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Die Landschaft der katholischen Akteneinsichtsregelungen ist unübersichtlich: Mindestens zwei Musterordnungen für Personal- und Sachakten existieren, die von den unterschiedlichen Bistümern unterschiedlich und teils sehr eigen umgesetzt wurden. Nun kommt eine weitere Variante aus dem Bistum Trier dazu: Eine Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten, die am 1. April in Kraft tritt.
Erstmals wird damit die Akteneinsicht speziell für Missbrauchsbetroffene und ihre Angehörigen geregelt, nicht nur für die institutionelle Aufarbeitung – zusätzlich zu bereits bestehenden Auskunfts- und Einsichtsrechten, sowohl speziellen wie datenschutzrechtlichen. Ist das gelungen?
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Im Lauf des vergangenen Jahres hat die Mehrheit der katholischen Bistümer Einsichtsnormen für Personalakten zur Missbrauchsaufarbeitung erlassen. (Die EKD-Synode hat dagegen eine allgemeine Aufarbeitungsnorm in ihr Datenschutzgesetz geschrieben.) Die Gesetzgebung erweitert die in allen Diözesen einheitliche Personalaktenordnung um bistumsspezifische Einsichtsnormen, die Aufarbeitungskommissionen, Forschungsprojekten und Anwaltskanzleien Akteneinsicht und Auskunft ermöglichen – je nach Bistum an eine bis drei dieser Gruppen.
Die Einsichtsnormen haben sich dabei auch tatsächlich auf die Personalaktenordnung beschränkt. Erfasst waren also nur Personalakten von Beschäftigten im Einzugsbereich der PAO, also Klerikern, Kirchenbeamten und in der Regel auch angehende Kleriker. Eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Verwendung von Sachakten für die Aufarbeitung gab es bislang mit zwei Ausnahmen nicht. Im Lauf des Jahres haben nun einige Bistümer die Sachakteneinsicht geregelt – teils in einer Spezialnorm nur dafür, in einem Fall mit einem einheitlichen Gesetz für Personal- und Sachakten.
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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat im März in einer Videokonferenz vor Bistumsmitarbeitenden das Pseudonym der als Karin Weißenfels bekannten Missbrauchsbetroffenen aufgelöst – und zwar laut Teilnehmenden des Treffens absichtlich und mit Ansage. Schon im April wurde von verschiedenen Medien berichtet, dass der Bischof eine Unterlassungserklärung unterzeichnet habe. Das Bistum teilte mit, dass Ackermann Weißenfels um Entschuldigung gebeten habe.
Durch die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung wurde vor knapp einem Monat bekannt, dass auch die zuständige kirchliche Datenschutzaufsicht mit dem Fall befasst ist. Worum es dabei genau geht, haben Karin Weißenfels und ihr Anwalt Oliver Stegmann auf Anfrage genauer erläutert. Das Bistum Trier wollte sich auf Anfrage nicht zur hier geschilderten Darstellung äußern. Die zuständige Datenschutzaufsicht, das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt am Main, teilte auf Anfrage mit, dass man sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußere, betonte aber, dass jedes anhängige Verfahren ohne Ansehen der Person nach den rechtlichen Vorgaben bearbeitet werde.
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