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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Neue NRW-Diözesandatenschutzbeauftragte
Die Nachfolge für Steffen Pau ist klar: Jennifer Esch wird neue Diözesandatenschutzbeauftragte der NRW-Bistümer und des VDD, teilte das Erzbistum Paderborn mit. Die 48-jährige Juristin war früher schon juristische Referentin des KDSZ Dortmund, derzeit ist sie Betriebliche Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer in der Stahlindustrie. Paus Amtszeit endet zum 1. September, Esch tritt das Amt Anfang 2027 an.
EuGH verhandelt Löschen aus dem Taufbuch
Der EuGH hat gut vier Stunden lang über das Löschen aus dem Taufbuch verhandelt, eine Vorlage aus Belgien. Ohne die Verhandlung schon im Detail ausgewertet zu haben (hier kann sie einen Monat lang auch mit deutscher Übersetzung angeschaut werden), gibt es doch schon einige Erkenntnisse. Erstaunlich ausführlich wurde die Frage verhandelt, ob es sich beim Taufbuch um ein Dateisystem handelt; angesichts des finnischen Zeugen-Jehovas-Falls hätte ich gedacht, dass man gar nicht erst versucht, so zu argumentieren. Interessant ist auch, dass einige Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission sich geäußert haben. Tschechien, Österreich, Italien, Lettland und die Kommission stärken dem Bistum Gent den Rücken und sehen kein Löschrecht. Für ein Löschrecht ausgesprochen haben sich die belgische Datenschutzaufsicht sowie die Personen, die sich gegen die Nichtlöschung beschwert hatten.
Der nächste (öffentliche) Schritt sind nun die Schlussanträge der Generalanwältin. Die sind für den 1. Oktober von ihr angekündigt.
Vatikan-KI-Kommission tritt zusammen
Die von Papst Leo XIV. eingerichtete Interdikasterielle KI-Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen, wie das federführende Entwicklungs-Dikasterium mitteilt. Beteiligt sind außerdem die Dikasterien für Glauben, Kultur, Kommunikation und Entwicklung sowie die Päpstlichen Akademien für Leben und die Sozialwissenschaften. Bei der Sitzung haben sich die Beteiligten auf zwei Schwerpunkte geeinigt:
»A broad consensus emerged regarding the need for a twofold service: on the one hand, fostering internal coordination, information sharing, and reflection on the use of AI within the institutions of the Holy See; on the other, providing a point of reference for discernment and support for the many initiatives promoted in this field.«
Erste Schritte sollen eine Sammlung bestehender Initiativen und Themen sowie die Arbeit an Richtlinien für die Nutzung von KI durch den Heiligen Stuhl sein.
Ethisch verantwortete KI-Governance
Die Konferenz der EU-Bischofskonferenzen COMECE hat ihren Beitrag zu einem Dialogseminar des EU-Parlaments zu »Gesundheit und Wohlbefinden im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz« veröffentlicht. Der Vertreter der COMECE, der maltesische Moraltheologe Emmanuel Agius, nannte in seiner Rede fünf Stufen der KI-Governance, die er aus der Enzyklika »Magnifica humanitas« entwickelt: Gesetzgebung, Organisationsrichtlinien, technische Schutzmechanismen, verantwortliches Design und Beteiligung.
Von der EU fordert er drei konkrete Schritte:
- »First, the EU should require ethical transparency: not only what algorithms do, but the understanding of the human person they presuppose. This requires independent ethical audits with meaningful civil society participation.
- Second, age-appropriate design for children and adolescents must become a binding legal obligation, with responsibility placed upon service providers rather than families. The evidence of harm is no longer deniable.
- Third, regulation alone will not suffice. Pope Leo XIV reminds us that the “civilization of love” will not arise from a single spectacular gesture, but from the accumulation of small and steadfast acts of fidelity. Families, parishes, and civil society must therefore be recognised as primary agents of human flourishing. They are not alternatives to regulation but essential partners in fostering the social and moral conditions necessary for genuine human well-being.«
Kompakte Protokolle dank BVerfG
Der Oberkirchenrat der Landeskirche Württemberg empfiehlt seinen Kirchengemeinderäten und Bezirkssynoden, datensparsam Protokoll zu führen. Hintergrund ist die Entscheidung des BAG, dass Protokolle zur materiellen Personalakte gehören können und daher trotz nichtöffentlicher Sitzung ein Einsichtsrecht besteht; die Verfassungsbeschwerde dagegen hat das BVerfG sehr deutlich begründet nicht angenommen. Der Oberkirchenrat rät:
»Zum Schutz des Meinungsbildungsprozesses innerhalb des Gremiums empfiehlt es sich daher, nur die Ergebnisse der geführten Beratungen in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen. Damit kann ein Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder des Gremiums gewährleistet werden.«
Sicher ein guter Rat für alle Protokolle. Abzüge in der B-Note gibt’s für die uneinsichtige und bockige Formulierung »nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts« – als ob das nur irgendwelche Ansichten wären. Aber mit den Tugenden der Klugheit und Mäßigung waren die beteiligten kirchlichen Instanzen in dieser Sache ohnehin nicht allzu reich beschenkt.
Insgesamt gelungene KDG-Modernisierung
Die Novellen des KDG und der KDG-DVO werden recht einhellig positiv, wenn auch nicht euphorisch begrüßt – so auch im Anwaltspraxis-Magazin. Peter Hützen stellt die wichtigsten Neuerungen vor und stellt einen »überzeugenden Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit, Praxistauglichkeit und Anschlussfähigkeit an das allgemeine Datenschutzrecht« fest.
In eigener Sache
- Die Gesellschaft katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands, deren stellvertretender Vorsitzender ich bin, hat sich gegen die Pläne zur faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes geäußert. Wir unterstützen den offenen Brief von Frag den Staat. Eine Petition kann man hier mitzeichnen. IFG-Anfragen sind für die Arbeit von Artikel91.eu sehr wichtig – etwa zur Recherche zum Lobbying der Kirchen zu Art. 91 DSGVO.
- Beim Ketteler-Verlag ist die neue Auflage der Checklisten MVG-EKD zum Arbeits-und Mitarbeitendenvertretungsrecht mit Erläuterungen erschienen. Ich steuere eine Checkliste zum Datenschutzkonzept der MAV bei.
Auf Artikel 91
Datenschutzkonzept in der MAV – ein Praxisbeispiel aus dem Krankenhaus
Aus der Welt
- Wer schon einmal eine Fortbildung bei mir besucht hat weiß, dass ich die Datenschutzgrundsätze aus Art. 5 DSGVO (§ 7 KDG, § 5 DSG-EKD) für ziemlich zentral und praktisch halte. Im Detail erklärt Dr. Datenschutz, wie die Grundsätze funktionieren und wo sie herkommen.
- Fotografieren im Museum ist meistens weniger eine Datenschutz- als eine Urheberrechtsfrage, dennoch ein häufiges Thema bei Bildrechte-Fortbildungen. Klaus Graf wendet sich sehr deutlich gegen nicht nachvollziehbare Verbote.
Kirchenamtliches
- Bistum Eichstätt: Katholisches Magazin „[inne]halten“ der Verlagsgruppe Bistumspresse GmbH als genuiner Kanal kirchlicher Verkündigung in der Diözese Eichstätt
- Erzbistum München: Allgemeines Ausführungsdekret zur Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- KDSA Ost: EuGH zur Verwertung rechtswidrig erlangter Daten
- Erzbistum Paderborn: Jennifer Esch wird neue Datenschutzbeauftragte der (Erz-)Bistümer in NRW
- Landeskirche Baden: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Seelsorgebeauftragung in der Evangelischen Landeskirche in Baden und zur Ausführung des Seelsorgegeheimnisgesetzes der EKD
- Zweites Gesetz zur Änderung des KDG: Aachen, Augsburg, Berlin, Eichstätt, Freiburg, Hamburg, Osnabrück, Trier
