SELK kämpft um ihr Recht – Wochenrückblick KW 2/2023

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Der Streit zwischen SELK und LfD Hannover geht in die nächste Runde: Die Kirche hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, mit dem das eigene Datenschutzrecht für nichtig erklärt wurde. Die Begründung dafür werde gerade noch erarbeitet, teilte ein Sprecher der SELK auf Anfrage mit.

Der erste Tätigkeitsbericht des Jahres ist da: Bei der KDSA Nord legt der zum Jahresende in den Ruhestand verabschiedete Diözesandatenschutzbeauftragte Andreas Mündelein für 2022 seinen letzten Tätigkeitsbericht vor. Eine ausführliche Besprechung folgt hier am Montag.

Die KDSA Ost weist darauf hin, dass mit dem wahrscheinlichen Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch die Rechtsgrundlage für die Speicherung des Impfstatus wegfällt. Es gilt also, ein Löschkonzept parat zu haben.

Im Vatikan haben sich Vertreter von Islam und Judentum dem »Rome Call for A.I. Ethics« angeschlossen, den die Päpstliche Akademie für das Leben 2020 mit anderen Akteuren aus Wirtschaft und Politik verabschiedet haben. Zu den sechs kaum ausgeführten Prinzipien, die eine verantwortungsvolle Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sicherstellen sollen, gehören als letztes Prinzip Sicherheit und Privatsphäre. In seiner Ansprache an die Teilnehmenden der Konferenz betonte Papst Franziskus vor allem Inklusion: »Jeder Mensch muss in den Genuss einer menschlichen und solidarischen Entwicklung kommen können, ohne dass jemand ausgeschlossen wird. Wir müssen daher wachsam sein und darauf hinwirken, dass die diskriminierende Anwendung dieser Instrumente nicht auf Kosten der Schwächsten und Ausgegrenzten geht. Wir sollten uns immer vor Augen halten, dass die Art und Weise, wie wir die Letzten und Geringsten unserer Brüder und Schwestern behandeln, etwas über den Wert aussagt, den wir dem gesamten menschlichen Leben beimessen. Nehmen wir das Beispiel der Asylbewerber: Es ist nicht akzeptabel, dass die Entscheidung über das Leben und die Zukunft eines Menschen einem Algorithmus anvertraut wird.«

Auf Artikel 91

  • »Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden« – das hat der EuGH entschieden (Pressemitteilung und Volltext). Es ist der verantwortlichen Stelle nicht freigestellt, ob sie lediglich Kategorien statt konkreter Empfänger von weitergegebenen Daten herausgibt, wenn die Empfänger identifiziert sind (und das Auskunftsbegehren nicht exzessiv ist). (Die oder-Formulierung in Art. 15 Abs. 1 lit. c) DSGVO findet sich auch in § 17 Abs. 1 lit. c) KDG und § 17 Abs. 1 Nr. 4 DSG-EKD.)
  • Beschäftigte dürfte beruhigen, dass mit konkreten Empfängern aller Voraussicht nach nicht einzelne Mitarbeitende eines Verantwortlichen gemeint sind, erläutern die Datenschutz-Notizen.
  • Der EuGH zeigt außerdem Kreativität bei technischen und organisatorischen Maßnahmen: Seit 2018 haben anonym geführte Vorabentscheidungsverfahren kryptische Namen. Künftig sollen solche Verfahren fiktive Namen bekommen, die mit einem Namensgenerator erzeugt werden: »Die Funktionsweise des Namensgenerators besteht darin, Wörter in Silben aufzutrennen und diese dann nach dem Zufallsprinzip zusammenzufügen, um fiktive Wörter zu bilden. Der Generator besteht für alle Amtssprachen der Union und wird je nach Bedarf auch für die Sprachen von Drittländern weiterentwickelt.«

Kirchenamtliches

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert