Schlagwortarchiv: Bundesbeauftragte*r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Social Media mit Konzept – Wochenrückblick KW 26/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 26/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Datenschutzszene in Bonn bei der Socialbar

Die Socialbar Bonn bringt die vielfältigen digitalen Initiativen und Aktivitäten in und um Bonn sichtbar(er) zusammen und vernetzt so die Akteur*innen miteinander. Am Montag ging es um die Datenschutzsszene in Bonn. Auf dem Programm: Vorträge aus dem Haus der Bundesdatenschutzbeauftragten, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und von mir zu kirchlichem Datenschutz.

Wegweiser zur 81. Socialbar an einer Tür.

Die drei Vorträge von Aline Sylla, Achim Klabunde und mir haben unterschiedliche Aspekte des Datenschutzes betont. Das Gemeinsame: alle drei sind mit Bonn verbunden, und alle drei machen Datenschutz als Grundrechtsschutz stark. Hier fasse ich die Vorträge zusammen.

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Wer ist verantwortlich für Messenger-Dienste?

Viele Vereine, Verbände und Gemeinden setzen für die Mitgliederkommunikation auf Messenger-Dienste – oft auf kostenlose (wie auch immer der Dienst tatsächlich finanziert wird): Individuell ausgehandelte Vertragsbeziehungen gibt es dann in der Regel nicht. Kann das datenschutzkonform sein?

Screenshot eines Smartphone-Displays, auf dem in der Mitte das Icon von Signal zu sehen ist. Links und rechts davon WhatsApp und Telegram.
Manche Messenger sind datensparsamer als andere. (Bildquelle: Dimitri Karastelev auf Unsplash)

Eine naheliegende Vermutung wäre, dass es für Messenger-Dienste wie für viele andere Dienste entweder eines Auftragsverarbeitungsvertrags oder einer Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit bedarf: So sind schließlich die meisten Beziehungen zwischen Verantwortlichen oder Dienstleistern geregelt. Bei Messengern gibt es aber eine Besonderheit: das Telekommunikationsrecht.

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Social-Media-Handreichung der Bundesdatenschutzbeauftragten umsetzen

In der ersten Instanz hat das Bundespresseamt gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte gewonnen: Die Facebook-Seite der Bundesregierung darf nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erst einmal online bleiben. Die Entscheidung hat viele überrascht, weil mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit einer anderen Entscheidung gerechnet wurde.

Die Handreichung der BfDI vor einem Handy-Screen mit Icons von Social-Media-Apps
(Foto: Julian Christ auf Unsplash, BfDI, Montage fxn)

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: Die BfDI geht in die Berufung. Zusammen mit der Ankündigung der Rechtsmittel veröffentlichte die Aufsicht außerdem eine Handreichung »Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht’s«. Die Handreichung richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes, für die die BfDI zuständig ist. Die beschriebene Vorgehensweise ist aber für alle Verantwortliche hilfreich, die Social-Media-Dienste datenschutzkonform betreiben wollen.

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Etappensiege – Wochenrückblick KW 30/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 30/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Beichte und Auskunft – Wochenrückblick KW 22/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 22/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Fürs Archiv – Wochenrückblick KW 27/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 27/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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BfDI & Bayern ziehen Facebook den Stecker – Wochenrückblick KW 8/2023

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Der BfDI hat dem Bundespresseamt den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung untersagt. Dass das BPA bei Meta immerhin die Abschaltung der Analytics-Funktion erwirken konnte, reichte dem Bundesdatenschutzbeauftragten nicht aus. Auf 44 Seiten ergeht der begründete Bescheid mit den bereits aus dem Kurzgutachten der DSK bekannten Argumenten. Als erste kirchliche Aufsichten reagierten der bayerische Diözesesandatenschutzbeauftragte und der DSBKD darauf. In Bayern werden gleich Nägel mit Köpfen gemacht: »Diese Anordnung setze ich entsprechend für die Dienststellen  der katholischen Kirche in Bayern mit der Maßgabe in Kraft, dass die Ausführungsfrist am 31.3.2023 endet. Die Anordnung dient auch der Vermeidung von Schadensersatzansprüchen gegen kirchliche Einrichtungen.« Allerdings kann ein Diözesandatenschutzbeauftragter keine Allgemeinverfügungen erlassen; Anordnungen müssen in Bescheiden an einzelne Verantwortliche ergehen. Ob tatsächlich einzelne Facebook-Seiten per Anordnung verboten werden, ist noch nicht abzusehen – zumal mit Ablauf der Frist voraussichtlich auch der DDSB nicht mehr im Dienst sein wird. Der DSBKD ist zurückhaltender: »In der rechtlichen Bewertung des Betriebs von Facebook-Fanpages stimmt der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie grundsätzlich mit dem BfDI, den Mitgliedern der DSK und der Konferenz der Beauftragten der EKD überein und wird, wo angezeigt, eigene aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen«, schreibt er und stellt trotz Aufforderung an die von ihm beaufsichtigen Landeskirchen und Diakonischen Werke immer noch erhebliche Defizite fest. Bisher habe er aber auf Anhörungs- und Prüfverfahren verzichtet. Der DSBKD nennt einige Punkte, die in der Hoheit von Seitenbeitreibenden sind: Seiten sollen nicht an Privataccounts geknüpft sein, sondern über Facebook Business verwaltet werden, so dass die redaktionelle Hoheit der verantwortlichen Stelle gewahrt bleibt, spezifische Datenschutzerklärungen gehören direkt auf den Fanpages und nicht datenschutzkonforme Embeds auf Webseiten sind zu unterlassen. Das darf man wohl als Wink mit dem Zaunpfahl verstehen, was man mindestens tun sollte, will man der Aufforderung zur Abschaltung nicht nachkommen.

Die NRW-Datenschutzaufsicht prüft und prüft und prüft: In den seit Jahren laufenden Prüfverfahren gegen die neu-apostolische und die alt-katholische Datenschutzregelung geht es kaum voran. Bei den Alt-Katholiken gibt es gar keinen Stand – das Verfahren ruht weiterhin, seit über einem Jahr. Das ist sehr praktisch für die Aufsicht, weil ein ruhendes Verfahren nicht abgeschlossen ist und daher Akteneinsicht über das Informationsfreiheitsgesetz weiter verweigert werden kann. Bei der anderen kleinen Kirche gibt es dagegen Bewegung: »Bezüglich der neuapostolischen Kirche wird aufgrund eines laufenden Falls in Bälde eine Entscheidung getroffen und zwar unter Berücksichtigung der inzwischen vorliegenden Entscheidungsgründe zu SELK des VG Hannover vom November 2022«, teilte ein Sprecher der Aufsicht mit.

Die Offenlegung des Klarnamens der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Missbrauchsbetroffenen durch den Trierer Bischof Stefan Ackermann kommt vor Gericht. Die Zeit-Beilage »Christ & Welt« berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, dass Weißenfels beim Arbeitsgericht Trier eine Klage auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen den Bischof und das Bistum eingereicht hat. »Ackermann, begründet die Klägerseite ihren Schritt, habe die Betroffene durch die Klarnamennennung ›erheblich retraumatisiert‹. Darüber hinaus sei sie ›gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt‹ worden«, so C&W. Im Oktober hatte ich über die Beschwerden von Weißenfels bei der kirchlichen Datenschutzaufsicht berichtet. Auf Anfrage teilte Weißenfels nun mit, dass diese Verfahren noch laufen.

Das Bistum Hildesheim hat Ausführungsbestimmungen zum Recht auf Akteneinsicht in Personalaktendaten erlassen. Leider zeichnet sich auch hier wieder ein Trend ab: Ausdrücklich normierte Akteneinsichtsrechte bleiben weit hinter dem Standard des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs zurück.

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Die Daten-Füchse wollen’s wissen – die neuen BfDI-Pixis

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die zweite Runde Pixi-Bücher veröffentlicht. Dieses Mal liegt der Schwerpunkt auf dem I für Informationsfreiheit aus der vollständigen Amtsbezeichnung BfDI, nachdem das letzte Mal D wie Datenschutz dran war.

Ein Kind hält das Pixibuch »Aber warum?!« in der Hand und liest darin
Das Pixi-Buch »Aber warum?!« wurde von Tina Blase geschrieben und von Marc Böttler illustriert.

Wieder gibt es ein Buch für die kleineren und ein Buch für die größeren Kinder. In beiden trifft man die »Daten-Füchse« wieder. Dieses Mal haben sie eine Mission: Das Schwimmbad darf nicht geschlossen werden! Und es braucht Schwimmkurse!

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Welche Speicherfrist haben Vergissmeinnicht?

Diese Frage bleibt offen im Datenschutzgarten des Bundesdatenschutzbeauftragten. Pünktlich zum Sommerbeginn wurde der nun auch offiziell eröffnet, nachdem im Fediverse darüber schon seit Wochen gesprochen wird. Und auch wenn man zum Recht auf Vergessen bei Raublattgewächsen nichts erfährt, gibt es doch ziemlich viele Informationen auf den Tafeln im Wildblumengarten vor dem Dienstsitz des BfDI im Bonner Stadtteil Castell.

Eine Tafel im Datenschutzgarten heißt die Besucher*innen herzlich willkommen
Gleich die erste Tafel stellt klar: »Wir schützen Menschen, nicht Daten«
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