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Die katholische Kirche steht nicht erst seit Aktionen wie „Out In Church“ immer wieder in der Kritik für das kircheneigene Arbeitsrecht. Mit der Änderung der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes (nachfolgend Grundordnung) im vergangenen November und die neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica zeigt die Bischofskonferenz, dass sie diese Kritik verstanden hat.

Trotzdem bleibt ein Unbehagen beim Gedanken daran zurück, dass Mitarbeitende von kirchlichen Einrichtungen ganz legal gekündigt werden konnten, wenn der Dienstgeber mitbekommt, dass diese Mitarbeitenden homosexuell sind. Im weltlichen Bereich würde ein solches Vorgehen einen Skandal und einen Verstoß sowohl gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch den Datenschutz darstellen. An dieser Stelle soll deshalb die Frage aufgeworfen werden, weshalb das kirchliche Datenschutzrecht solche Handlungen und die zugrundeliegende Datenverarbeitung überhaupt erlaubt hat.
Ein Gastbeitrag von Ines Bock
WeiterlesenDie Corona-Fragestellungen sind fast nur noch von historischem Interesse. Mit etwas Glück ist der Tätigkeitsbericht für 2022 des KDSZ Dortmund der letzte, in dem Fragestellungen dazu ausführlicher dargestellt werden müssen. Das nächste große Thema sind Schadsoftware, Ransomware und Cyberangriffe: Die nehmen laut allen aktuellen Tätigkeitsberichten einen großen Raum ein.

In diesem Jahr bringt der Tätigkeitsbericht der NRW-Aufsicht einiges an praxisrelevanten Aussagen zur Anwendung von Rechtsgrundlagen – auch wenn einige schwierige Fragen noch offen sind.
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»Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß« – so heißt es schon in einem der wichtigsten Grundlagentexte des Datenschutzes, dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Datenschutz ist nicht nur passiv. Datenschutzrecht schafft auch die Instrumente, um informationelle Selbstbestimmung zu ermöglichen. Eines der wichtigsten ist das Auskunftsrecht: Wer was wann und bei welcher Gelegenheit über mich weiß, lässt sich damit herausfinden.

Auskunftsrechte geltend zu machen ist für Betroffene verhältnismäßig einfach. Auskunftsrechte zu erfüllen, ist für Verantwortliche deshalb oft anspruchsvoll. Wie beides richtig geht, ist auch in den kirchlichen Datenschutzgesetzen geregelt – mit einigen Abweichungen.
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Bei der KDSA Ost darf man sich jedes Jahr auf klare grundrechtliche Ansagen ebenso wie ausführliche Berichte aus dem prallen kirchlichen (Datenschutz-)Leben freuen. So nimmt auch der jetzt erschienene Tätigkeitsbericht für 2022 wieder diese Perspektiven ein.

Geprüft wurden vor allem Kitas und Pfarreien, und während in den meisten anderen Berichten kirchlicher Aufsichten das allgemeine Datenschutzbewusstsein gelobt wird, findet der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich eine Diözese, in der sich Pfarreien so gut wie gar nicht um das geltende Recht scheren.
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Das Katholische Datenschutzzentrum Bayern nimmt Gestalt an: Als erste der bayerischen Diözesen hat das Bistum Eichstätt den Organisationsakt zur Errichtung der neuen Körperschaft und die Satzung in seinem Amtsblatt veröffentlicht.

Am 1. April soll der neue bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte Dominikus Zettl mit der neuen Behörde seine Arbeit aufnehmen. Ein Blick in die Satzung der Aufsicht zeigt: Die Bischöfe in Bayern haben die bereits bestehenden Satzungen der anderen beiden Aufsichten mit Körperschaftsstatus nicht einfach nur abgeschrieben, sondern sinnvoll weiterentwickelt und die gebotenen Korrekturen vorgenommen.
WeiterlesenBei den Ordensgemeinschaften läuft der Datenschutz recht reibungslos – den Eindruck gewinnt man jedes Jahr im Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten. Die einzige Besonderheit in diesem Jahr ist, dass der Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 31. Januar 2023 dieses Jahr nicht den Reigen der Berichte eröffnet hat. Durch den Leitungswechsel im Norden hatte die KDSA Nord die Nase vorn.

Wie im Vorjahr sind die Ordensdatenschutzbeauftragten für 238 Gemeinschaften zuständig, und wie im Vorjahr gibt es mehr als in den anderen Tätigkeitsberichten zur Evaluierung des kirchlichen Datenschutzrechts. Bei den Orden gibt man sich optimistisch: Das soll der letzte Corona-Bericht gewesen sein. Dafür kommt nun der Ukraine-Krieg vor.
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