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Der Vatikanstaat hat seinen eigenen AI Act: Ab 1. Januar gelten im Kirchenstaat die »Linee Guida in materia di intelligenza artificiale« (Dekret Nr. DCCII). Wo die EU 113 Artikel in 13 Kapiteln braucht, kommt die vatikanische Regelung mit 15 Artikeln in 3 Kapiteln aus – alles ist etwas kleiner im kleinsten Staat der Welt.

Inhaltlich lehnt sich das Vatikan-KI-Gesetz an die EU-KI-Verordnung an, betont aber stärker ethische Aspekte der KI-Nutzung, die in den letzten Jahren nicht zuletzt von Papst Franziskus selbst immer wieder angemahnt wurden, und die vom Vatikan bislang unterhalb einer gesetzlichen Regelung durch die KI-Ethik-Charta des »Rome Call for AI Ethics« vorangetrieben wurde.
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Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat erstmals eine Entscheidung zu einer grundlegenden Frage der kirchlichen Missbrauchsaufarbeitung veröffentlicht. Der Beschluss IDSG 16/2021 vom 24. Februar 2024 stellt auf die Klage eines im Kölner Gercke-Gutachten anonymisiert erwähnten Beschuldigten hin fest, dass Missbrauchsaufarbeitung ein erhebliches Interesse der Kirche darstellt, hinter dem Datenschutzrechte der Beschuldigten gegebenenfalls zurücktreten müssen.

Die Entscheidung ist eine der längsten des IDSG bisher, so dass neben der grundsätzlichen Frage auch noch viele weitere Themenbereiche gestreift werden – von der Frage, ab wann Daten das Sexualleben so betreffen, dass sie zu den besonderen Kategorien gehören, bis zum Verhältnis von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten und kirchlichem Prozessrecht.
WeiterlesenLange war der Vatikanstaat der einzige wirklich datenschutzfreie Raum in Europa. Das ist nun vorbei: Mit Wirkung vom 30. April 2024 setzt das Dekret Nr. DCLVII erstmals ein Datenschutzgesetz des Vatikanstaats in Kraft, den Regolamento Generale sulla protezione dei Dati personali.

Der Datenschutz-Regolamento ist in weiten Teilen der DSGVO nachgebildet, unterscheidet sich aber in seiner grundsätzlichen Funktionsweise: Es bezieht sich ausschließlich auf das staatliche Handeln im Vatikanstaat. Vorerst wurde es auf drei Jahre ad experimentum erlassen. Bisher ist der »Regolamento Generale sulla protezione dei Dati personali« nur auf italienisch verfügbar.
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