Archiv der Kategorie: Aufsichtsbehörden

Formal vorbildlich – Tätigkeitsbericht DSA Jehovas Zeugen 2020

Was Datenschutz-Ärger angeht, stehen die Zeugen Jehovas in der öffentlichen Aufmerksamkeit ganz oben in der Wahrnehmung, was Religionsgemeinschaften angeht – und das europaweit: der EuGH-Fall um den Predigtdienst in Finnland, der Streit um die Aufbewahrung von Mitgliederdaten nach Austritt in Österreich und in Spanien, der Verdacht unzulässiger Speicherung von Daten zum Sexualleben in Norwegen und weniger öffentlichkeitswirksam Konflikte mit Landesdatenschutzaufsichten um das gemeinschaftseigene Datenschutzrecht in Hessen und Berlin.

Cover des Tätigkeitsberichts der Datenschutzaufsicht Jehovas Zeugen für das Jahr 2020
(Bildquelle: Elph (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, zugeschnitten und bearbeitet; Datenschutzaufsicht Jehovas Zeugen; Montage)

In Deutschland hat die Gemeinschaft eine eigene Datenschutzaufsicht eingerichtet – die hat nun ihren jüngsten Tätigkeitsbericht veröffentlicht, nämlich den für 2020. (Traditionell hängt die Aufsicht ein Jahr hinterher: Ausweislich des Impressums wird er jeweils im Herbst des Folgejahrs vorgestellt und im Frühjahr des übernächsten Jahres dann veröffentlicht.) Ein Blick in den kompakten Bericht könnte unspektakulärer nicht sein – Fragen gibt es eher in den Leerstellen.

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Mitarbeiterexzesse galore – Tätigkeitsbericht der KDSA Ost 2021

Nach Juli Zeh im letzten Jahr greift der Diözesandatenschutzbeauftragte  für die Ostbistümer und den Militärbischof Matthias Ullrich in die Glückskeks-Kiste: »Nicht der Wind, sondern das Segel bestimmt die Richtung« stellt er seinem Tätigkeitsbericht für 2021 voran und setzt damit einen etwas optimistischeren Akzent als im vergangenen Jahr – verbunden mit dem Appell, mit den eigenen Daten und denen anderer gut umzugehen.

Noch einmal ist Bericht über ein Corona-Jahr zu erstatten, das schlägt sich natürlich auch in besonderen Problemkreisen wie Impfstatusabfrage im Beschäftigungsverhältnis nieder. Dazu kommen wie jedes Jahr im Osten klare politische Ansagen zu staatlicher Überwachung und praxisnahe Tipps. Was leider auch hier wieder fehlt: Klare Zahlen zur Aufsichtstätigkeit.

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Einer weniger – Bericht der Ordensdatenschutzaufsicht 2021

Auch bei den Orden ist immer noch Corona. Der am Dienstag veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2021 der Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der Deutschen Ordensobernkonferenz (GDSB) für den Berichtszeitraum 1. Februar 2021 bis 31. Januar 2022 schreibt daher im wesentlichen das vergangene Jahr fort.

Titelseite des Tätigkeitsberichts der Ordensdatenschutzaufsicht für 2021

Einiges scheint sich konsolidiert zu haben – auch die Zahl der Gemeinschaften, die sich der GDSB unterworfen haben: 238 Orden sind es jetzt, und damit eine Gemeinschaft weniger als im Vorjahr. Woran das liegt, geht aus dem Bericht nicht hervor: Liegt es an der traurigen Realität sterbender Orden – oder hat ein Orden sich entschieden, künftig staatliches Recht anzuwenden?

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Kita geprüft, Caritas kommt: Tätigkeitsbericht 2021 der KDSA Nord

Das kirchliche Berichtsjahr beginnt mit einer Überraschung: Nicht die Ordensaufsicht, sondern die KDSA Nord eröffnet den Reigen mit ihrem Tätigkeitsbericht für 2021 – im letzten Jahr musste man sich bis Ende Juli gedulden. Allzu viel Konkretes erfährt man aber nicht – der Bericht macht generell einen sehr deskriptiven und zurückhaltenden Eindruck.

Titelseite des Berichts der KDSA Nord für 2021

Mit dem Bericht wird auch das angekündigte Ergebnis der Querschnittsprüfung in Kindertagesstätten vorgestellt – inklusive des verwendeten Fragebogens. Der dürfte aufgrund seiner allgemeinen Gestaltung auch für alle anderen kirchlichen Stellen nützlich sein.

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KDSA Ost hat erhebliche Bedenken gegen Luca in Brandenburg

Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die ostdeutschen Bistümer ist kein Freund der Luca-App zur Kontaktverfolgung – das hat er schon im vergangenen April ungewöhnlich deutlich gemacht: »datenschutzrechtlich zweifelhaft und demnächst überflüssig«, war sein Urteil. Jetzt setzt er noch einen drauf – zumindest für kirchliche Stellen im Land Brandenburg: »Kirchliche Datenschutzaufsicht empfiehlt alle[n] kirchlichen Dienststellen im Land Brandenburg, für die Kontaktnachverfolgung ausschließlich die Corona Warn-App (CWA) zu nutzen!«, heißt es in der aktuellen Pressemeldung.

Die Corona-Warn-App läuft auf einem Handy
(Bildquelle: Photo by Mika Baumeister on Unsplash)

Die Einschätzung »demnächst überflüssig« war im April nur etwas zu optimistisch, aber immerhin haben die meisten Bundesländer mittlerweile dann doch Abstand von Luca genommen – aber Brandenburg setzt immer noch darauf. Und nicht nur für Kontaktverfolgung in der Corona-Bekämpfung soll Luca genutzt werden – die brandenburgische Justizministerin hat noch ganz andere Begehrlichkeiten: Eine Verwendung zur Strafverfolgung. (Unter anderem netzpolitik.org hat die Details.)

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Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte fordert Beteiligung an der Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzaufsichten des Bundes und der Länder bleiben bei der Datenschutzkonferenz weitgehend unter sich – die spezifischen Aufsichten, also diejenigen für die Rundfunkanstalten und die Kirchen, werden nur über regelmäßige Austauschtreffen und die Möglichkeit beratender Ausschussmitarbeit beteiligt.

Deckblatt des Tätigkeitsberichts für 2021 des Rundfunkdatenschutzbeauftragten

Diesen Missstand – schließlich werden so Aufsichten ausgeschlossen, die genauso legitim sind wie die staatlichen – beklagen kirchliche Aufsichten dezent, der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF immer wieder deutlich. Auch in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für 2021, der nun veröffentlicht wurde.

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IFG-Anfrage zu altkatholischem Datenschutzrecht erfolgreich

Mehrere kleinere Religionsgemeinschaften werden derzeit von Landesdatenschutzaufsichten unter die Lupe genommen: Die Zeugen Jehovas in Hessen und Berlin, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in Niedersachsen, und in Nordrhein-Westfalen die Neuapostolische und die Alt-Katholische Kirche. Während SELK vs. LFD Niedersachsen vor Gericht ausgefochten wird und sich auch in Berlin eine erste Entscheidung abzeichnet, konnten die Alt-Katholik*innen erst einmal aufatmen, wie hier auch schon berichtet wurde.

Alte Amtsblätter und ein Aktenvermerk – die Ausbeute war übersichtlich.

Um die Hintergründe zur Prüfung zu erhalten, möglicherweise sogar ein Prüfschema ableiten zu können, nachdem Landesdatenschutzaufsichten das Datenschutzrecht von Religionsgemeinschaften prüfen, habe ich per Informationsfreiheitsanfrage die Unterlagen der Prüfung erbeten. Nun sind die Ergebnisse da – knapp, aber doch wenigstens ein wenig instruktiv.

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Katholischer Datenschutz in Polen – Berichte 2018–2020

In kaum einem EU-Mitgliedstaat gibt es einen so ausdifferenzierten kirchlichen Datenschutz wie in Polen – und vor allem einen institutionell so gut eingebundenen. Das geht auch aus den Tätigkeitsberichten des Datenschutzbeauftragten der katholischen Kirche (Kościelny Inspektor Ochrony Danych, KIOD) hervor.

Tätigkeitsberichte 2018–2020 des KIOD vor einer polnischen Flagge
(Photo by Nemesia Production on Unsplash/KIOD/Montage artikel91)

Seit Geltung der DSGVO und des in Einklang gebrachten kirchlichen Datenschutzrechts hat der Datenschutzbeauftragte Piotr Kroczek bisher zwei Tätigkeitsberichte veröffentlicht für die Zeiträume vom 2. Mai 2018 bis zum 6. Juni 2019 sowie vom 7. Juni 2019 bis zum 5. Juni 2020. Was die Themen angeht, zeigt sich darin kein großer Unterschied zu den deutschen Aufsichtsbehörden – wohl aber, was die institutionelle Stellung und Vernetzung der Behörde angeht.

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Kommt der Facebook-Crackdown? Jahresausblick 2022 zum kirchlichen Datenschutz

2021 ist Geschichte, 2022 noch größtenteils Zukunft. Aus dem Jahresausblick 2021 sind einige Prognosen in Erfüllung gegangen – dass das beginnende Jahr das Jahr 1 post Corona wird, ist aber immer noch fromme Hoffnung, genauso wie einige andere uneingelöste Dauerbrenner. Es werden noch Wetten angenommen, ob erst die Pandemie endet oder das katholische Bayern eine funktionsfähige Datenschutzaufsicht erhält.

Eine Glaskugel auf rotem Stoff, links daneben ein Schlüssel
Blick in die Glaskugel. (Bildquelle: Michael Dziedzic/Unsplash)
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SELK will kirchlichen Datenschutz vom EuGH klären lassen

Der Europäische Gerichtshof könnte sich bald mit zentralen Fragen des kirchlichen Datenschutzes befassen: Im Konflikt zwischen der niedersächsischen Landesdatenschutzaufsicht und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat die Kirche Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhoben, um unter anderem eine EuGH-Vorlage zu erreichen.

Das Emblem des Europäischen Gerichtshofs vor den Türmen B und C
Der EuGH ist nicht immer ganz sensibel, wenn es um religionsverfassungsrechtliche Eigenheiten der Mitgliedstaaten geht. (By LuxofluxoOwn work, CC BY-SA 4.0, Link)

Die Datenschutzaufsicht bezweifelt, dass die SELK schon vor Inkrafttreten der DSGVO umfassende Datenschutzregeln anwandte, wie es dem Wortlaut von Art. 91 Abs. 1 DSGVO nach verlangt wird. Die schon seit 1993 existierende Datenschutzrichtlinie der Kirche sei nicht »umfassend« im Sinn der DSGVO gewesen. Über den Fall wurde hier schon mehrfach berichtet: Zunächst als Ergebnis einer Recherche, im letzten Tätigkeitsbericht hat die Landesdatenschutzaufsicht den Vorgang auch selbst öffentlich gemacht.

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