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Jetzt hat der mittlerweile ehemalige NRW-Diözesandatenschutzbeauftragte Steffen Pau doch noch Rechenschaft über sein letztes vollständiges Jahr im Amt abgelegt: Deutlich früher als sonst ist der Tätigkeitsbericht für 2025 schon im Oktober darauf erschienen, und dieses Mal auch ausführlicher als im Vorjahr.
Über die Umstände seines Amtsendes erfährt man weiterhin nichts im Detail, man muss zwischen den Zeilen lesen. Im Vorwort verabschiedet er sich und dankt den Menschen, mit denen er sich fachlich austauschen und vertrauensvoll zusammenarbeiten durfte. Dank geht nur an die Kolleginnen und Kollegen, nicht an den Verwaltungsrat, die Generalvikare und die Bischöfe.
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2026 können katholische Verantwortliche da einsteigen, wo evangelische hoffentlich schon fertig sind: Die Anpassung des eigenen Datenschutzkonzept an das reformierte KDG steht an. Im Kern des Datenschutzrechts dürfte damit erst einmal Konstanz anstehen – wenn nicht Reformen an der DSGVO und dem BDSG doch noch Wirklichkeit werden. Und manche Neujahrswünsche sind mittlerweile schon traditionell: dass diverse (Verwaltungs-)Gerichte tätig werden, dass Alt-Katholik*innen ihre Aufsicht in den Griff bekommen und dass die KDSA Nord KdÖR wird.
Wie in den vergangenen Jahren schließt das KDSZ Dortmund den Reigen der Tätigkeitsberichte kirchlicher Aufsichten ab – am Freitag vor Weihnachten ist der Tätigkeitsbericht für 2024 erschienen.
Trends und Entwicklungen lassen sich kaum ablesen – das meiste darin sind Varianten des Altbekannten, auch die KI als großes Compliance-Thema wirft nur gelegentlich ihre Schatten voraus.
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