene Mastodon-Instanz katholisch.social und weitere Tools wie Communicare und den von mehreren Bistümern getragenen Customer-Relationship-Management-System-Anbieter kCRM.
Pfarrgemeinden empfiehlt er, mit vier einfachen Punkten zu beginnen: datenschutzfreundliche Tools ausprobieren, bestehende kirchliche Angebote nutzen, sich im Fediverse vernetzen sowie digitale Kompetenzen vor Ort aufbauen und miteinander lernen. Sein Fazit:
»Pfarrgemeinden können hier Vorreiter sein. Wenn sie auf offene Technologien, Datenschutz und gemeinschaftliche Lösungen setzen, zeigen sie, dass es Alternativen zu Abhängigkeit und Abschottung gibt. So wird digitale Offenheit zu einem glaubwürdigen Teil kirchlichen Handelns und leistet einen Beitrag für eine offene Gesellschaft insgesamt.«
Newsletter zu kirchlicher KI
Seit Mitte Juli gibt es den Newsletter von Nils Peters zu kirchlicher KI. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das eine wichtige Quelle wird: Die Beiträge zu Themen wie Schulungspflicht, zu Mitbestimmung bei KI oder zur Berücksichtigung von Datenschutzklassen nach KDG-DVO bei KI-Projekten sind praxisnah, fundiert und verständlich und erkennbar von viel Erfahrung geprägt.
Beichtgeheimnis in Arizona gestärkt
Der oberste Gerichtshof im US-Bundesstaat Arizona hat das Beichtgeheimnis gestärkt. In einer einstimmigen Entscheidung (Supreme Court of Arizona, Urteil vom 30. Juli 2026 – CV-25-0213-PR (Doe v. Corporation of the President of the Church of Jesus Christ of Latter-Day Saints)) bekam die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Recht.
Mehrere Bischöfe der Kirche (das sind in dieser Gemeinschaft die Gemeindeleiter) hatten in der Beichte von einem Vater erfahren, dass er seine Kinder missbraucht habe. Der Vater und seine Frau wurden exkommuniziert, die Verantwortlichen der Kirche unterließen aber eine Anzeige. Vier Jahre später wurden die Eltern von staatlichen Strafverfolgungsbehörden angeklagt, nachdem sie gefilmte Missbrauchsdarstellungen entdeckt hatten. Die betroffenen Kinder klagten gegen die Kirche aufgrund der unterbliebenen Meldung an staatliche Behörden. Es stellte sich die Frage, ob der Schutz des Beichtgeheimnisses noch griff, nachdem die Bischöfe das Wissen aus der Beichte für disziplinarische Maßnahmen verwendet und an ein zuständiges Gremium weitergegeben hatten. Nach Auffassung des obersten Gerichts könne das aber keine Rolle spielen, da es staatlichen Gerichten nicht zukomme, die interne Ausgestaltung des Beichtgeheimnisses zu überprüfen; das Gesetz sieht nur Ausnahmen für Betrug oder betrügerische Absprachen vor. Da das Disziplinarkomitee vertraulich getagt habe, falle es in den gesetzlich geschützten Bereich des Beichtgeheimnisses, der auch vertrauliche Kommunikation umfasse.
Die Kirche begrüßte in einer Stellungnahme, die mehreren Medien vorliegt, die Entscheidung und betonte, dass sie umfangreiche Interventions- und Präventionsmaßnahmen ergriffen habe und den Missbrauch im konkreten Fall stets verurteilt habe. »Arizona law also recognizes the confidential nature of religious confession. Today’s decision affirms that these religious protections are to be respected alongside society’s shared commitment to protect the vulnerable.«
Unterdessen liegt dem Parlament von Arizona ein Gesetzentwurf der Abgeordneten Stacey Travers (Demokraten) vor (über den hier bereits berichtet wurde), der die Ausnahme von der Anzeigepflicht für Beichten abschaffen möchte. Mit dem Urteil ist der Entwurf wieder in der Debatte. Der Vorsitzende des Justizausschusses Quang Nguyen (Republikaner) stellte sich gegen den Entwurf und kündigte an, ihn weiterhin im Ausschuss zu blockieren.
Kirchlicher Datenschutz in Afrika
Bei einer Konferenz der »Catholic Sisters in the Legal Profession« in Nairobi widmete sich ein Panel dem Thema Datenschutz und Social Media. Die Franziskanerin Sr. Esther Muturi LSOSF betonte, dass Datenschutz »eine Verpflichtung auf die Menschenwürde und auf die Werte des Evangeliums« sei. Ordensfrauen seien dazu berufen, die Privatsphäre zu schützen, die Wahrheit voranzubringen und Christus in der digitalen Welt zu bezeugen. ACI Africa berichtet ausführlich über ihren Vortrag.
Neben den ethischen Grundlagen sind die Ausführungen zur heterogenen Datenschutzrechts-Landschaft in Afrika interessant: Zwar fehle es an einem einheitlichen kontinentalen Rechtsrahmen, wie ihn die EU mit der DSGVO hat. Die existierenden Datenschutzgesetze in verschiedenen Ländern – sie nennt Kenia, Nigeria, Südafrika, Uganda, Sambia und Tansania – stimmten aber in ihren Grundprinzipien überein: »ensuring that personal data is processed lawfully, fairly, and transparently, collected only for legitimate purposes, limited to what is necessary, kept accurate and secure, retained only for as long as required, and handled with accountability and transparency«. (dataprotection.africa zählt in den 55 afrikanischen Ländern 43 Datenschutzgesetze und fünf – in der Tabelle mit Stand 2023 fehlt noch die DR Kongo – Gesetzesentwürfe.)
In eigener Sache
- Die Gesellschaft katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands, deren stellvertretender Vorsitzender ich bin, hat sich gegen die Pläne zur faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes geäußert. Wir unterstützen den offenen Brief von Frag den Staat. Eine Petition kann man hier mitzeichnen. IFG-Anfragen sind für die Arbeit von Artikel91.eu sehr wichtig – etwa zur Recherche zum Lobbying der Kirchen zu Art. 91 DSGVO.
- Beim Ketteler-Verlag ist die neue Auflage der Checklisten MVG-EKD zum Arbeits-und Mitarbeitendenvertretungsrecht mit Erläuterungen erschienen. Ich steuere eine Checkliste zum Datenschutzkonzept der MAV bei.
Auf Artikel 91
TikTok-Toiletten-Challenge – Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt 2025
Aus der Welt
- Michael Veale, Professor für Technology Law and Policy am University College London, führt eine Datenbank mit Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden zur DSGVO: Zu jedem Erwägungsgrund und zu jedem Artikel sind Entscheidungen aufgeführt, die sich darauf beziehen. Die meisten Bezüge auf Artikel gibt es zu Art. 6 (2.062 Entscheidungen) und Art. 5 (1.958 Entscheidungen), der einzige ohne ist Art. 90. Zu Art. 91 DSGVO kennt die Datenbank immerhin sieben Entscheidungen.
- Überwachungskameras, die Material mit KI auswerten, höhlen in den USA Freiheitsrechte aus, und auch in Deutschland sieht es nicht gut aus. Über handfesten Widerstand, der sich dagegen entwickelt, berichtet die taz. Der Guardian berichtet über »adversarial clothing«, also Kleidung, die durch Form und Muster KI-Systeme verwirren soll. Ob das wohl tatsächlich und langfristig funktioniert oder nur ein Modestatement bleibt?
Kirchenamtliches
- 2. KDG-Änderungsgesetz: Essen, Fulda, Köln, Münster
- Bistum Fulda: Veröffentlichung von Priester-/Diakonjubiläen – Kirchlicher Datenschutz
- Landeskirche Kurhessen-Waldeck: Rahmen-Dienstvereinbarung über die Einführung und Nutzung von IT-Programmen mit Künstlicher Intelligenz (Rahmen-Dienstvereinbarung KI) zwischen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung
- Erzbistum Köln: Änderung der Ordnung über die Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch Einrichtungen und Institutionen im Erzbistum Köln (KI-Nutzungsordnung vom 10. Dezember 2024, Amtsblatt des Erzbistums Köln Januar 2025, Nr. 2)
- Erzbistum Freiburg, Referat Datenschutz: Grundlagenschulung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- KDSA Ost: Fotos in der Kita – ein Selbstcheck mit Fragerunde
- KDSZ Bayern: Fachbeitrag im Magazin des Landeskomitees der Katholiken in Bayern
- KDSZ Frankfurt: Die Diözesandatenschutzbeauftragte der (Erz-)Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2025 (August 2026)
