»Mein Gesicht gehört mir« – und keinem Influencer

Großzügige Spenden und Geschenke für Menschen auf der Straße – das ist für viele Influencer*innen eine sichere Bank, um Likes und Reichweite zu bekommen. Aber hilft das den Menschen wirklich, denen geholfen werden soll? Oder verzweckt es Menschen für Content?

Ein Mann mit Bahnhofsmissions-Poloshirt hält die Sticker der Kampagne »Mein Gesicht gehört mir« in den Händen.
Mit diesen Stickern können Menschen zeigen, dass sie nicht gefilmt und fotografiert werden wollen. (Foto: Bahnhofsmission Essen/Mihály Köles auf Unsplash/Montage fxn)

In Essen sind wie in wohl jeder größeren Stadt solche Influencer*innen unterwegs. Die Bahnhofsmission Essen unterstützt deshalb Menschen, die auf der Straße leben, mit guten Tipps, wie sie Nein sagen können – Sticker helfen dabei. Auf Instagram stellt die vom Diakoniewerk Essen und dem Caritasverband für die Stadt Essen getragene Bahnhofsmission ihre Kampagne vor. Im Interview erklärt Martin Lauscher, der Leiter der Bahnhofsmission Essen, wie Influencer*innen vorgehen, wie wohnungslose Menschen ihre Persönlichkeitsrechte schützen können – und was jede*r einzelne tun kann, um zu helfen.

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Pannenkonzepte – Wochenrückblick KW 42/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 42/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Fast alle Landesdatenschutzaufsichten sehen sich für Jehovas Zeugen zuständig

Die Landesdatenschutzaufsicht Sachsen-Anhalts hat den Aufschlag gemacht und als erste mitgeteilt, dass sie sich für Gliederungen und Einrichtungen von Jehovas Zeugen in ihrem Bundesland für zuständig erachtet. Ein Alleingang? Eine Abfrage unter allen Landesdatenschutzaufsichten zeigt: Nein.

Frontalansicht eines Königreichsaals von Jehovas Zeugen
Gliederungen von Jehovas Zeugen berufen sich auf die Anwendung von eigenem Datenschutzrecht (Bildquelle: „Königreich“ von conceptphoto.info, CC BY 2.0, zugeschnitten)

Das Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen und damit zwangsläufig ihre eigene Datenschutzaufsicht wird auf weiter Flur von den Landesdatenschutzaufsichten nicht anerkannt. Wie schon in anderen Fällen gibt das Stichtags-Kriterium aus Art. 91 Abs. 1 DSGVO den Ausschlag – und auch im ewigen Zuständigkeitsstreit zwischen Hessen und Berlin gibt es ein Ergebnis.

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KI ist da – Tätigkeitsbericht der KDSA Nord 2023

Langsam kommt KI auch mit tatsächlichen Fällen in die Tätigkeitsberichte von Aufsichten – so wie jetzt im 11. Jahresbericht der KDSA Nord für 2024. Damit können über allgemeine Hinweise konkrete Erfahrungen aus der Praxis in Handreichungen umgemünzt werden.

Titelseite des 11. Jahresberichts der KDSA Nord für 2024

Ansonsten ist der Datenschutz im Norden 2024 wenig überraschend – aber wieder liegt ein sehr praxisnaher und für das eigene Datenschutzmanagement nützliche Bericht vor mit hilfreichen Handreichungen nicht nur zu KI, sondern auch zu Videoüberwachung und Kinderfotos.

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Wieder rein mit E-Ausweis – Wochenrückblick KW 41/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 41/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Datenschutz im MAVO-Entwurf – gut vom BetrVG abgeschrieben?

Eines der großen laufenden Gesetzgebungsprojekte in der katholischen Kirche ist die Novelle der Mitarbeitervertretungsordnung. Die Überarbeitung findet nach der relativ neuen Ordnung über das Zustandekommen von arbeitsrechtlichen Regelungen auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz (OZAR) statt, bei der viele Stakeholder an der bischöflichen Gesetzgebung beteiligt werden.

Eine Textausgabe der bestehenden Rahmen-MAVO umgeben von Stiften und Werkzeug
Die Rahmen-MAVO ist derzeit eine Baustelle. Ein Anhörungsentwurf kursiert.

Das Verfahren soll eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit ablaufen. Bei der großen Zahl an Beteiligten bleibt das aber ein frommer Wunsch – schon länger waren Rahmenpunkte der geplanten Reform bekannt, mittlerweile kursieren auch mehr oder weniger ausführliche Fassungen des Entwurfs, der ins bis Mitte Oktober laufende Anhörungsverfahren gegangen ist. Hier ist vor allem die Regelung zum Datenschutz der MAV relevant – was im BetrVG mit § 79a und ähnlich formuliert im MVG-EKD als § 22 Abs. 3 steht, soll als § 26c auch in die MAVO – mit einigen interessanten Änderungen.

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Menschen und Gebote – Wochenrückblick KW 40/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 40/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Wer ist verantwortlich für Messenger-Dienste?

Viele Vereine, Verbände und Gemeinden setzen für die Mitgliederkommunikation auf Messenger-Dienste – oft auf kostenlose (wie auch immer der Dienst tatsächlich finanziert wird): Individuell ausgehandelte Vertragsbeziehungen gibt es dann in der Regel nicht. Kann das datenschutzkonform sein?

Screenshot eines Smartphone-Displays, auf dem in der Mitte das Icon von Signal zu sehen ist. Links und rechts davon WhatsApp und Telegram.
Manche Messenger sind datensparsamer als andere. (Bildquelle: Dimitri Karastelev auf Unsplash)

Eine naheliegende Vermutung wäre, dass es für Messenger-Dienste wie für viele andere Dienste entweder eines Auftragsverarbeitungsvertrags oder einer Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit bedarf: So sind schließlich die meisten Beziehungen zwischen Verantwortlichen oder Dienstleistern geregelt. Bei Messengern gibt es aber eine Besonderheit: das Telekommunikationsrecht.

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KI mit Leib und Seele – Wochenrückblick KW 39/2025

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Abhängige IT – Wochenrückblick KW 38/2025

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