Schlagwortarchiv: Gemeinsame Datenschutzaufsicht der bayerischen (Erz-) Diözesen

Reformvorhaben – Wochenrückblick KW 6/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 6/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Fake-Facebook-Verbot und kontroverse Aufarbeitung – Jahresrückblick 2023

An einige Prognosen des Jahresausblicks für 2023 kann man Haken setzen: In Sachen Facebook-Fanpages ging es ein bisschen weiter, der EU-US-Datentransfer ist wieder einfach möglich, das KDSZ Bayern errichtet und der DSG-EKD-Kommentar ist endlich erschienen. Anderes bleibt offen: In die DSG-EKD-Evaluierung kam etwas Bewegung, aber akut wird sie erst 2024, von der KDG-Evaluierung gab es gar nichts Neues.

Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz
(Bildquelle: Kajetan Sumila auf Unsplash, Montage fxn)

Geprägt war das Jahr 2023 im kirchlichen Datenschutz neben dem Umgang mit Facebook-Fanpages besonders stark von Fragen der Missbrauchsaufarbeitung: Betroffenenrechte von Betroffenen und Beschuldigten wurden kontrovers diskutiert, es gab Täternamen-Veröffentlichungen, neue Gesetze, Entscheidungen von staatlichen Gerichten und kirchlichen Datenschutzaufsichten.

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Beim Namen genannt – Wochenrückblick KW 42/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 42/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Fediverse und Facebook-Verbot – das plant der neue Chef des KDSZ Bayern

Fünf Jahre hat es vom Beschluss bis zur Einrichtung des Katholischen Datenschutzzentrums Nürnberg gedauert: Aufbauen wird die neue katholische Datenschutzaufsicht für die bayerischen Bistümer Dominikus Zettl. Der Jurist und Fachanwalt für Strafrecht ist seit dem 1. April als Diözesandatenschutzbeauftragter im Dienst. Viel übernehmen konnte er von seinem Vorgänger nicht: Büro, IT-Infrastruktur, ein Großteil des Personals – alles wird neu in der neuen Behörde.

Porträtfoto Dominikus Zettl
Dominikus Zettl ist seit 1. April 2023 Diözesandatenschutzbeauftragter für die bayerischen Bistümer. Zuvor war er betrieblicher Datenschutzbeauftragter des Erzbistums München und Freising. Vor seinen Tätigkeiten im Datenschutz war Zettl als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht tätig.
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Eingewilligt aufgeboten – Wochenrückblick KW 16/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 16/2023
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Stichtag für Nürnberg – Wochenrückblick KW 14/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 14/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Das Katholische Datenschutzzentrum Bayern hat eine Satzung

Das Katholische Datenschutzzentrum Bayern nimmt Gestalt an: Als erste der bayerischen Diözesen hat das Bistum Eichstätt den Organisationsakt zur Errichtung der neuen Körperschaft und die Satzung in seinem Amtsblatt veröffentlicht.

Panorama von Nürnberg, dem Sitz des Katholischen Datenschutzzentrums Bayern
Panorama von Nürnberg, dem Sitz des Katholischen Datenschutzzentrums Bayern (Bildquelle: Markus Spiske auf Unsplash)

Am 1. April soll der neue bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte Dominikus Zettl mit der neuen Behörde seine Arbeit aufnehmen. Ein Blick in die Satzung der Aufsicht zeigt: Die Bischöfe in Bayern haben die bereits bestehenden Satzungen der anderen beiden Aufsichten mit Körperschaftsstatus nicht einfach nur abgeschrieben, sondern sinnvoll weiterentwickelt und die gebotenen Korrekturen vorgenommen.

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App-Spitzelei – Wochenrückblick KW 11/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 11/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Dominikus Zettl wird neuer bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter

Das lange Warten hat ein Ende: Auf der Webseite des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten teilt der bisherige Amtsinhaber Jupp Joachimski mit, dass seine Amtszeit nun wirklich zum 1. April 2023 endet.

Panorama von München aus der Höhe, im Blick unter anderem die Frauenkirche
(Bildquelle: Daniel Seßler auf Unsplash)

Die Nachfolge tritt der bisherige betriebliche Datenschutzbeauftragte des erzbischöflichen Ordinariats München und Freising, Dominikus Zettl, an. Am 1. April geht es los. Beide Informationen wurden zuerst von seinem Vorgänger auf der Webseite der Datenschutzaufsicht mitgeteilt.

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Facebook-Apokalypse nach Diktat verreist – Wochenrückblick KW 9/2023

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Nach dem forschen Vorstoß aus Bayern mit einem »Facebook-Verbot« hat sich die zweite katholische Aufsicht geäußert. Die KDSA Ost erläutert, dass der Bescheid des BfDI gegen das Bundespresseamt keine neue Rechtslage erzeugt, sondern nur die Konsequenz aus der bisherigen Bewertung der DSK ist. Die bayerische Entscheidung kommentiert er wohlwollend, aber sichtlich bemüht, die irreführende und rechtlich nicht gedeckte Rede vom »Facebook-Verbot« nicht aufzugreifen: »Auch die Datenschutzkonferenz der katholischen Datenschutzaufsichten hat wiederholt auf diese Rechtslage hingewiesen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass der Diözesandatenschutzbeauftragte für die bayrischen Bistümer ankündigt, nach einer von ihm gewährten Frist, gegen Verantwortliche vorzugehen, die weiterhin eine Facebook-Fanpage betreiben.« Für den Bereich seiner Aufsicht rät der Ost-DDSB dazu, datenschutzkonforme Alternativen zu suchen, ohne eine konkrete Offensive anzukündigen. Auch das KDSZ Dortmund hält an seiner Einschätzung fest. Beratungen und Auskünfte zum Betrieb von Facebook-Fanseiten durch die Aufsicht hätten trotz der ablehnenden Haltung in den meisten Fällen nicht dazu geführt, »dass die kirchlichen Stellen einen aus Sicht der Datenschutzaufsichten datenschutzkonformen Betrieb der Facebook-Fanpages erreicht haben bzw. die Fanpages aus diesem Grund (nicht mehr) unterhalten haben«. Die NRW-Aufsicht kündigte an, in den nächsten Monaten bei Prüfungen und Beschwerden verstärkt auf dieses Thema zu achten und gegebenenfalls zu handeln. Der BfD EKD erinnert wie zuvor schon der DSBKD an die Entschließung der evangelischen Datenschutzkonferenz. »Kirchliche und diakonische Stellen müssen demnach den datenschutzkonformen Einsatz von Facebook Fanpages nachweisen können«, heißt es ohne die Ankündigung weiterer Eskalation seitens der Behörde.

Im Publik-Forum fordert der Sprecher des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, ein Recht auf Akteneinsicht und auf individuelle Aufarbeitung für Betroffene von Missbrauch: »Um endlich für Waffengleichheit zu sorgen, müssen Betroffene und Opfer in alle Akten und Dokumente Einsicht nehmen können, die in Zusammenhang mit der Straftat und deren anschließender Vertuschung stehen – unabhängig vom Fund- und Archivort.« Das gelte besonders für die kirchlichen Archive, die sich dem staatlichen Zugriff bisher entzögen. Untersuchungen hätten gezeigt, dass Bistümer ihren eigenen Aufarbeitungskommissionen und Studieninstituten die Einsichtnahme verwehren oder massiv erschweren, selbst wenn es um anonymisierte Daten gehe. »Das Vorenthalten von Informationen, die eine lückenlose und vollständige Aufklärung von Missbrauchstaten im Raum der Kirche ermöglichen, ist quasi das i-Tüpfelchen auf der moralischen Bankrotterklärung klerikaler Bewahrer«, betont Norpoth. Der Staat müsse alle Mittel ausschöpfen trotz hoher rechtlicher Hürden: »Das umfassende Akteneinsichtsrecht muss für alle Archivstrukturen der betroffenen Organisation gelten«, fordert Norpoth.

Bislang hat sich von Seiten von Religionsgemeinschaften nur die katholische Kirche im Gesetzgebungsprozess zur geplanten EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingebracht, hat eine Informationsfreiheitsanfrage bei der Europäischen Kommission ergeben. Der Verordnungsentwurf ist aufgrund der geplanten massiven Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit (»Chatkontrolle«) hoch umstritten. Aus einer Mitschrift der Kommission aus der COMECE-Rechtskommission geht auch eine Datenschutzfrage im Kontext von Missbrauchsprävention hervor: Eine Person berichtete (wahrscheinlich aus Irland, das Treffen fand unter Chatham House Rules statt, also ohne Identifikation der Sprechenden) von den Schwierigkeiten der nationalen kirchlichen Stelle für Kinderschutz, Daten zu verdächtigen Priestern weiterzugeben: »Reference to a GDPR issue that prevents non-statutory bodies on sharing information on at-risk priests moving from parish to parish, and where the National Board set up as a central body to coordinate such information sharing is without a legal basis to access case files.«

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