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Eines der Dauerbrennerthemen des Datenschutzes seit Inkrafttreten der DSGVO ist die Frage, ob das Kunsturheberrechtsgesetz noch angewendet werden kann: Richtet sich die Veröffentlichung von Fotos von Menschen nach dem Datenschutzrecht oder dem KUG als Spezialgesetz? Immer noch herrscht hier eine große Meinungsvielfalt.
Das KUG regelt die Veröffentlichung von Bildnissen. (Foto von Bank Phrom auf Unsplash)
Ist das im kirchlichen Datenschutz wie so oft genauso? Oder stellt sich das Problem der Anwendung des KUG anders dar? Für die Praxis ist das sehr relevant: Denn während die DSGVO nur den allgemeinen Rahmen für alle Verarbeitungen bietet, ließe sich aus dem KUG der Umgang mit Bildern von Menschen mit spezifisch dafür aufgestellten Regeln ableiten.
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Der erste diözesane Bericht einer katholischen Aufsicht kommt wieder einmal von der KDSA Ost. Der Tätigkeitsbericht für 2024 ist geprägt von der aktuellen politischen Lage: So deutlich wie keine andere kirchliche Datenschutzaufsicht macht der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich Grundrechte, Demokratie und den Beitrag des Datenschutzes dazu stark.
Nach zwei Jahre, in denen massive Defizite vor allem in der verfassten Kirche benannt wurden, scheint 2024 etwas ruhiger gewesen zu sein: Kein neues Rekordbußgeld wie 2023, die geschilderten Fälle sind weitgehend Standardsituationen. Das heißt aber auch: Wer den Bericht liest, hat hinterher einen gut gefüllten Werkzeugkasten, um diesen Standardsituationen zu begegnen.
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Eine Kerze in der Kirche anzünden ist datensparsam: Das Gebetsanliegen geht ohne Verarbeitung direkt nach oben. Es gibt aber auch Situationen in denen Gebetsanliegen gesammelt werden: Offen in Kirchen ausliegende Bücher zum Eintragen der Gebetsanliegen, Pinnwände für Gebetsanliegen oder Formulare, mit denen Gebetsanliegen gesammelt werden, um das persönliche Anliegen in die Gebetsgemeinschaft zu bringen.
Votivtafeln in der Wallfahrtskirche in Moresnet-Chapelle – nach Gebetserhörung sind die Tafeln zum Dank in der Regel datensparsam ausgestaltet. (Bildquelle: flamenc CC BY-SA 3.0, zugeschnitten)
Solche Formen des gemeinsamen Bittens und Betens sind wichtig. Bei der Gestaltung, wie Gebetsanliegen gesammelt werden, sollte man aber darauf achten, alles so zu gestalten, dass die Privatsphäre von Betenden und Dritten, für die gebetet werden soll, gewahrt wird. Das erfordert ein wenig Überlegen, lässt sich aber ohne viel Aufwand umsetzen.
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Das katholische Südwest-Datenschutzaufsicht hat 240 Webseiten von katholischen Schulen automatisiert geprüft. Das KDSZ Frankfurt hat dabei festgestellt, dass auf vielen Webseiten die gleichen Probleme bestehen – und angesichts der geschilderten Probleme bei Schul-Webseiten liegt es nahe, dass auch andere Webseiten ähnliche Probleme haben.
Der Blick in den vierseitigen Ergebnisbericht der Prüfung lohnt daher für alle, die eine Webseite betreiben – die festgestellten Probleme und die Abhilfe sind nicht nur im Geltungsbereich des KDG relevant.