Archiv der Kategorie: Aufsichtsbehörden

Kita geprüft, Caritas kommt: Tätigkeitsbericht 2021 der KDSA Nord

Das kirchliche Berichtsjahr beginnt mit einer Überraschung: Nicht die Ordensaufsicht, sondern die KDSA Nord eröffnet den Reigen mit ihrem Tätigkeitsbericht für 2021 – im letzten Jahr musste man sich bis Ende Juli gedulden. Allzu viel Konkretes erfährt man aber nicht – der Bericht macht generell einen sehr deskriptiven und zurückhaltenden Eindruck.

Titelseite des Berichts der KDSA Nord für 2021

Mit dem Bericht wird auch das angekündigte Ergebnis der Querschnittsprüfung in Kindertagesstätten vorgestellt – inklusive des verwendeten Fragebogens. Der dürfte aufgrund seiner allgemeinen Gestaltung auch für alle anderen kirchlichen Stellen nützlich sein.

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KDSA Ost hat erhebliche Bedenken gegen Luca in Brandenburg

Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die ostdeutschen Bistümer ist kein Freund der Luca-App zur Kontaktverfolgung – das hat er schon im vergangenen April ungewöhnlich deutlich gemacht: »datenschutzrechtlich zweifelhaft und demnächst überflüssig«, war sein Urteil. Jetzt setzt er noch einen drauf – zumindest für kirchliche Stellen im Land Brandenburg: »Kirchliche Datenschutzaufsicht empfiehlt alle[n] kirchlichen Dienststellen im Land Brandenburg, für die Kontaktnachverfolgung ausschließlich die Corona Warn-App (CWA) zu nutzen!«, heißt es in der aktuellen Pressemeldung.

Die Corona-Warn-App läuft auf einem Handy
(Bildquelle: Photo by Mika Baumeister on Unsplash)

Die Einschätzung »demnächst überflüssig« war im April nur etwas zu optimistisch, aber immerhin haben die meisten Bundesländer mittlerweile dann doch Abstand von Luca genommen – aber Brandenburg setzt immer noch darauf. Und nicht nur für Kontaktverfolgung in der Corona-Bekämpfung soll Luca genutzt werden – die brandenburgische Justizministerin hat noch ganz andere Begehrlichkeiten: Eine Verwendung zur Strafverfolgung. (Unter anderem netzpolitik.org hat die Details.)

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Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte fordert Beteiligung an der Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzaufsichten des Bundes und der Länder bleiben bei der Datenschutzkonferenz weitgehend unter sich – die spezifischen Aufsichten, also diejenigen für die Rundfunkanstalten und die Kirchen, werden nur über regelmäßige Austauschtreffen und die Möglichkeit beratender Ausschussmitarbeit beteiligt.

Deckblatt des Tätigkeitsberichts für 2021 des Rundfunkdatenschutzbeauftragten

Diesen Missstand – schließlich werden so Aufsichten ausgeschlossen, die genauso legitim sind wie die staatlichen – beklagen kirchliche Aufsichten dezent, der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF immer wieder deutlich. Auch in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für 2021, der nun veröffentlicht wurde.

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IFG-Anfrage zu altkatholischem Datenschutzrecht erfolgreich

Mehrere kleinere Religionsgemeinschaften werden derzeit von Landesdatenschutzaufsichten unter die Lupe genommen: Die Zeugen Jehovas in Hessen und Berlin, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in Niedersachsen, und in Nordrhein-Westfalen die Neuapostolische und die Alt-Katholische Kirche. Während SELK vs. LFD Niedersachsen vor Gericht ausgefochten wird und sich auch in Berlin eine erste Entscheidung abzeichnet, konnten die Alt-Katholik*innen erst einmal aufatmen, wie hier auch schon berichtet wurde.

Alte Amtsblätter und ein Aktenvermerk – die Ausbeute war übersichtlich.

Um die Hintergründe zur Prüfung zu erhalten, möglicherweise sogar ein Prüfschema ableiten zu können, nachdem Landesdatenschutzaufsichten das Datenschutzrecht von Religionsgemeinschaften prüfen, habe ich per Informationsfreiheitsanfrage die Unterlagen der Prüfung erbeten. Nun sind die Ergebnisse da – knapp, aber doch wenigstens ein wenig instruktiv.

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Katholischer Datenschutz in Polen – Berichte 2018–2020

In kaum einem EU-Mitgliedstaat gibt es einen so ausdifferenzierten kirchlichen Datenschutz wie in Polen – und vor allem einen institutionell so gut eingebundenen. Das geht auch aus den Tätigkeitsberichten des Datenschutzbeauftragten der katholischen Kirche (Kościelny Inspektor Ochrony Danych, KIOD) hervor.

Tätigkeitsberichte 2018–2020 des KIOD vor einer polnischen Flagge
(Photo by Nemesia Production on Unsplash/KIOD/Montage artikel91)

Seit Geltung der DSGVO und des in Einklang gebrachten kirchlichen Datenschutzrechts hat der Datenschutzbeauftragte Piotr Kroczek bisher zwei Tätigkeitsberichte veröffentlicht für die Zeiträume vom 2. Mai 2018 bis zum 6. Juni 2019 sowie vom 7. Juni 2019 bis zum 5. Juni 2020. Was die Themen angeht, zeigt sich darin kein großer Unterschied zu den deutschen Aufsichtsbehörden – wohl aber, was die institutionelle Stellung und Vernetzung der Behörde angeht.

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Kommt der Facebook-Crackdown? Jahresausblick 2022 zum kirchlichen Datenschutz

2021 ist Geschichte, 2022 noch größtenteils Zukunft. Aus dem Jahresausblick 2021 sind einige Prognosen in Erfüllung gegangen – dass das beginnende Jahr das Jahr 1 post Corona wird, ist aber immer noch fromme Hoffnung, genauso wie einige andere uneingelöste Dauerbrenner. Es werden noch Wetten angenommen, ob erst die Pandemie endet oder das katholische Bayern eine funktionsfähige Datenschutzaufsicht erhält.

Eine Glaskugel auf rotem Stoff, links daneben ein Schlüssel
Blick in die Glaskugel. (Bildquelle: Michael Dziedzic/Unsplash)
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SELK will kirchlichen Datenschutz vom EuGH klären lassen

Der Europäische Gerichtshof könnte sich bald mit zentralen Fragen des kirchlichen Datenschutzes befassen: Im Konflikt zwischen der niedersächsischen Landesdatenschutzaufsicht und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat die Kirche Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhoben, um unter anderem eine EuGH-Vorlage zu erreichen.

Das Emblem des Europäischen Gerichtshofs vor den Türmen B und C
Der EuGH ist nicht immer ganz sensibel, wenn es um religionsverfassungsrechtliche Eigenheiten der Mitgliedstaaten geht. (By LuxofluxoOwn work, CC BY-SA 4.0, Link)

Die Datenschutzaufsicht bezweifelt, dass die SELK schon vor Inkrafttreten der DSGVO umfassende Datenschutzregeln anwandte, wie es dem Wortlaut von Art. 91 Abs. 1 DSGVO nach verlangt wird. Die schon seit 1993 existierende Datenschutzrichtlinie der Kirche sei nicht »umfassend« im Sinn der DSGVO gewesen. Über den Fall wurde hier schon mehrfach berichtet: Zunächst als Ergebnis einer Recherche, im letzten Tätigkeitsbericht hat die Landesdatenschutzaufsicht den Vorgang auch selbst öffentlich gemacht.

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Nordisch knapp zu Austritt und Aufgaben – Tätigkeitsbericht BfD Nordkirche 2021

Ist die Situation des Datenschutzes in der Nordkirche im Großen und Ganzen in Ordnung? »Ich konnte das nicht bestätigen, sondern muss auf die Gefahren des oftmals nicht ausreichenden Datenschutzes und IT-Sicherheitsschutzes für die Betroffenen und unsere Kirche hinweisen«, berichtet der Beauftragte für den Datenschutz der Nordkirche in seinem nun vollständig vorliegenden Tätigkeitsbericht für den Zeitraum ab September 2019 von der Aussprache bei der Landessynode.

Titelseite des Berichts des BfD Nordkirche vom November 2021
Mit neun Seiten ist der Bericht des BfD Nordkirche recht kompakt, knapp die Hälfte war auch schon von der Landessynode bekannt.

Ganz so schlimm ist es dann aber mit Blick auf den Bericht nicht. Jedenfalls nicht schlimmer als in anderen Landeskirchen und Bistümern – und von schlimmeren Aufsichtsmaßnahmen als Beanstandungen ist auch nicht die Rede.

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Katholische Datenschutzkonferenz: Neue Regeln für Social Media und Messenger

Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat ihren Beschluss »zur Beurteilung von Messenger- und anderen Social Media-Diensten« erneuert. Der schon bei der Konferenz am 15. September gefällte, aber erst jetzt veröffentlichte Beschluss aktualisiert den alten Stand aus dem Sommer 2018.

Verschiedene Messengerdienste unterschiedlichen Erlaubtheitsgrades auf einem Smartphone-Display
Verschiedene Messengerdienste unterschiedlichen Erlaubtheitsgrades auf einem Smartphone-Display. (Photo by Adem AY on Unsplash)

Einen großen Kurswechsel stellt der Beschluss nicht dar, eher eine folgerichtige Fortschreibung. Weiterhin gibt es – anders als beim BfD EKD – keine Bewertung konkreter Dienste. Einen Ausschluss gibt es aber doch: Die KDSA Ost betont explizit, dass Telegram kein zulässiger Messenger-Dienst für dienstliche Kommunikation sei.

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BfD EKD Michael Jacob für weitere acht Jahre berufen

Kontinuität beim Beauftragten für den Datenschutz der EKD: Der Rat der EKD hat Michael Jacob für eine zweite Amtszeit von acht Jahren bestätigt, wie der BfD EKD am späten Dienstagabend selbst mitteilte.

Porträtfoto von Michael Jacob
(Bildquelle: BfD EKD/Michael Jacob; bearbeitet)

Jacob war seit Einrichtung seiner Behörde 2014 mit dieser Aufgabe betraut und tritt seine zweite Amtszeit zum 1. Januar 2022 an. Der westfälische Jurist hat in seiner ersten Amtszeit den Übergang vom alten aufs neue, an die DSGVO angelehnte Datenschutzgesetz der EKD begleitet – gerade in der Umbruchszeit 2018 nicht die dankbarste Aufgabe.

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