Weltnachrichten – Wochenrückblick KW 2/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 2/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Polens Verwaltungsgericht billigt kirchlichen Datenschutz mit großzügiger Auslegung

Die deutschsprachige Literatur und Rechtsprechung sind sich weitgehend einig: Wenn eine Religionsgemeinschaft eigenes Datenschutzrecht anwenden will, dann muss sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO, also im Mai 2016, eigene umfassende Datenschutzregelungen gehabt haben. An der Stichtagsregelung gibt es zwar Kritik aufgrund der mangelnden Gleichbehandlung, insbesondere erst später gegründeter Religionsgemeinschaften – solange der EuGH aber nicht den Stichtag kippt, dürfte der Wortlaut gelten.

Schild am Obersten Verwaltungsgericht mit dem polnischen Wappen und der Aufschrift »Naczelny Sąd Administracyjny«
Das Oberste Verwaltungsgericht in Polen (Bildquelle: Naczelny Sąd Administracyjny, Pressebild)

In der aktuellen Ausgabe der polnischen kirchenrechtlichen Zeitschrift Kościół i Prawo befasst sich Justyna Ciechanowska mit dem Datenschutzrecht und der Datenschutzaufsicht der katholischen Kirche in Polen. Sie kommt zu dem Schluss, dass das Datenschutzrecht tatsächlich gilt und die Aufsicht die notwendigen Bedingungen der Unabhängigkeit erfüllt; lediglich die Möglichkeit von Diözesanbischöfen, zusätzlich zur Aufsicht in Visitationen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen, wird problematisiert. Für ihre Position kann sie sich auf zwei höchstrichterliche Urteile stützen.

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Alle Betroffenen – Wochenrückblick KW 1/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 1/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Vor Gericht und bei der Evaluierung – Jahresausblick 2024

So voll der Jahresrückblick auch immer ist – wie viele Themen dann doch wieder im Ausblick erscheinen, zeigt, wie lange vieles doch geht. Immerhin: Mit dem KDSZ Bayern und dem DSG-EKD-Kommentar konnten viele Dinge von der Liste gestrichen werden. Vor allem die gerichtliche Klärung von Fragestellungen dauert aber – und das nicht nur in den Fällen, die eine Runde über den EuGH drehen.

Jahresaublick Kirchlicher Datenschutz 2024
(Bildquelle: Kajetan Sumila auf Unsplash, Montage fxn)
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Andere Ansichten – Wochenrückblick KW 51/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 51/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Fake-Facebook-Verbot und kontroverse Aufarbeitung – Jahresrückblick 2023

An einige Prognosen des Jahresausblicks für 2023 kann man Haken setzen: In Sachen Facebook-Fanpages ging es ein bisschen weiter, der EU-US-Datentransfer ist wieder einfach möglich, das KDSZ Bayern errichtet und der DSG-EKD-Kommentar ist endlich erschienen. Anderes bleibt offen: In die DSG-EKD-Evaluierung kam etwas Bewegung, aber akut wird sie erst 2024, von der KDG-Evaluierung gab es gar nichts Neues.

Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz
(Bildquelle: Kajetan Sumila auf Unsplash, Montage fxn)

Geprägt war das Jahr 2023 im kirchlichen Datenschutz neben dem Umgang mit Facebook-Fanpages besonders stark von Fragen der Missbrauchsaufarbeitung: Betroffenenrechte von Betroffenen und Beschuldigten wurden kontrovers diskutiert, es gab Täternamen-Veröffentlichungen, neue Gesetze, Entscheidungen von staatlichen Gerichten und kirchlichen Datenschutzaufsichten.

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Belgische Datenschutzaufsicht sieht Löschrecht für Taufbucheinträge

Bisher haben Datenschutzaufsichten und Gerichte immer gegen Löschanträge in Bezug auf Taufregister entschieden und ein überwiegendes Interesse der Kirche angenommen. Dass man es als Aufsicht auch anders sehen kann, zeigt nun eine Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde: Das Bistum Gent muss das Löschbegehren einer aus der Kirche ausgetretenen Person erfüllen, das Interesse der Kirche überwiegt aus Sicht der Behörde nicht das Interesse der betroffenen Person.

Goldene Muschel zur Taufspendung auf einem Taufstein
Die Taufe begründet die Mitgliedschaft in der Kirche. Das hat auch datenschutzrechtliche Konsequenzen. (Bildquelle: Josh Eckstein auf Unsplash)

Anders als die irische Aufsicht in ihrer jüngsten Entscheidung dazu lässt sich die belgische nicht von den Argumenten der Kirche überzeugen: Auch wenn die Zwecke der Datenverarbeitung in Kirchenbüchern legitim sind – eine unbegrenzte Speicherung selbst der Daten von Ausgetretenen geht der Gegevensbeschermingsautoriteit zu weit.

Im Volltext: Klacht wegens het nalaten om op passende wijze een verzoek tot verwijdering van persoonsgegevens uit het doopregister van de Rooms-Katholieke kerk in te willigen, Entscheidung 169/2023 vom 19. Dezember 2023

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KI im Vatikan, IT in Mitteldeutschland – Wochenrückblick KW 50/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 50/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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DSG-EKD endlich kommentiert – Rezension Wagner, EKD-Datenschutzgesetz

Der letzte angekündigte Veröffentlichungstermin wurde dann gehalten: Pünktlich zu Nikolaus ist der erste Kommentar zum EKD-Datenschutzgesetz mit einigen Jahren Verspätung erschienen. Der von Ralph Wagner herausgegebene Handkommentar schließt damit mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des DSG-EKD und gerade noch rechtzeitig, um in die Evaluation einzufließen, eine große Lücke in der ansonsten uferlosen Datenschutzkommentarlandschaft.

Cover des DSG-EKD-Kommentars von Ralph Wagner
Ralph Wagner (Hrsg.): EKD-Datenschutzgesetz. Datenschutzbestimmungen der evangelischen Kirche, Baden-Baden 2024, 753 Seiten, 119 Euro.

Schon allein, dass nun beide großen kirchlichen Datenschutzgesetze kommentiert sind (der KDG-Kommentar von Sydow erschien ziemlich genau vor drei Jahren), ist ein Meilenstein. Umso erfreulicher ist, dass die lange Wartezeit sich auch gelohnt hat: Der Wagner ist ein durchweg überzeugender Kommentar fast völlig ohne Kinderkrankheiten einer ersten Auflage.

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Ökumenisch verantwortlich – Wochenrückblick KW 49/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 49/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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